Förderprogramme der Bundesländer und des Bundes zur Digitalisierung

Die Fördermittel zur Digitalisierung im Mittelstand sind vielfältig. Nur das richtige Förderinstrument zu finden, ist im Förderdschungel nicht so einfach. Hier findest du Förderprogramme von Bund und Ländern, die du für Digitalisierungsvorhaben in deinem Unternehmen beantragen kannst.

Kostenfreie Fördermittel-Recherche für Gründer und Unternehmer

Immer noch investieren zu wenige deutsche Mittelständler in die Digitalisierung. Vor allem tun sie sich schwer, digitale Geschäftsmodelle neu zu entwickeln. Das zeigte zuletzt eine Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Eine große Hürde ist die Finanzierung von Maßnahmen zur digitalen Erschließung neuer Märkte, IT-Sicherheit, Einführung aktueller Informations- und Kommunikationstechnologien sowie digitaler Geschäftsprozesse. Hier unterstützen der Bund und die Bundesländer mit ihren Förderprogrammen zur Digitalisierung von KMU.

Nicht immer sind die Förderprogramme zur Digitalisierung leicht zu finden, unter anderem, weil sie oft in Programme zur Förderung von Innovationen und Technologieentwicklung integriert sind. Aber es gibt in fast jedem Bundesland spezielle Programme zur Förderung der Digitalisierung. Für sie können sich in der Regel Unternehmen bewerben, die Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland haben. Wir haben dir eine Übersicht zu den wichtigsten Förderprogrammen von Bund und Ländern zusammengestellt. Auf Wettbewerbe und Technologie- und Innovationsförderprogramme verweisen wir dabei nur am Rande.

1. go-digital

Das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „go-digital“ fördert deutschlandweit KMU, die die Herausforderungen der Digitalisierung angehen. Über autorisierte Beratungsunternehmen können KMU in den drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ Fördermittel beantragen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
  • Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Beratungsleistungen in den Modulen:

  • Digitale Markterschließung
  • IT-Sicherheit
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse

Wie wird gefördert?

  • 50 Prozent von einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro
  • Förderumfang maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von einem halben Jahr

2. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW

Die KfW fördert deutschlandweit mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit die Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben im Mittelstand.

Wer wird gefördert?

Mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die:

  • als "digital" oder "innovativ" gelten sowie
  • seit mindestens 2 Jahren am Markt sind.

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel

Wie wird gefördert?

  • Kredit über mindestens 25.000 Euro
  • Bis zu 25 Millionen Euro
  • Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel

1. Innovationsgutschein Hightech Digital

Wer wird gefördert?

  • Etablierte Unternehmen mit maximal 100 Beschäftigten und einem maximalen Umsatz/ Bilanzsumme in Höhe von 20 Millionen Euro

sowie

  • Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 43 Millionen Euro Bilanzsumme, wenn ein Startup als FuE-Dienstleister beteiligt ist

Was wird gefördert?

  • Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (FuE-Tätigkeiten) und Materialkosten zur Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen
  • Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen, Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0, Vernetzte Systeme und Prozesse, Internet der Dinge, Smart Services, hochflexible Automatisierung, Big-Data-Projekte, Simulationsmodelle, Virtual und Augmented Reality, Embedded Systems

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 20.000 Euro zur Deckung von maximal 50% der FuE-Ausgaben

2. Innovationsfinanzierung 4.0

Die L-Bank Baden-Württemberg vergibt die „Innovationsfinanzierung 4.0“ für Investitionen in die Digitalisierung

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 43 Millionen Euro Bilanzsumme
  • Innovative Unternehmen nach festgesetzten Kriterien

Was wird gefördert?

  • Digitalisierung von Produktionsprozessen/ Produkten
  • Entwicklung und Umsetzung von IT-Konzepten und -strategien
  • Weiterbildung im Bereich Digitalisierung
  • FuE-Projekte zur Einführung oder Weiterentwicklung neuer Produkte/ Dienstleistungen/ Produktionsverfahren

Wie wird gefördert?

  • Darlehen über die Hausbank mit verbilligten Sollzinsen
  • Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten zwischen 10.000 Euro und 5 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte in KMU

3. Weiterbildungsfinanzierung 4.0

Die L-Bank Baden-Württemberg fördert die Qualifizierung von Mitarbeitern mit der Finanzierung von Schulungen, Reisen und Lohnfortzahlung.

Wer wird gefördert?

  • Gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten

Was wird gefördert?

  • Kosten für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitern, die vom Unternehmen getragen werden

Wie wird gefördert?

  • Darlehen über die Hausbank mit vergünstigten Sollzinsen
  • Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Bis zu 20.000 Euro pro Mitarbeiter

Digitalbonus Bayern

Den „Digitalbonus Bayern“ können KMU über die Bezirksregierungen beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie in drei Varianten beantragen.

