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Unternehmer geben über eine Milliarde Euro Hilfsgelder zurück

Deutsche Unternehmer haben trotz gravierender Umsatzverluste und existenzieller Sorgen mittlerweile rund 1,3 Milliarden Euro an Corona-Hilfsgeldern zurückgegeben. Wenn du auch Fördergelder beantragt hast oder dies planst, informiere dich genau dazu und prüfe eine Strafrechtsschutzversicherung abzuschliessen. Wir zeigen dir, warum dies besser ist.

Deine Rechtsschutzversicherung für Strafverfahren

Unternehmer geben über eine Milliarde Euro Hilfsgelder zurück

Gelder für Unternehmer keine Hilfe

Wie jetzt bekannt wurde, sind über eine Milliarde Euro an Krisenhilfsgeldern von den Unternehmen an den Staat zurückgegeben worden. Warum?

Die Soforthilfen am Anfang der Krise, wie auch die Überbrückungshilfen deckten nicht den "Unternehmerlohn" und das war auch allen politisch Handelnden klar. Aus diesem Grund wurde gleich zu Beginn der Krise, der Zugang zur Grundsicherung für dich als Unternehmer geebnet.

Erst ein Jahr nach der Krise, im Frühjahr 2021, bot die Politik mit den Neustarthilfen ein Hilfsprogramm auf, was auf den "Unternehmerlohn" abzielen sollte. Für viele Unternehmer ist dies jedoch zu spät gewesen. Deshalb dürften viele der Hilfsmassnahmen zweckentfremdet worden sein, um die eigene Existenz als Unternehmer aufrecht zu erhalten.

Inzwischen machen viele der Unternehmer wieder Umsätze oder sind zwangsweise in einem angestellten Job gelandet. In weiser Vorraussicht auf mögliche Strafanzeigen und wohl auch aufgrund schon erfolgter staatlicher Rückforderungen, haben viele Unternehmer ihre "Hilfsgelder" zurückgezahlt.

37 Milliarden Euro an Soforthilfen nicht angekommen

Zu Beginn der Krise im letzten Jahr stellte die Bundesregierung 50 Milliarden Euro an Corona-Soforthilfen in Aussicht. Davon wurden mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz jedoch nur 18 Milliarden Euro in den entsprechenden Haushalt 2020 aufgenommen. Laut dem Bundeswirtschaftsministerium wurden davon wiederum lediglich 14,08 Milliarden Euro an betroffene Unternehmen ausgezahlt.

Somit verbleibt eine Lücke bei den Soforthilfen von fast 4 Milliarden Euro zu dem Haushaltsbeschluss 2020 und rund 36 Milliarden Euro zu den ursprünglichen Versprechungen. Dazu kommen noch die aktuell bekannt gewordenen Rückzahlungen durch die Unternehmen.

1,3 Milliarden an Rückzahlungen

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte jetzt, dass Unternehmer inzwischen freiwillige Rückzahlungen von Hilfen in Höhe von 911 Millionen Euro vorgenommen hätten. Hinzu kämen nochmal 322 Millionen Euro an Rückforderungen, die von den Ländern angestrengt wurden.

Zusammen wurden somit schon knapp 1,3 Milliarden Euro an "Hilfsgelder" zurückgezahlt.

Die Financial Intelligence Unit (FIU) des deutschen Zolls, welche dem Bundesfinanzministerium untersteht, hat seit Beginn der Corona-Pandemie bis zum Jahresende 2020 rund 11.200 Verdachtsmeldungen rund um das Thema Covid-19 bearbeitet. Davon bezogen sich 9.500 der Meldungen auf die "betrügerische Erlangung der Corona-Soforthilfen". Dies geht aus dem Jahresbericht 2020 der FIU hervor.

Subventionsbetrug und seine Folgen

Ein Subventionsbetrug kann auch bei einer unachtsamen Beantragung von Fördermitteln oder bei Unachtsamkeiten in der Auszahlung, wie etwa der Vermischung von Privatkonto und Geschäftskonto, geandet werden.

Somit drohen dir auch bei einem unschuldigen Vorwurf des Subvebtionsbetruges von der polizeilichen Vorladung, bis hin zu Kontensperrungen und Hausdurchsuchungen unangenehme Konsequenzen. Gerichtlich festgesetze Strafen gehen einher mit Anwalts- und Verfahrenskosten. Wird dir Vorsatz bei der fälschlichen Beantragung von Fördermitteln nachgewiesen, musst du mit noch drakonischeren Strafen rechnen.

Strafrechtsschutzversicherung kann Linderung bringen

Aufgrund bürokratischer Hürden und Unwissenheit ist die Beantragung von Fördermitteln immer ein erhöhtes Risiko für dich als betroffener Unternehmer. Schon allein der blosse Verdacht einer strafbaren Handlung kann ein Ermittlungsverfahren gegen dich auslösen. Dabei können folgende Anschuldigungen im Raum stehen:

  • Subventionsbetrug bei Krisenhilfen: Auch wenn du ohne Absicht falsche Angaben im Antrag machst, riskierst du wegen Subventionsbetrug verurteilt zu werden.
  • Subventionsbetrug bei Kurzarbeit: Wenn du als Unternehmer in der Corona-Krise Kurzarbeitergeld für dein Unternehmen erhalten hast, muss du mit Kontrollen und Prüfungen zur Rechtmässigkeit rechnen.
  • Insolvenzverschleppung: Wenn du als überschuldeter oder zahlungsunfähiger Unternehmer die Frist zum Insolvenzantrag versäumst, machst du dich der Insolvenzverschleppung strafbar.

Gerichte, Behörden bis kontoführende Banken müssen Verdachtsmomente an die Strafverfolgungsbehörden melden.

Gegen solcherlei Anschuldigungen oder auch die Folgen davon, kannst du dich mittels einer Strafrechtschutzversicherung entsprechend absichern. 

Strafrechtsschutzversicherung beantragen

Wir möchten unseren Mitgliedern diese Not ersparen und bieten dir als Unternehmenswelt-Mitglied ein exklusives Angebot für eine Strafrechtsschutzversicherung an. Dieses in Zusammenarbeit mit einem Spezialmakler und einer bekannten deutschen Versicherung.

Mit dieser Strafrechtsschutzversicherung bist du entsprechend auch gegen die Kosten eines Strafverfahrens abgesichert und das sogar rückwirkend. Dein monatlicher Tarif ist dabei abhängig von deiner Unternehmensgröße, deiner Mitarbeiteranzahl und dem konkreten Versicherungsumfang.

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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