EXIST-Gründerstipendium: Jederzeit Bewerben!

EXIST-Gründerstipendium: Voraussetzungen, Förderhöhe und -dauer
Das EXIST-Gründerstipendium will die Gründungskultur in Deutschland weiter fördern und unterstützt Studierende, Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Realisierung ihrer Geschäftsidee und der Erstellung eines Businessplans.
Was wird gefördert?
Zielgruppe des Förderprogramms sind Gründer mit entweder
- innovativen technologieorientierten Ideen oder
- wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter (Abschluss bzw. Ausscheiden dürfen nicht länger als fünf Jahre zurückliegen)
- Studierende (zum Zeitpunkt der Antragstellung muss mindestens die Hälfte des Studiums absolviert sein; das Team darf außerdem nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen)
Die Gründerteams dürfen aus maximal drei Personen bestehen. Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Der Abschluss eines der maximal drei Teammitglieder kann auch länger als fünf Jahre zurückliegen.
Wie wird gefördert?
Das EXIST-Gründerstipendium wird in Form fester monatlicher Bezüge zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts und in Abhängigkeit der vorliegenden Qualifikation für die maximale Dauer von einem Jahr gewährt. Folgende Bezüge sind aktuell festgesetzt:
- Promovierte Wissenschaftler erhalten im aktuellen Förderzeitraum 3.000 EUR pro Monat.
- Absolventen mit Hochschulabschluss erhalten 2.500 EUR pro Monat.
- Technische Mitarbeiter erhalten eine Summe in Höhe von 2.000 EUR pro Monat.
- Studierende erhalten einen Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR pro Monat.
Pro Kind gewährt das BMWi außerdem einen Kinderzuschlag in Höhe von 150 EUR pro Monat.
Darüber hinaus können Sachausgaben gefördert werden. Diese können bis zu einer Höhe von 10.000 EUR im Fall von Einzelgründungen gefördert werden. Für Gründungsteams erhöht sich der Betrag um die Anzahl der jeweiligen Mitglieder auf bis zu maximal 30.000 EUR. Außerdem können Beratungsleistungen mit bis zu 5.000 EUR unterstützt werden.
EXIST-Gründerstipendium: Bewerbungsverfahren und Kontakt
Den Antrag für ein Gründerstipendium muss die jeweilige Hochschule bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung stellen, an der das Gründungsvorhaben bzw. seine Urheber angesiedelt sind. Auch hier gelten weitere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Die antragstellende Hochschule bzw. Forschungseinrichtung muss in ein Gründernetzwerk eingebunden sein. Außerdem muss sie dem Stipendiaten und Gründer einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen sowie die kostenfreie Nutzung der universitären bzw. Forschungsinfrastruktur gewährleisten. Die Hochschule verwaltet außerdem die Fördermittel. Steuern und Sozialversicherungen führen die geförderten Gründer eigenverantwortlich ab.
Die Gründer bzw. Gründungsteams erhalten in Summe neben der Förderung weitere Coachingleistungen des assoziierten Gründer-Netzwerks und müssen z.B. ein eintägiges Seminar zum Thema "Gründerpersönlichkeit" besuchen. Nach 5 Monaten sollten erste Ergebnisse zum Businessplan präsentiert werden können und nach 10 Monaten ein fertiger Businessplan die Förderphase erfolgreich ins Ziel führen. Während der Förderung darf auch bereits ein Unternehmen gegründet werden.
EXIST-Gründerstipendium: Wo kann ich mich bewerben?
Anträge können Interessenten gemeinsam mit ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung jederzeit stellen. Weitere Informationen erteilt der Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsstelle Berlin, Postfach 610247, 10923 Berlin.
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