Wer wird gefördert?

  • KMU mit maximal 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 43 Millionen Euro Bilanzsumme

Was wird gefördert?

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IKT-Systemen und IKT-Anwendungen im Unternehmen (IKT – Informations- und Kommunikationstechnologie)
  • Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit im Unternehmen

Wie wird gefördert?

  • Variante Standard: Zuschuss von bis zu 10.000 Euro, Fördersatz bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent, bei mittleren bis zu 30 Prozent, mit dem Digitalkredit kombinierbar
  • Variante Plus: Zuschuss von bis zu 50.000 Euro, Fördersatz bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent, bei mittleren bis zu 30 Prozent, mit dem Digitalkredit kombinierbar
  • Variante Digitalkredit: Zinsverbilligtes Darlehen, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzierbar, Höhe zwischen 25.000 und 2 Millionen Euro

In Berlin können Mittelständler über das Programm „Berlin Mittelstand 4.0“ und den Transferbonus Fördermittel für die Digitalisierung erhalten. Zentrale Kontaktstelle ist die Investitionsbank Berlin.

1. Berlin Mittelstand 4.0

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt mit dem Programm „Berlin Mittelstand 4.0“ kleine und größere Mittelstandsunternehmen bei Investitionen in IT-Lösungen und bei der digitalen Vernetzung von Produktion und Service.

Wer wird gefördert?

  • Startups
  • KMU
  • Größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten)
  • Angehörige der freien Berufe des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und digitaler Vernetzung in Produktion und Service (Industrie 4.0)
  • Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen
  • dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten

Wie wird gefördert?

  • Darlehen zwischen 2 Millionen Euro bis 6 Millionen Euro
  • 100 Prozent Auszahlung
  • 60 Prozent Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB

2. Transferbonus – Standardvariante Digitalisierung

Mit dem „Transfer BONUS“ der IBB können Unternehmen mit Hilfe einer wissenschaftlichen Einrichtung Produkte und Dienstleistungen weiterentwickeln.

Wer wird gefördert?

  • Technologieorientierte KMU oder
  • Nicht-technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist

Was wird in der „Standardvariante Digitalisierung“ gefördert?

  • Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender)
  • Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen aus Berlin oder Brandenburg

Wie wird in der „Standardvariante Digitalisierung“ gefördert?

  • Zuschuss bis 70 Prozent Förderquote vom Auftragsvolumen
  • Maximal 45.000 Euro

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt mit dem „Brandenburgischen Innovationsgutschein“ KMU inklusive Handwerksunternehmen bei Digitalisierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk gemäß der geltenden EU-Definition

Was wird gefördert?

  • U.a. Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital)

Wie wird mit dem BIG-Digital gefördert?

  • Anteilsfinanzierung (50 Prozent), maximal jeweils 50.000 Euro für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000 Euro für das Modul Implementierung

Die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven und das Land Bremen unterstützten Unternehmen mit einem Beratungsförderungsprogramm bei der Digitalisierung.

Wer wird gefördert?

  • KMU

Was wird gefördert?

  • Beratungskosten zu IT-Sicherheitskonzepten, Projektmanagement, Organisationsentwicklung, Cloud Services, 3D-Druck/ Additive Layer Manufacturing (ALM), Arbeit 4.0, Digitale Prozessberatung, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Big-Data-Potentiale erkennen, Konzepte und Anwendungsbeispiele 4.0

Wie wird gefördert?

  • 50 Prozent der Beratungskosten
  • 5.000 Euro maximaler Förderbetrag

Hamburg bietet verschieden Förderinstrumente, die speziell Digitalisierungsvorhaben von KMUs adressieren (Hamburg Kredit Innovation) bzw. innovative Entwicklungen der Digitalbranche (INNO Founder). 

Hamburg Kredit Innovation

Wer wird gefördert?

  • Nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • StartUps (es muss mindestens ein vollständiger Jahresabschluss vorliegen).
  • Das Unternehmen muss außerdem innovativ sein und mindestens einem Förderkriterium des Europäischen Investitionsfonds (EIF) entsprechen.

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel, insbesondere für

  • Markteinführung und Wachstum
  • Produktentwicklung
  • Digitalisierung

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Mindestens 25.000 Euro und max. 1.500.000 Euro Darlehenssumme.
  • Auszahlung: 100 %
  • Bei Investitionen beträgt die Darlehenslaufzeit bis zu 10 Jahren bei 1 Tilgungsfreijahr
  • Es sind Eigenmittel in Höhe von 7,5 % des Vorhabens anzustreben

INNO Founder

Wer wird gefördert?

