Digitalisierung fördern lassen: Hier gibt’s Zuschüsse

Sichere dir jetzt staatliche Fördermittel und Zuschüsse für die Digitalisierung in deinem Unternehmen. Von IT-Sicherheit bis Prozessautomatisierung und KI – wir zeigen dir die besten Förderprogramme, die Bund und Länder für KMU bereitstellen.

Digitalisierung einfach finanziert

Junger Automechaniker und sein erfahrener Kollege bei der Automotordiagnose in der Werkstatt.
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Mach dein Unternehmen krisenfest – digital und gefördert!

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland zögern noch, in digitale Lösungen zu investieren. Häufig liegt das an fehlender Finanzierung und unsicheren Fördermöglichkeiten. Dabei gibt es bundesweit und in den einzelnen Bundesländern zahlreiche Programme, die dich bei Digitalisierungsprojekten und Innovation unterstützen – von der Einführung moderner IT-Systeme über Prozessautomatisierung bis hin zur IT-Sicherheit.

Wir zeigen dir hier die wichtigsten Förderprogramme, die 2025 aktuell sind, damit du im Förderdschungel den Überblick behältst und dein Unternehmen fit für die Zukunft machst.

1. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW)

  • Förderung: ERP-Digi-Kredite zwischen 25.000 € und 25 Mio. € für Digitalisierung und Innovation.
  • Zuschuss: Seit Februar 2025 zusätzlich 3 % Tilgungszuschuss, max. 200.000 €.
  • Förderquote: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten.

2. go-digital (Beendet)

Das Förderprogramm "go-digital" wurde zum 31.12.2024 eingestellt. Bereits bewilligte Projekte aus 2024 können jedoch noch bis Ende 2025 abgeschlossen werden.​

3. Beratungsnetzwerk für Handwerksbetriebe

  • Angebot: Kostenfreie Beratung für Handwerksbetriebe zu Digitalisierung, Innovation und Unternehmensführung durch rund 600 geförderte Berater bei Handwerkskammern und -verbänden.
  • Zielgruppe: Handwerksbetriebe in Deutschland.
  • Förderung: Jährlich bis zu 15 Mio. € vom Bund zur Unterstützung des Netzwerks befristet bis zum 30. Juni 2027.

4. go-inno – Innovationsgutscheine

  • Ziel: go-inno unterstützt KMU bei der Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren.
  • Förderung: Zuschuss von 50 % der Beratungskosten durch autorisierte Beratungsunternehmen; maximal 20.000 € pro Kalenderjahr.
  • Förderfähige Leistungen: Potenzialanalyse (bis zu 10 Beratertage); Realisierungskonzept (bis zu 25 Beratertage).​

5. Qualifizierungschancengesetz (QCG)

  • Ziel: Das QCG fördert Weiterbildungen für Beschäftigte zur Anpassung an den digitalen Strukturwandel.
  • Förderung: Bis zu 100 % Übernahme der Lehrgangskosten, abhängig von Betriebsgröße und Zielgruppe; Bis zu 100 % Arbeitsentgeltzuschuss während der Weiterbildung.
  • Voraussetzungen: Beschäftigte in sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis; Weiterbildung von mindestens 120 Stunden; Durchführung durch AZAV-zertifizierte Bildungsträger.​

Tipp: Es empfiehlt sich, die spezifischen Voraussetzungen und Antragsmodalitäten der einzelnen Programme zu prüfen und gegebenenfalls kombinierte Förderansätze zu nutzen.

Von Baden-Württemberg bis Thüringen – diese Digitalisierungszuschüsse gibt’s vor Ort:

  • Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus, Innovationsfinanzierung 4.0
  • Bayern: Digitalbonus Bayern, Innovationskredit 4.0
  • Berlin: Berliner InvestitionsBONUS, Transfer BONUS
  • Brandenburg: Brandenburgischer Innovationsgutschein BIG-Digital
  • Bremen: Digitalisierung und Arbeit 4.0, Digitaler Mittelstand
  • Hamburg: Hamburg Kredit Innovation, Hamburg Kredit Mikro, HamburgInnoGrowth
  • Hessen: DIGI-Zuschuss Hessen, Digi-Beratung Hessen, Distr@l
  • Mecklenburg-Vorpommern: Digitalisierungsförderung MV
  • Niedersachsen: Digitalbonus Niedersachsen innovativ
  • Nordrhein-Westfalen: MID-Gutscheine, MID-Innovation, MID-Analyse
  • Rheinland-Pfalz: Innovationskredit RLP, Beratungsprogramm Mittelstand
  • Saarland: DigitalInvest KMU, Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
  • Sachsen: Digitalisierung Zuschuss EFRE
  • Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION, IB-Digitalisierungsdarlehen
  • Schleswig-Holstein: Landesprogramm Wirtschaft Digitalisierungsmaßnahmen DKU
  • Thüringen: Digitalbonus Thüringen

Businessplan, der Türen öffnet – für Fördermittel & Finanzierung!

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Digitalisierungsprämie Plus Zuschussvariante

  • Wer: Mittelständische Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.​
  • Was: Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen; Erhöhung der IT-Sicherheit; Anschaffung von Hard- und Software sowie damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen.​
  • Wie: Direkter Zuschuss zwischen 1.500 € und 3.000 € für Investitionen bis 15.000 €.

Digitalisierungsprämie Plus Darlehensvariante

  • Wer: Mittelständische Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.​
  • Was: Digitalisierungsprojekte mit einem Investitionsvolumen zwischen 15.000 € und 100.000 €.​
  • Wie: Zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss zwischen 600 € und 4.000 €. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Innovationsfinanzierung 4.0

  • Wer: Innovative KMU.
  • Was: Innovations- und Digitalisierungsprojekte.
  • Wie: Darlehen zwischen 10.000 € und 5 Mio. €, bis zu 100 % Finanzierung.

Digitalbonus Bayern (gültig bis 31.12.2027)

  • Wer: KMU in Bayern.
  • Was: Digitalisierung und IT-Sicherheit.
  • Wie: Standard: Zuschuss bis 7.500 €, bis 50 % der Ausgaben, pro Bereich je einmal beantragbar; Plus: Zuschuss bis 30.000 €, für besonders innovative Projekte, pro Bereich nur einmal möglich.

Hinweis: Maximal 2 Anträge je Unternehmen während der Laufzeit, Kombination Standard & Plus für denselben Bereich ausgeschlossen.

Innovationskredit 4.0

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz in Bayern, einschließlich KMU, Freiberufler, Start-ups und Small Mid-Caps mit bis zu 500 Mitarbeitenden.​LfA Förderbank Bayern

Was wird gefördert?

Finanzierung von Innovations- und Digitalisierungsprojekten, wie z. B. Einführung von Industrie-4.0-Technologien, Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.​

Wie wird gefördert?

  • Darlehenshöhe: Bis zu 15 Mio. € für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben; bis zu 7,5 Mio. € für innovative Unternehmen.
  • Tilgungszuschuss: 1 % bei innovativen Unternehmen; 2 % bei innovativen Vorhaben.
  • ERP-Förderzuschuss: Zusätzlich 3 % des ausgezahlten Darlehensbetrags (max. 200.000 €) durch die KfW möglich.
  • Haftungsfreistellung: Bis zu 70 % bei Darlehen bis 7,5 Mio. €; alternativ Bürgschaften bis zu 80 % durch die LfA oder die Bürgschaftsbank Bayern.
  • Zinssätze: Individuell festgelegt, abhängig von Bonität und Sicherheiten; zinsverbilligt durch staatliche Mittel und InvestEU-Garantie.
  • Laufzeit: 5 bis 10 Jahre, mit 1 bis 2 tilgungsfreien Jahren.
  • Antragstellung: Über die Hausbank.​

Berliner InvestitionsBONUS

Wer wird gefördert?

Kleine, mittlere und große Unternehmen, Soloselbstständige sowie freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.

Was wird gefördert?

Investitionen zur Steigerung der Zukunftsfähigkeit, einschließlich:

  • Errichtung neuer Betriebsstätten
  • Erweiterung bestehender Betriebsstätten
  • Diversifizierung der Tätigkeit
  • Änderung von Produktionsprozessen
  • Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte​

Wie wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten; zusätzlich 5 % Nachhaltigkeitsbonus für besonders nachhaltige Investitionen.

