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Markenschutz: EU fördert kleine Unternehmen und Online-Händler

Du willst deine Marke schützen? Erhalte 1500 EUR für die Markenanmeldung in Deutschland und allen Mitgliedsstaaten durch eine neue Förderung der EU. Der Schutz einer Eigenmarke verspricht dir mehr Unabhängigkeit und Exklusivität. Mach deine Brand jetzt zum Top-Seller auf über 27 Märkten.

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Strategische Markenplatzierung jetzt mit EU-Förderung

Geistiges Eigentum schützen: Finanzhilfen für die Markenplatzierung

Die Corona-Krise ist Digitalisierungsbeschleuniger für kleine und mittlere Unternehmen. Das spüren insbesondere Einzelhändler deutlich. Dem trägt die Bundesregierung Rechnung und hat die Konditionen der Corona-Hilfen angepasst. Investitionen in Digitalisierung (z.B. in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) berücksichtigt die neue Überbrückungshilfe III  als Teil förderfähiger Fixkosten im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 und bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Monat. 

Ab 1. März 2021 unterstützt auch die Europäische Union deinen Weg zum Multichannel-Anbieter mit einem Förderprogramm für mehr Markenschutz in kleinen und mittleren Unternehmen.

Ideas Powered for Business SME Fund: Was steckt im Förderprogramm?

Der "Ideas Powered for Business SME Fund" ist ein Förderprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa den Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums erleichtern soll. Insgesamt 20 Mio. EUR stehen im Fördertopf bereit.

Als kleines und mittleres Unternehmen kannst du bis zu 1500 EUR für eine Markenanalyse und/oder eine Markenanmeldung erhalten. Mehrfache Anträge in den einzelnen zur Wahl stehenden Zeitfenstern sind möglich. Die Beantragung erfolgt prinzipiell in 2 Clustern:  

Cluster 1: Intellectual Property Scan (IP)

  • 75 % Nachlass auf die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) 

* vorerst nur in folgenden teilnehmenden Destinationen verfügbar: Austria (ÖPA), Bulgaria (BPO), Croatia (SIPO), Czech Republic (IPOCZ), Latvia (LRPV), Lithuania (VPB), Slovakia (SKIPO), Spain (OEPM)

Cluster 2: Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern

  • 50 % Nachlass auf Anmeldegebühren für Marken und Geschmacksmuster

Die Anmeldung deiner Marke z.B. als Amazon-Händler kann nicht nur in Deutschland beim DPMA, sondern auch in allen 27 Mitgliedsstaaten erfolgen (Unionsmarke). Für den EU-weiten Schutz ist nur ein einziger Antrag erforderlich.

Wer profitiert vom EU-Zuschuss für mehr Markenschutz?

Jedes Unternehmen, das eine Eigenmarke anmelden will, um im EU-weiten Vertrieb die eigene Markenidentität zu schärfen, kann von einer anteiligen Erstattung der Anmeldegebühren bzw. einer Vorabdiagnose im Förderprogramm profitieren. Für Online-Händler gilt: Mit einer Unionsmarke des EUIPO sicherst du deiner Brand auf über 27 Märkten ein nachhaltiges Bewusstsein.

Wer hat Anspruch auf EU-Förderung für eine Markenanmeldung?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in den 27 EU-Mitgliedstaaten sind förderfähig. Schnelligkeit zahlt sich aus. Die Finanzhilfen werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben.

Jedes KMU kann Erstattungen bis zu einer Höhe von maximal 1.500 EUR erhalten.

- Zitat EUIPO

Wie läuft die Beantragung ab?

Das Förderprogramm gliedert sich in mehrere Phasen (Zeitfenster). Ab dem 1. März kannst du für das jeweils monatlich laufende Zeitfenster deinen Antrag auf Förderung stellen. Das letzte Zeitfenster beginnt am 1. September 2021 und läuft bis zum 30. September 2021. 

Drei Schritte bis zum Markenschutz: Los geht´s 

Schritt 1

  • EU-Checkliste zum Online-Antragsformular durchlesen
  • Unterlagen zur Sicherstellung deines KMU-Status mitsamt Antragsformular online einreichen 
  • E-Mail-Bestätigung über Eingang deines Antrags erhalten
  • Finanzhilfebeschluss erhalten und aufheben! oder Ablehnungsbescheid wegwerfen

Schritt 2

  • Marke und/oder Geschmacksmuster (Cluster 2) anmelden und mit Gebührenzahlung in Vorleistung gehen binnen 30 Tagen nach Erhalt des Finanzhilfebeschlusses
  • Beim EUIPO für 27 EU-Mitgliedsmärkte mit nur einem Antrag! möglich
  • Vorabdiagnose (Cluster 1) in den teilnehmenden Institutionen siehe oben anmelden

Schritt 3

  • Gebühren bezahlen und anschließend Erstattungsantrag einreichen mittels Link im Finanzhilfebeschluss
  • E-Mail-Bestätigung erhalten über Eingang des Erstattungsantrags
  • Erstattung erhalten "binnen eines Monats", "die Billigung der eingereichten Unterlagen und Angaben vorausgesetzt" 

Hier geht´s zur Markenanmeldung mit EU-Förderung.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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