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Corona Bürgschaften: Wann bin ich förderfähig?

Der Begriff "wirtschaftlich gesundes" Unternehmen spielt in der Bewilligung einer Bürgschaft eine entscheidende Rolle. Wer gilt als wirtschaftlich gesund in einer Krisensituation? Wir erläutern die grundlegende Voraussetzung für deinen Antrag.

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Wann kann ich einen Bürgschaftsantrag stellen?

Bürgschaften der Bürgschaftsbanken für tragfähige KMU sind eine wesentliche Corona-Hilfe im bundesweiten Schutzschirmpaket

Voraussetzung für die Bewilligung einer Bürgschaft der bundesweiten Bürgschaftsbanken ist ein tragfähiges Geschäftskonzept und ein prinzipiell wirtschaftlich gesundes Unternehmen, das lediglich über keine Sicherheiten verfügt. Damit kleine und mittlere Unternehmen, die ursächlich aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Bürgschaften als Liquiditätshilfe nutzen können, hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen angepasst:

  • Erhöhung des Bürgschaftsbetrags: Der Bürgschaftshöchstbetrag bei den Bürgschaftsbanken wurde prinzipiell auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. 
  • Bund sichert ab: Der Bund hat seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10% erhöht, damit in der Krise schwer einzuschätzende Risiken leichter geschultert werden können.
  • Betriebsmittel stärker besicherbar: Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo (schuldnerische Verpflichtung) der Bürgschaftsbanken wurde auf 50% erhöht.
  • Express-Bürgschaften in 3 Tagen: Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, hat der Bund den Bürgschaftsbanken Entscheidungsfreiheit für Bürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eingeräumt, die innerhalb von 3 Tagen positiv ergehen können.
  • Großbürgschaftsprogramm liberalisiert: Das zuvor auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wurde für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht in diesem Programm die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%.

Was bedeutet "wirtschaftlich gesund"?

Eine Bürgschaft kann dir helfen, dein Unternehmen durch notwendiges Fremdkapital zu sichern. Voraussetzung ist, dass mit einer ordnungsgemäßen Rückführung des Kredits nach Beendigung der Corona-Krise gerechnet werden kann. Aber was bedetet der entscheidende Terminus "wirtschaftlich gesund" in diesem Zusammenhang? Für diese Beurteilung prüfen die Bürgschaftsbanken regelmäßig auf den Stichtag 31.12.2019 folgende Gesichtspunkte:

  1. War dein Unternehmen zum 31.12.2019 kapitaldienstfähig, gegebenenfalls unter Bereinigung von einmaligen Sondereffekten?
  2. Wie stellte sich die Ertrags- und Liquiditätssituation zum Jahresbeginn 2020 dar?
  3. Sind die in einem Sanierungsgutachten genannten Maßnahmen im Wesentlichen abgeschlossen oder sind noch Maßnahmen umzusetzen? Hier werden sowohl Maßnahmen bezogen auf die Finanzierungsstruktur als auch operative Maßnahmen berücksichtigt.
  4. Ist der Erfolg evtl. eingeleiteter Maßnahmen belegbar, d.h. sind entsprechende Positionen in der Bilanz/ GuV entsprechend den vorgesehenen Planungen erkennbar und bewegt sich das Unternehmen insgesamt im Rahmen der Planannahmen?
  5. Sind Zeichen erkennbar, die eine nachhaltig positive Tendenz – bis zum Eintritt der Corona-Krise – erkennen lassen?

Gib dem Bürgschaftsgremium bereits in deinem Businessplan als maßgebliche Grundlage für den Bürgschaftsantrag passgenaue Antworten auf diese Fragen. Sie sollen Aufschluss darüber geben, ob dein Unternehmen vor dem Eintritt der Corona-Krise aufgrund umgesetzter Maßnahmen nachhaltig stabilisiert werden konnte. Besonderes Augenmerk solltest du auf deinen Finanzplan legen, der als übersichtliche Dokumentation der geforderten Kennzahlen dient.

Wann erhalte ich eine Zusage der Bürgschaftsbank?

Bürgschaften bis zu einem Obligo von 250.000 EUR (inkl. eines eventuell bereits bestehendem Bürgschaftsobligo) dürfen die Bürgschaftsbanken in einem beschleunigten, schriftlichen Genehmigungsverfahren hausintern entscheiden. Innerhalb von 3 Tagen soll hier eine Bewilligung erfolgen. Anträge, die diese Grenze überschreiten, werden in den Ausschusssitzungen entschieden. 

Bis wann kann ich die verbesserten Rahmenbedingungen nutzen?

Die Erhöhung des Bürgschaftshöchstbetrages und der Rückbürgschaftsquote des Bundes, die erweiterte Möglichkeit von geförderten Betriebsmittelfinanzierungen, bemessen am Gesamtbestand, sowie die Eigenkompetenz für die Bürgschaftsbanken ist vorerst bis 31.12.2020 befristet.

Wer ist mein Ansprechpartner für einen Bürgschaftsantrag?

Deine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kannst du schnell und kostenfrei über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen. 

Wer kann mich im Vorfeld individuell beraten?

Wenn du deine finanzielle Situation zuvor individuell beraten willst, um das passende Förderinstrument auf deine Bedürfnisse abzustimmen, kannst du im Rahmen der Corona-Hilfen auf ein zu 100 Prozent gefördertes BAFA-Coaching im Wert von bis zu 4000 EUR zugreifen. Die für dich vollständig kostenfreie Unternehmensberatung steht dir im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung. Unternehmenswelt arbeitet deutschlandweit mit einem professionellen Beraternetzwerk zusammen. Hier kannst du ein individuelles Coaching in deiner Nähe vollkommen kostenfrei buchen.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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