Transfer BONUS Berlin

Wer wird gefördert?

Technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen der Sozialen Ökonomie mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.

Was wird gefördert?

Förderung von Kooperationen mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren.

Wie wird gefördert?

  • Einstiegsvariante: 100 % Zuschuss bis zu 7.500 € für erste Kooperationsprojekte.
  • Standardvariante: 70 % Zuschuss bis zu 15.000 € für weiterführende F&E-Projekte.
  • Standardvariante Digitalisierung: 70 % Zuschuss bis zu 45.000 € für Digitalisierungsprojekte.

Hinweis: Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH.

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Handwerksbetriebe, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg.​

Was wird gefördert?

Beratung: Analyse von Abläufen und externes Fachwissen zur Digitalisierung.
Implementierung: Einführung digitaler Prozesse, Organisations- und Produktinnovationen, Projektkosten.
Schulung: Mitarbeiterschulungen zu digitalen Projekten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Fördersatz: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Maximale Zuschüsse: Beratung: bis zu 50.000 € (Durchführungszeitraum: 6 Monate); Implementierung: bis zu 250.000 € (Durchführungszeitraum: 2 Jahre); Schulung: bis zu 50.000 € (Durchführungszeitraum: 6 Monate bzw. bei prozessbegleitender Schulung bis zu 2 Jahre).
  • Mindestinvestition: 5.000 € zuwendungsfähige Ausgaben.

Digitalisierung und Arbeit 4.0

  • Wer: KMU.
  • Was: Beratung zu Digitalisierungsthemen.
  • Wie: Zuschuss bis zu 5.000 €, 50 % Förderquote.​

Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH.

Hamburg-Kredit Mikro

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige freier Berufe mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 10 Mio. € mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.​

Was wird gefördert?

Finanzierung von Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Erweiterungen, Investitionen und Betriebsmitteln.​

Wie wird gefördert?

  • Darlehenshöhe: Unternehmen bis zum 5. Geschäftsjahr: 5.000 € – 25.000 €; Unternehmen ab dem 5. Geschäftsjahr: 5.000 € – 40.000 €.
  • Laufzeit: 6 Jahre, davon 6 Monate tilgungsfrei.
  • Zinssatz: Festgeschrieben für die gesamte Laufzeit; am 02.04.2025 betrug der Zinssatz 3,21 % nominal.
  • Auszahlung: 100 % des Darlehensbetrags in einer Summe.
  • Bereitstellungsprovision: 1,80 % p. a. ab dem 3. Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Beträge.

HamburgInnoGrowth (HIG)

  • Wer: Innovative Start-ups, wachstumsorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Social Entrepreneurs mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg und einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. €.​
  • Was: Bereitstellung von Beteiligungskapital zur Stärkung des Eigenkapitals für Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen in den Bereichen Ökologie, Digitalisierung oder Soziales.​
  • Wie: Typische stille Beteiligungen von bis zu 2,5 Mio. € pro Vorhaben. Die Mittel stammen zu 70 % vom Bund bzw. der KfW und zu 30 % von der Freien und Hansestadt Hamburg und werden über die IFB Hamburg an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (MBG Hamburg) weitergereicht.​
  • Antragstellung: Direkt bei der MBG Hamburg, vor Beginn der zu fördernden Maßnahme.

DIGI-Zuschuss Hessen

  • Wer: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe mit Betriebsstätte in Hessen.
  • Was: Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Verbesserung der IT-Sicherheit, Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen.
  • Wie: Zuschuss von bis zu 10.000 € (50 % der förderfähigen Ausgaben); Mindestinvestition: 4.000 €; Bewerbung über das Kundenportal der WIBank; wöchentliche Zufallsauswahlverfahren; Projekte müssen bis zum 30.11.2025 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Digi-Beratung Hessen

  • Wer: KMU, Selbstständige und Freie Berufe mit Sitz in Hessen.
  • Was: Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie von Produkten und Dienstleistungen.
  • Wie: Zuschuss von bis zu 400 € pro Tagewerk, maximal 15 Tagewerke pro Kalenderjahr; Antragstellung über das RKW Hessen. ​

