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Ausbildungsprämie: Ausbildungsplätze sichern

Wenn du Ausbildungsplätze in deinem Unternehmen sicherst oder neu schaffst, kannst du jetzt Ausbildungsprämien in Höhe von bis zu 3000 Euro erhalten. Das BMBF unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen, die von der Corona-Krise betroffen sind, beim Erhalt ihrer Nachwuchskräfte. Alle Informationen für deinen Antrag findest du hier.

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Ausbildungsplätze sichern mit der Ausbildungsprämie des BMBF

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern": Jetzt Förderantrag stellen

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ab sofort ausbildende KMU, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Sie sollen nicht gezwungen sein, Ausbildungsverhältnisse aufzukündigen bzw. werden im Erhalt und Zugewinn von Nachwuchskräften finanziell mit einem Fördervolumen von 500 Millionen Euro unterstützt.

Was wird gefördert?

  1. Erhalt und Ausbau von Ausbildungskapazitäten: Du kannst für den Erhalt und den Ausbau deiner Ausbildungskapazitäten Ausbildungsprämien in unterschiedlicher Höhe erhalten. Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden (nach Abschluss der Probezeit) mit einer einmaligen Ausbildungsprämie in Höhe von 2000 Euro gefördert. Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren zudem erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro, ebenfalls nach Abschluss der Probezeit.
  2. Vermeidung von Kurzarbeit für Auszubildende: Wenn dein Unternehmen krisenbedingt einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angemeldet hat und du Kurzarbeitergeld beziehst, dann sollen deine Azubis nicht darunter leiden und ihre Ausbildung dennoch fortsetzen können. Die Bundesregierung unterstützt dies mit einer Förderung  von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem im Unternehmen Kurzarbeit vorliegt.
  3. Auftrags- und Verbundausbildung: Du kannst anderen Unternehmen helfen, wenn du prinzipiell über eine Ausbildungseignung verfügst und Azubis im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate in deinem eigenen Betrieb ausbildest. Dies gilt für Auszubildende aus Unternehmen, die pandemiebedingt vollständig oder zu wesentlichen Teilen schließen mussten bzw. die in ihrem Geschäftsalltag mit besonderen Auflagen konfrontiert sind. Für dergestalt Interims-Ausbildungsplätze können Fördergelder bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.
  4. Übernahmeprämie im Fall einer Insolvenz: Wenn Unternehmen pandemiebedingt Insolvenz anmelden müssen, sollen Auszubildende nicht davon betroffen sein. Kleine und mittlere Unternehmen, die Nachwuchskräfte dringend suchen, können ihrerseits Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU unterstützen. Dafür erhalten sie aus dem Bundesprogramm je Auszubildendem eine Übernahmeprämie von 3.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Grundlegend können sich alle KMU bewerben,

  1. die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen anbieten oder
  2. eine Berufsausbildung in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.

Je Teilförderung gelten weitere Einzelvoraussetzungen: 

Förderberechtigung Ausbildungsprämien

Die Ausbildungsprämie kannst du erhalten, wenn du zunächst nachweisen kannst, dass du durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten bist. Dies gilt, wenn du entweder in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hast oder dein Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Für Gründer nach April 2019 gelten statt April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 als relevant.

Als zweiten Punkt musst du sicherstellen, dass du dein Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren  (2017–2019) nicht verringert hast. Verglichen werden hier die Ausbildungsverträge, die für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossen worden sind, mit dem Durchschnitt der über die letzten drei Jahre abgeschlossenen Verträge. 

Förderberechtigung Vermeidung von Kurzarbeit

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihre laufenden Ausbildungsaktivitäten trotz Einschränkungen in der COVID-19-Krise fortsetzen und die ihre Auszubildenden sowie deren Ausbilder trotz erheblichem Arbeitsausfall im Unternehmen (mindestens 50 Prozent) nicht in Kurzarbeit bringen.

Förderberechtigung Verbundausbildung

Wenn du bei Vorlage der notwendigen Ausbildungseignung betriebsfremde Auszubildende im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate in deinem Betrieb ausbildest, kannst du branchendivers einen Förderantrag stellen.

Förderberechtigung Übernahmeprämie

Antragsberechtigt im Teilprogramm der Übernahmeprämien sind ebenfalls KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Azubis aus pandemiebedingt insolventen KMU für die Dauer ihrer restlichen Ausbildung übernehmen.

Hinweis: Als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten nach EU-Definition solche mit bis zu 249 Beschäftigten. Als Beschäftigtenzahl legt das BMBF die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde. Bei Ausbildungsverbünden werden die Beschäftigten der einzelnen KMU zusammen berücksichtigt.

Wie wird gefördert?

Je nach Ausrichtung erfolgt die Förderung in zwei Varianten:

  1. als einmaliger Zuschuss in Form einer Prämienleistung je Auszubildendem für Erhalt und Ausbau von Ausbildungskapazitäten sowie die Übernahme von Azubis aus insolventen KMU
  2. als anteilige Bezuschussung des Brutto-Arbeitsentgelts des Auszubildenden bei vorliegender Kurzarbeit im Unternehmen

Insgesamt stehen 500 Millionen Euro Fördergelder in unterschiedlicher Gewichtung zur Verfügung:

  • Den größten Anteil nehmen die Ausbildungsprämien mit geplanten 280 Millionen Euro ein.
  • Für zwischenzeitliche Ausbildungsfortführungen im Rahmen der Auftrags- und Verbundausbildung sieht das Programm 90 Millionen Euro vor.
  • KMU, die Azubis aus corona-bedingt insolventen Betrieben übernehmen, können mit insgesamt 80 Millionen Euro gefördert werden.
  • Anteilige Zuschüsse zum Azubi-Entgelt und zur Vermeidung von Kurzarbeit stehen noch mit 50 Millionen Euro zur Verfügung. 

Tipp: Die Erfahrung der Soforthilfen Beantragung und im Rahmen des BAFA-Beratungszuschuss haben gezeigt, dass schnelles Prüfen der Voraussetzungen und noch schnellere Antragstellung dringend anzuraten sind, willst du nicht leer ausgehen.  

Wie lang kann ich die Förderung maximal erhalten?

Für die einzelnen Förderteilprogramme gelten unterschiedliche Geltungszeiträume:

  • Ausbildungsprämien gewährt die Bundesregierung für das komplette Ausbildungsjahr 2020/2021.
  • Finanzielle Unterstützung zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Azubis erhalten ausbildende KMU bis zum 31. Dezember 2020.
  • Die zwischenzeitliche Fortführung von Maßnahmen der Auftrags- und Verbundausbildung wird bis zum 30. Juni 2021 gefördert.
  • KMU, die Azubis aus pandemiebedingt insolventen Betrieben übernehmen, können eine einmalige Übernahmeprämie bis zum 30. Juni 2021 erhalten.

Wo stelle ich den Antrag auf Förderung?

Den Antrag auf eine Förderung zum Erhalt und Ausbau von Ausbildungsplätzen (Ausbildungsprämie), zur Vermeidung von Kurzarbeit und bezüglich einer Übernahmeprämie stellst du in allen Fällen bei deiner Agentur für Arbeit am Standort.

Die Antrags- und Ausführungsformalitäten für geförderte Maßnahmen der Auftrags- und Verbundausbildung liegen in der Verantwortung der Allianz für Aus- und Weiterbildung und befinden sich aktuell noch in der Ausarbeitung.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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