  • Innovative Existenzgründungen und Unternehmen aus allen Branchen in Hamburg
  • Das geförderte Unternehmen darf nicht älter als ein Jahr sein 

Was wird gefördert?

  • Vorbereitung und Umsetzung von innovativen wissensbasierten digitalen Gründungsvorhaben

Wie wird gefördert?

  • Pro Person pauschal 2.500 EUR/Monat bei Vollzeittätigkeit
  • Als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten
  • Der Maximalbetrag pro Gründung beträgt 75.000 Euro

Im Rahmen der Strategie „Digitales Hessen“ können Unternehmen Mittel über die Programme „DIGI-Zuschuss“ und „Digitales Hessen“ über die WI-Bank beantragen. Ein schon bestehendes Förderinstrument, das jedoch nicht speziell auf Digitalisierung von KMU zugeschnitten ist, ist der Innovationskredit Hessen.

1. DIGI-Zuschuss Hessen

Den „DIGI-Zuschuss“ können Unternehmen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) beantragen.

Wer wird gefördert?

  • Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
  • Gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Was wird gefördert?

  • Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen
  • Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung
  • Mit den Anschaffungen verbundene Dienstleistungen

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für Digitalisierungsprojekte
  • 4.000 Euro Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Sachausgaben
  • 50 Prozent Fördersatz

2. Digitales Hessen – Förderung nach der Strategie Digitales Hessen

Die übergeordneten Ziele der Strategie Digitales Hessen formuliert die Landesregierung wie folgt:

  • Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie demografischer Wandel, Klimaveränderung und Energiewende
  • Sicherung einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und guter Arbeitsbedingungen
  • Stärkung der Innovationskraft Hessens und Platzierung in der Spitzengruppe europäischer Technologiestandorte

Informationen zur Förderung und Antragstellung stellt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

u.a.:

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe

Was wird gefördert?

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die mit Mitteln der Digitalisierung die Lebensqualität und wirtschaftliche Entwicklung Hessens verbessern
  • Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers
  • Vorhaben, die digitale Anwendungen ermöglichen

Wie wird gefördert?

  • Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben

Mecklenburg-Vorpommern vergibt keine Fördermittel speziell für die Digitalisierung an Unternehmen. Über das Projekt „MV goes digital“ bietet das Bundesland aber einen Digitalisierungs-Check und Qualifizierung für Unternehmen an.

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (Nbank) vergibt Fördermittel, die nicht ausschließlich für Digitalisierung vorgesehen sind, aber auch Digitalisierungsmaßnahmen einschließen, darunter die „Niederschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk“ und die Förderung von Weiterbildung.

1. Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

Wer wird gefördert?

  • KMU und hier ausschließlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

  • Eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel, ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung zu entwickeln
  • Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind
  • Ausgaben für Patente und gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen zur Markteinführung

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben; maximal 100.000 Euro
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.), anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.)
  • Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben nicht über 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Maßnahmen zur Markteinführung maximal 50.000 Euro als förderfähige Ausgaben

2. Weiterbildung in Niedersachsen

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Betriebsinhaber von Unternehmen unter 50 Beschäftigten
  • Freiberufler (außer Mitgesellschafter von Unternehmen)

Was wird gefördert?

  • Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis maximal 36 Monate
  • Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Personalausgaben für die Teilnehmer an einer Weiterbildung (Ausgaben für Freistellungen)

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Bis zu 50 Prozent, mindestens 1.000 Euro

Eine Liste weiterer Förderangebote der NBank, die auch für Digitalisierungsmaßnahmen einsetzbar sind, findet sich auf der Internetpräsenz der Nbank. 

Innovationsgutschein Digitalisierung im Handwerk NRW

Im Rahmen der „Digitalisierungsoffensive Handwerk“ hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt. Unter dem Aufruf „Mittelstand.innovativ!“ umfasst es die Förderlinien „Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)“ sowie den „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“.

Die Förderlinie „Innovations- und Digitalisierungsassistent(in) unterstützt die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistent(in) für die Dauer von mindestens 24 Monaten. Unternehmen, die bislang keine Akademiker/innen beschäftigen, können hier einen Zuschuss bis 22.500 Euro pro Jahr erhalten. Unternehmen, die maximal fünf Akademiker/innen beschäftigen, können mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Der Projektträger Jülich stellt auf seiner Homepage alle Antragsformulare zum Download bereit.

Den „Innovationskredit RLP“ sowie allgemein eine Förderung für Beratungsleistungen können Mittelständler bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragen.

1. Innovationskredit RLP

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Small-Midcap-Unternehmen (250-500 Beschäftigte) aus Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Investitionen und Betriebsmittel mit dem Zweck der Innovation und Digitalisierung

Wie wird gefördert?