Distr@l – Digitalisierung stärken, Transfer leben

  • Wer: Start-ups, KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Hessen.
  • Was: Innovative Digitalisierungsvorhaben in vier Förderlinien: Machbarkeitsstudien, Digitale Innovationsprojekte, Wissens- und Transferprojekte, Validierungs-/Wachstumsförderung.
  • Wie: Förderquote je nach Förderlinie bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben; maximaler Zuschuss bis zu 1 Mio. €; zweistufiges Verfahren mit Einreichung einer Projektskizze; kontinuierliche Einreichung möglich.

Digitalisierungsförderung MV

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Produktion (Verarbeitendes Gewerbe), Handwerk und Tourismus.
  • Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten.
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich.

Was wird gefördert?

  • Investitionen zur Umsetzung von Prozessinnovationen, die neue oder wesentlich verbesserte Methoden für Produktion oder Dienstleistungen ermöglichen.
  • Einsatz neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen.
  • Vorhaben in den Schwerpunktbereichen: Digitalisierung in der Produktion; Digitalisierung im Handwerk und Digitalisierung im Tourismus.​

Wie wird gefördert?

  • Zuschusshöhe: Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Maximaler Zuschussbetrag: 50.000 € pro Vorhaben.
  • Mindestinvestition: 30.000 € zuwendungsfähige Ausgaben.
  • Zweistufiges Antragsverfahren: Einreichung einer Projektskizze bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH; Formaler Antrag nach positiver Bewertung der Projektskizze.
  • Laufzeit: Förderaufruf befristet bis zum 30.06.2025.​

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Bild KI Landwirtschaft

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Das Förderprogramm Niedrigschwellige Innovationsförderung ist leider ausgelaufen. Verfügbar ist:

Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
  • Freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen.
  • Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens.​

Was wird gefördert?

  • Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.
  • Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit (nur in Kombination mit Digitalisierungsvorhaben).​

Nicht förderfähig sind:

  • Anschaffungen einer IKT-Grundausstattung (z. B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware).
  • Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (sofern vorsteuerabzugsfähig), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen.
  • Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen.
  • Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs.​

Wie wird gefördert?

  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss: Bis zu 35 % für kleine Unternehmen; Bis zu 20 % für mittlere Unternehmen.
  • Förderhöhe: Mindestens 3.000 €, maximal 50.000 €.
  • Antragstellung: vor Projektbeginn über das Kundenportal der NBank.
  • Hinweise: Förderung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden; Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt; Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Erstattungsprinzip.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen findest du auf der offiziellen Website der NBank.

Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID Gutscheine)

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäß EU-KMU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
  • Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €.​

Was wird gefördert?

1. MID-Digitalisierung:
  • Externe Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten zur (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
  • Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse durch den Einsatz entsprechender Hard- und Software.
  • Optional: Potenzialanalyse zu Beginn des Projekts; Umsetzungsschritt ist obligatorisch.​
2. MID-Analyse:
  • Wissenschaftliche und technologische Expertise von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Machbarkeitsprüfung von Vorhaben.
  • Untersuchung geeigneter Werkstoffe oder Analyse von Zukunftsthemenfeldern (z. B. Quantentechnologie, urbane Energielösungen, Wasserstoffwirtschaft).​
3. MID-Innovation:
  • Entwicklung und Test von Prototypen, innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Einsatzreife.
  • Voraussetzung: Vorliegende Analyseergebnisse aus einer Vorfeldstudie (z. B. MID-Analyse).​

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Ausgabenerstattungsverfahren (Unternehmen tritt in Vorleistung).
  • Förderquote: Bis zu 70 % für Kleinst- und kleine Unternehmen; bis zu 50 % für mittlere Unternehmen.
  • Maximale Zuschüsse: MID-Digitalisierung: bis zu 15.000 €; MID-Analyse: bis zu 15.000 €; MID-Innovation: bis zu 40.000 €.
  • Projektlaufzeit: Wählbar zwischen 6, 9 oder 12 Monaten.
  • Antragstellung: Ausschließlich digital über das Förderportal. Einreichung ist unbefristet möglich.
  • Besonderheiten: Innerhalb von zwei Jahren kann nur eine Gutscheinvariante in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Für MID-Analyse und MID-Innovation können ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Auftragnehmer beauftragt werden. Für MID-Digitalisierung sind auch Unternehmen der freien Wirtschaft als Auftragnehmer zulässig.​

Den „Innovationskredit RLP“ sowie allgemein eine Förderung für Beratungsleistungen können Mittelständler bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragen.

