#Finanzamt: Diese Steuern müssen Influencer zahlen
Businessplan für Influencer
Wann muss ich als Influencer/-in Steuern zahlen?
Ob du als Influencer/-in auch Steuern zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu den wichtigsten Faktoren zählt die Höhe deiner Einkünfte:
Einkünfte (=Gewinn) = Einnahmen - Ausgaben
Deinen Gewinn ermittelst du in der Regel durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR). Auch sachbezogene Leistungen (Werbegeschenke) sind Einnahmen, die du als Influencer unter bestimmten Voraussetzungen versteuern musst.
Zu den wichtigsten Steuerarten für Influencer zählen:
- die Einkommensteuer
- die Gewerbesteuer
- die Umsatzsteuer
Wann muss ich als Influencer Einkommensteuer zahlen?
Sobald du regelmäßig als Influencer/-in tätig bist, geht das Finanzamt davon aus, dass Einkommen aus einem Gewerbetrieb erwirtschaftet wird. Diese Einkünfte aus deiner Tätigkeit als Influencer unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer.
Einkommensteuer Freibeträge
Eine Einkommensteuererklärung müssen Influencer jedoch nur abgeben, wenn diese Einkünfte – zusammen mit etwaigen anderen Einkünften (z. B aus einem Beschäftigungsverhältnis) im Kalenderjahr den jährlichen Grundfreibetrag in der Einkommensteuer übersteigen:
- 2020: 9.408 Euro
- 2021: 9.744 Euro
- 2022: 10.347 Euro
Als Sonderausgaben kannst du bestimmte Kosten abziehen – wie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung oder Spenden.
Muss Gewerbesteuer bezahlt werden?
Wer regelmäßig und selbständig eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ist gewerblich tätig. Viele Blogger und Influencer tragen bei der entsprechenden Tätigkeitsbeschreibung der Gewerbeanmeldung "Internet-Dienstleistungen" ein. Das heisst, sobald du Einnahmen (auch in Form von Produktzusendungen) über Instagram-Kooperationen, auf TikTok, Youtube und Co. erzielst, bist du als Influencer/-in grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig, da du ein Gewerbe betreibst. Die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung besteht jedoch auch hier erst ab Überschreiten des Grundfreibetrags. Dieser liegt im Jahr 2022 bei einer Gewinnschwelle von mehr als 24.500 Euro im Jahr.
Müssen Influencer Umsatzsteuer zahlen?
Auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht – sobald du wiederholt Produkte auf deinem Social Media Account vermarktest und dadurch Einnahmen erzielst, giltst du steuerrechtlich als Unternehmer/-in und musst auf deine Leistungen Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) abführen.
Ausnahme Kleinunternehmerregelung
Selbstständige, deren Umsatz im vergangenen Jahr unterhalb von 22.000 EUR und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 EUR liegt, dürfen die Kleinunternehmerregelung anwenden und müssen keine Umsatzsteuer abführen. Als Kleinunternehmer/-in bietest du deine Leistungen und Waren somit ohne Umsatzsteuer an (Rechnungslegung beachten!) und bist auch nicht zur regelmäßigen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Umgekehrt kannst du jedoch auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Müssen Influencer Geschenke versteuern?
Ganz egal, ob du ein Produkt testest oder gleich ein ganzes Hotel – hierbei handelt es sich um Sachzuwendungen, die einkommensteuer- wie
auch umsatzsteuerlich zu versteuern sind. Ausnahmen, in denen die Steuerpflicht für Influencer entfällt bzw. dem Partnerunternehmen zukommt, sind folgende:
- Influencer müssen erhaltene Werbegeschenke nach Ablauf der Zusammenarbeit/Kampagnendauer zurücksenden
- erhaltene Geschenke sind von sehr geringem Wert (Waren im Wert von unter 10 EUR gelten als Streuartikel und die Besteuerung entfällt)
- dein Werbepartner resp. Hersteller übernimmt die Versteuerung (pauschal mit 30 Prozent)
Steuern zahlen als Influencer: Fazit
Wenn du viral gehst, schaut inzwischen auch immer häufiger das Finanzamt deinen Stream. Der Klick auf einen Affiliate-Link plus Auskunftsersuchen an deine Werbepartner lässt die Behörden schnell wissen, ob du deinen Steuerpflichten als Influencer tatsächlich und in vollem Umfang gerecht wirst.
Versäumst du es, frühzeitig deine Tätigkeit als Influencer/-in korrekt anzumelden und zahlst deine Steuern nicht, drohen dir möglicherweise nachträgliche Gewinnzuschätzungen, Steuernachzahlungen, aber auch Strafzinsen, Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen in besonders schwerwiegenden Fällen (Steuerstraftat).
Als Influencer/-in solltest du deshalb frühzeitig alle deine Einnahmen dokumentieren. Im Fall von Sachzuwendungen gilt – sofern der korrekte Schenkwert nicht bekannt ist – setzt du den handelsüblichen Marktwert als Richtwert für die Besteuerung an.
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