  • Kredit über die Hausbank der unternehmen
  • 25.000 Euro bis 2 Millionen Euro Kredithöhe
  • 100 Prozent der förderfähigen Kosten sind finanzierungsfähig

2. Beratungsprogramm für den Mittelstand

Wer wird gefördert?

  • KMU

Was wird gefördert?

  • Beratungen zu allen strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung
  • Beratung über Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss zu den von einem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten
  • Maximal 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 400 Euro pro Tagewerk

1. ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit

Die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) fördert mit Krediten Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.

Wer wird gefördert?

  • Mittelständische Unternehmen
  • „Digitale“ und „innovative“ Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
  • Gesamter Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen, d.h.: alle Investitionen und alle Betriebsmittel, unabhängig von einem konkreten Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben

Wie wird gefördert?

  • Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel

2. Kompetenz durch Weiterbildung – KdW

Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung werden im Saarland über das Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH (FITT) gefördert.

Wer wird gefördert?

  • KMU

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungskosten für Beschäftigte von KMU

Wie wird gefördert?

  • 50 Prozent Zuschuss zu den Weiterbildungskosten der Beschäftigten
  • Ab 200 Euro Seminargebühren (netto)
  • Bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter und Maßnahme

Über die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert der Freistaat Sachsen die Digitalisierung z.B. mit Förderprogrammen für Betriebsberatung/ Coaching, E-Business-Technologien in Unternehmen und Weiterbildungschecks.

Ausgewählte Förderprogramme zur Digitalisierung sind u.a.:

1. Betriebsberatung/ Coaching für Digitalisierungsprojekte

Wer wird gefördert?

  • KMU

Was wird gefördert?

  • U.a. Beratung zu technischen Fragen der Unternehmensführung

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss von bis zu 40 Prozent zum Beraterhonorar
  • Bis zu 16.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Bemessungsgrenze für ein Tagewerk sind maximal 700 EUR netto, mindestens fünf Tagewerke

2. E-Business

Wer wird gefördert?

  • KMU

Was wird gefördert?

  • Einführung und Weiterentwicklung von fortschrittlichen Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Z.B. Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten, den Kauf von Software oder die Einführung von entwickelten Lösungen

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Höchstens 40.000 Euro

3. Weiterbildungsscheck – betrieblich

Wer wird gefördert?

  • KMU
  • Selbstständige

Was wird gefördert?

  • Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich der Implementierung neuer Technologien

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss zu Weiterbildungskosten von Beschäftigten
  • I.d.R. 50 Prozent der Weiterbildungskosten

Weitere Förderprogramme zur Digitalisierung in Sachsen können auf der Webseite der SAB eingesehen werden.

Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt können KMU Fördermittel für Beratung rund um die Digitalisierung beantragen.

Beratungsprogramm für Unternehmen – Digitalisierung/ digitale Transformation

Wer wird gefördert?

  • KMU
  • Selbstständige
  • Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Beratung zu den Themen: Gewährleistung der IT-Sicherheit, Digitalisierung des Marketings, Digitalisierung der Prozesslandschaft, Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, digitale Arbeitswelt

Wie wird gefördert?

  • Projektförderung, Förderhöchstgrenze 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Beraterhonorar)
  • 15 Tagewerke
  • Maximal 300 Euro netto pro Tagwerk

In Schleswig-Holstein können Unternehmen keine speziell auf die Digitalisierung zugeschnittenen Fördermittel beantragen. Verschiedene Fördermittel, die bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt werden können, stehen auch für Digitalisierungsvorhaben zur Verfügung.

Insbesondere im Landesprogramm Wirtschaft können KMU ihre Digitalisierungsvorhaben entlang der folgenden generellen Auswahlkriterien positionieren. Gefördert werden sollen maßgeblich:

  • Zielgerichtete Investitionen in eine wachstumsorientierte und nachhaltige Infrastruktur sowie in Vorhaben mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung
  • Förderung der Wissensgesellschaft und der Wissenswirtschaft sowie der kulturellen Potenziale
  • Qualitatives Wachstum und Innovation
  • Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen
  • Maßnahmen für Energieeffizienz und Nutzung der erneuerbaren Energien in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)

Die Thüringer Aufbaubank vergibt den Digitalbonus an KMU.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen 

Was wird gefördert?

  • Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
  • Einführung und Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen

Wie wird gefördert?

  • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und max. 15.000 Euro

Weitere Investitions- und Wachstumsförderprogramme der Thüringer Aufbaubank können im Rahmen geförderter Betriebsmittel für Digitalisierungsvorhaben in Frage kommen. 

Du bist auf der Suche nach einer passenden Fördermöglichkeit für dein Digitalisierungsprojekt? Teste unseren kostenfreien Fördermittelcheck und prüfe in nur wenigen Schritten deine Chancen auf eine Finanzierung.

Bild-Urheber:
iStock.com/chombosan