Innovationskredit RLP

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Small-Midcap-Unternehmen (250-500 Beschäftigte) aus Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Investitionen und Betriebsmittel mit dem Zweck der Innovation und Digitalisierung

Wie wird gefördert?

  • Kredit über die Hausbank 
  • 25.000 Euro bis 2 Millionen Euro Kredithöhe
  • 100 Prozent der förderfähigen Kosten sind finanzierungsfähig

Beratungsprogramm für den Mittelstand

Wer wird gefördert?

  • KMU

Was wird gefördert?

  • Beratungen zu allen strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung
  • Beratung über Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss zu den von einem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten
  • Maximal 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 400 Euro pro Tagewerk

DigitalInvest KMU

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handels und des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Nicht förderfähig sind: Freie Berufe gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, medizinische Versorgungseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kliniken), von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen (mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs) sowie nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen und Vereine.

Was wird gefördert?

Basis-Förderung:
  • Optimierung bestehender Unternehmensprozesse durch den Einsatz digitaler Produkte und Dienstleistungen.
  • Beispiele: Einführung von ERP-, CRM- oder Dokumentenmanagementsystemen, Aufbau von Webseiten oder Webshops mit direkter Verkaufsmöglichkeit, Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, Schulungen zum Einsatz der neuen Systeme.​
Plus-Förderung:
  • Digitale Anwendungen, die in besonderer Form zur Transformation von Unternehmens- und Geschäftsmodellen beitragen und den digitalen Reifegrad signifikant erhöhen oder einen besonderen Innovationsgehalt aufweisen.
  • Beispiele: Implementierung von KI-Anwendungen (z. B. Deep-Learning zur Qualitätssteigerung), Einsatz von VR-/AR-Technologien (z. B. zur Fernwartung oder Mitarbeiterschulung), Entwicklung digitaler Zwillinge, Aufbau föderierter Datennetzwerke.​

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Fördersätze: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen; Bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen.
  • Maximale Zuschüsse: Basis-Förderung: bis zu 12.500 €; Plus-Förderung: bis zu 20.000 €.
  • Mindestinvestition: 3.000 € förderfähige Ausgaben.

Besondere Hinweise:

  • Eine Kombination von Basis- und Plus-Förderung für dasselbe Projekt ist ausgeschlossen.
  • Mehrfache Antragstellungen für unterschiedliche Projekte sind möglich.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Fördermittelportal nFMI.
  • Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2028.​

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Saarland, die den EU-KMU-Kriterien entsprechen (weniger als 250 Mitarbeitende und Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. €) .​
  • Freiberuflich Tätige und Solo-Selbstständige, sofern sie ihre Tätigkeit zu 100 % selbstständig ausüben.

Was wird gefördert?

  • Externe Weiterbildungsmaßnahmen, die in einem fachlichen Zusammenhang zur aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit der Beschäftigten im Unternehmen stehen .​
  • Beispiele: Allgemein zugängliche Seminare von Weiterbildungsträgern, E-Learning-Angebote.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss: 40 % der Seminarkosten, maximal 2.000 € pro Beschäftigtem und Maßnahme.
  • Mindestförderbetrag: 100 € (d. h., die Seminarkosten müssen mindestens 250 € betragen).
  • Jährliche Förderhöchstbeträge pro Unternehmen: Weniger als 10 Beschäftigte: bis zu 20.000 €; 10 bis 49 Beschäftigte: bis zu 100.000 €; Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten: bis zu 250.000 €.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen findest du online auf dem Weiterbildungsportal Saarland.

Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
  • Angehörige der Freien Berufe.

