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Insolvenz und Privatinsolvenz: Nutze diese Hilfen

Wann ist eine Insolvenz unausweichlich? Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Womit unterstützt die Bundesregierung Betroffene? Wir geben Antworten. Von Restrukturierungsverfahren bis verkürzter Privatinsolvenz lässt dich der Gesetzgeber in der Krise nicht allein.

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Rechnungen häufen sich, aber Einnahmen bleiben aus

Insolvenz und verkürzte Privatinsolvenz: Diese Änderungen gelten in der Corona-Krise

Das "größte Konjunkturpaket der deutschen Nachkriegsgeschichte" trifft aktuell auf eine nicht weniger gewichtige Rezession im Verlauf derer viele kleine und mittlere Unternehmen trotz flankierender Soforthilfen, Steuererleichterungen und Betriebsmittelhilfen mit hoher Wahrscheinlichkeit werden kapitulieren müssen.

Dies suggerierte zuletzt eine Studie der Creditreform, deren Sepiatöne den Kerngehalt nicht beschönigen können. Zwar verringerte sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen Im 1. Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 8,2 Prozent auf 8.900 Fälle (1. Hj. 2019: 9.690). Dies sei mit den Autoren jedoch kein Tatsachenbild, sondern den eingangs bezeichneten Maßnahmen der Bundesregierung geschuldet und einem durch den Lockdown verursachten Arbeitsstau in den zuständigen Gerichten. Vielmehr sei realistisch und dem Konjunkturverlauf entsprechend im Verlauf des Sommers mit einer Welle an Unternehmensinsolvenzen zu rechnen.

Die Bundesregierung hatte bereits zu Beginn der Pandemie mit dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz die Bedingungen für eine drohende Insolvenz an die außergewöhnliche Pandemie-Situation angepasst.

Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, GbR) sind grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald ihr Betrieb zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Mit COVInsAG setzt der Gesetzgeber diese Pflicht unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. September 2020 aus. Das Gesetz enthält außerdem eine Verordnungsermächtigung für das BMJV, die eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch eine einfache Rechtsverordnung grundsätzlich bis zum 31.3.2021 gestattet. Update: Zwischenzeitlich wurde die Pflicht zum Insolvenzantrag für pandemiebedingt überschuldete Unternehmen bis zum 31.12. 2020 verlängert.

COVInsAG soll grundsätzlich gesunden und nur durch die Pandemie in Schieflage geratenen Unternehmen die Gelegenheit geben, ihren Betrieb wieder auf Kurs zu bringen ohne sich dem Verdacht der Insolvenzverschleppung auszusetzen und damit empfindlich strafbar zu machen.

Sollte dies nicht ausreichen, sieht der Gesetzgeber unter Punkt 9 des Anfang Juni verabschiedeten Konjunkturpakets weiterhin vor ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren einzuführen, um den betroffenen Betrieb bestmöglich neu aufzustellen.

Für natürliche Personen wird außerdem das bislang auf 6 Jahre angelegte Entschuldungsverfahren auf nurmehr drei Jahre verkürzt. Damit soll besonders betroffenen Einzelunternehmern, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern ein schneller Neustart ermöglicht werden. Die Verkürzung gilt zunächst befristet und soll mit entsprechenden "Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung" flankiert werden.

Wie läuft das ab mit der Privatinsolvenz?

Dir wachsen deine Ausgaben über den Kopf? Neue Aufträge bleiben aber bereits seit längerem aus? Die Entscheidung, ob du eine Privatinsolvenz anmelden solltest, musst du nicht allein fällen. Sofern du einen Steuerberater beauftragt hast, suche an dieser fachkundigen Stelle das erste Gespräch. Privatinsolvente Freiberufler und Solo-Selbstsändige können aber auch Verbraucherberatungen aufsuchen, die von Organisationen wie der Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie oder des Paritätischen Wohlfahrtsverbands angeboten werden. Hier erhältst du einen genauen Überblick über deine tatsächliche finanzielle Schieflage und kannst anschließend gut informiert die bestmögliche Entscheidung über dein weiteres Vorgehen treffen.

Fakt ist, du wirst bis zur aktuell geltenden Pfändungsfreigrenze von monatlich 1179 Euro netto für Alleinstehende deinen gesamten Besitz für deine Gläubiger verwerten müssen. Dazu zählen z.B. Haus- und Grundbesitz, KfZ, liquide Mittel und selbstverständlich deine fortlaufenden Einnahmen bis zum Ablauf des Entschuldungsverfahrens.

Am Ende des privaten Insolvenzverfahrens steht die komplette Befreiung von deiner Restschuld und dein persönlicher Neuanfang. Bislang galt hierfür eine Dauer von sechs Jahren als maßgeblich. In der Corona-Krise hat der Bund dies nun unter bestimmten Voraussetzungen auf drei Jahre verkürzt.

Was sollten von einer Insolvenz bedrohte kleine und mittlere Unternehmen tun?

Auch persönlich haftende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sollten frühzeitig das Gespräch mit einem Steuer- und Rechtsexperten suchen, um einen genauen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens zu erhalten. Hier kannst du die Voraussetzungen prüfen, um nach den Regeln der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ein Verfahren bestenfalls umgehen zu können.

Ist dies jedoch unvermeidbar, kann gemeinsam mit einem  Fachanwalt für Insolvenzrecht der Antrag auf (vorläufige) Insolvenz gestellt werden. So sicherst du zumindest die laufenden Zahlungen an deine Mitarbeiter, deren Gehalt ab vorläufiger Eröffnung des Verfahrens für einen Zeitraum von zunächst drei Monaten bis zur endgültigen Eröffnung der Insolvenz von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wird (Insolvenzgeld). Bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 6900 Euro brutto WEST und 6.450 Euro brutto OST zahlt die Agentur in der Regel für den genannten Zeitraum das volle Gehalt deiner Mitarbeiter. 

Erst im Anschluss gehen alle Rechte und Pflichten im Betrieb vom Geschäftsführer auf den Insolvenzverwalter über. Dieser kann dann z.B. die verkürzte Kündigungsfrist für Insolvenzverfahren nutzen und ohne Rücksicht auf das Sozialprinzip sämtliche auch langjährige Mitarbeiter mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Ziel des Insolvenzverwalters ist einzig die möglichst schnelle Restrukturierung des Unternehmens und die Befriedung der Gläubiger. Um dieses Ziel zu erreichen, kann der Insolvenzverwalter auch sämtliche Verträge auflösen. Deine Gläubiger werden sich dann gemäß ihrer "Rangordnung" bei der Begleichung etwaiger Restschulden gedulden müssen.

Wie entscheide ich, wann der Antrag auf Insolvenz unausweichlich ist?

Du solltest zunächst regelmäßig deine Ausgaben-Einnahmensituation im Blick halten, um dich trotz rechtlicher Kulanz seitens COVInsAG nicht des "Eingehungsbetrugs" schuldig zu machen, insofern du Aufträge vergibst im fahrlässigen Wissen diese vermutlich nicht bedienen zu können.

In der Krise ist tagesaktuelles Handeln und Prüfen also wichtiger denn je. Trotz COVInsAG bist du nicht von deiner Haftung befreit und hast als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Überlege also immer genau, wieviel Einsatz und Herzblut sich für alle Beteiligten auszahlen.

Es bringt auch nichts, nur um dem möglichen Verdacht der Insolvenzverschleppung zu umgehen, alles auf Null zu fahren. Auf Dauer muss es dir gelingen, Neubestellungen zu tätigen und einen wenngleich reduzierten, aber doch funktionierenden Regelbetrieb aufrechtzuerhalten.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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