Nicht förderfähig sind: Unternehmen, bei denen mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte von öffentlichen Stellen kontrolliert werden.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in digitale Technologien zur Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen.
  • Anschaffung von Hard- und Software, die für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten erforderlich sind.
  • Externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.
  • Schulungen der Mitarbeitenden im Rahmen des Digitalisierungsprojekts.​

Wie wird gefördert?

Heranführungsprojekte:
  • Für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme ≤ 2 Mio. €).
  • Maximal förderfähige Ausgaben: 10.000 €.
  • Förderquote: bis zu 60 %.​
Transformationsprojekte I:
  • Für kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme ≤ 10 Mio. €).
  • Maximal förderfähige Ausgaben: 60.000 €.
  • Förderquote: bis zu 50 %.​
Transformationsprojekte II:
  • Für mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. €).
  • Maximal förderfähige Ausgaben: 100.000 €.
  • Förderquote: bis zu 35 %.​

Zusätzliche Hinweise:

  • Ein Bonus von 10 % auf die Förderquote ist möglich, wenn während des Projektzeitraums tarifgebundene oder tarifgleiche Vergütungen gezahlt werden.
  • Die Projektlaufzeit beträgt maximal 12 Monate.
  • Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
  • Die Mindestinvestition beträgt 5.000 € förderfähige Ausgaben.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen findest du auf der offiziellen Website der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

1. Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
  • Angehörige der Freien Berufe.​

Was wird gefördert?

  • Investive Digitalisierungsvorhaben, insbesondere:
  • Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services.
  • Digitale Marketing- und Vertriebsstrategien.
  • Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 70.000 €.
  • Mindestförderbetrag: 3.000 €.
  • Projektlaufzeit: Maximal 12 Monate.
  • Beraterleistungen: Zuwendungsfähiger Anteil auf maximal 6.000 € begrenzt.
  • Antragstellung: Einreichung eines Wettbewerbsantrags mit Projektskizze über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.​

2. IB-Digitalisierungsdarlehen 2021–2027

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
  • Freiberuflich Tätige.​

Was wird gefördert?

  • Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten.
  • Personalkosten für zusätzlich eingestelltes Projektpersonal.
  • Projektausgaben und Fremdleistungen im Rahmen der Digitalisierung.

Wie wird gefördert?

  • Darlehenshöhe: Mindestens 10.000 €, maximal 1,5 Mio. €, bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
  • Laufzeit: Bis zu 15 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei.
  • Zinssatz: Festzins, abhängig von Bonität und Laufzeit.
  • Antragstellung: Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.​

Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen (KU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß EU-KMU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in digitale Technologien zur Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen.
  • Anschaffung von Hard- und Software, die für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten erforderlich sind.
  • Externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.
  • Schulungen der Mitarbeitenden im Rahmen des Digitalisierungsprojekts.​

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Fördersatz: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Maximale Förderung: Bis zu 50.000 € pro Vorhaben.
  • Mindestinvestition: 5.000 € förderfähige Ausgaben.
  • Antragstellung: Vor Beginn des Vorhabens über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein im Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027.

Digitalbonus Thüringen

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
  • Wirtschaftsnahe Freiberufler, insbesondere aus technischen, naturwissenschaftlichen und kreativen Bereichen.​

Was wird gefördert?

  • Digitalisierungs- und Automatisierungsvorhaben in folgenden Bereichen:
  • Betriebsprozesse (z. B. Einführung von ERP-, MES-, DMS- oder CRM-Systemen, Integration von cyber-physischen Systemen, digitale Zwillinge, 3D-Druck).
  • Produkte und Dienstleistungen (z. B. datenbasierte Services, Webshops, digitale Marketingtools).
  • Datenverarbeitung und IT-Sicherheit (z. B. Cloudlösungen, Backup-Systeme, Firewalls).

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (De-minimis-Beihilfe).
  • Fördersatz: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Förderhöhe: Maximal 15.000 € pro Vorhaben.
  • Förderfähige Ausgaben: Mindestens 5.000 €, maximal 150.000 €.
  • Anzahl der Anträge: Pro Unternehmen können maximal zwei Anträge gestellt werden; jedes Vorhaben muss in sich abgeschlossen sein.
  • Antragstellung: Ausschließlich online über das Thüringer Förderportal.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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