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Wie du ein seriöses Franchise erkennst
In Deutschland gibt es im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien, keine explizite gesetzliche Regelung für das Franchise. Aktuell gilt noch ein mit der EU entwickelter Verhaltenscodex als richtungsweisend. Dabei hat die nationale Rechtssprechung in den vergangenen Jahrzehnten die Rechte und Pflichten von Franchisepartnern weiter ausdifferenziert.
Woran du ein seriöses Franchise-Unternehmen erkennst, wird aus nachfolgenden Punkten deutlich:
- Nachweisliche Wirtschaftlichkeit von Mutterunternehmen und Pilotbetrieb
- Wie viele Franchisepartner bzw. Standorte sollen folgen oder sind bereits etabliert?
- Mindestens ein Partnerunternehmen kannst du auf Wunsch besichtigen
- Bei jungen Franchisegebern solltest du die Marktreife genau überprüfen, eventuell anhand anderer Franchisegeber
- Welches Alleinstellungsmerkmal hat der innere Aufbau des Franchisesystem?
- Wo liegt der USP (Unique Selling Point), etwa bei Preisführerschaft, einzigartiger Produktqualität, herausragendem Service, usw.?
- Ist eine Marktführerschaft im gewählten Segment realistisch?
- Gilt ein Standortschutz?
- Wie umfangreich ist das Leistungspaket des Franchisegebers?
- Steht die monatliche Franchisegebühr in gesunder Beziehung zum angebotenen Massnahmenkatalog und erwartetem Umsatz für Franchisenehmer?
- Gibt es ein Franchise-Handbuch als Geschäftsleitfaden, an dem du dich orientieren kannst?
Im Rahmen einer Existenzgründung kann die geplante Selbständigkeit mit einem bewährtem Franchising viele Erleichterungen mit sich bringen. Wie dich dein Franchisegeber bei der Businessplanerstellung, Gründung und Finanzierung unterstützt, ist ein weiteres Merkmal, ob er an einem langfristigen, gegenseitigen Erfolg interessiert ist.
Wahrung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht
Nach der Beurteilung von Franchise-Konzepten, wird es dann für dich konkreter. Durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen erkennt der Gesetzgeber ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis an, das die Vertragspartner zur Sorgfalt bzw. zur vorvertraglichen Aufklärung verpflichtet.
Verletzt ein Franchise-Geber seine vorvertragliche Aufklärungspflicht, kann er dafür haftbar gemacht werden. Die auf dem Grundsatz von Treu und Glauben beruhende vorvertragliche Aufklärung, mit allen für den Vertragsabschluss relevanten Informationen, muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Vertragsabschluss erfolgen. Dabei gelten Zeiträume als angemessen, die dem Franchisenehmer eine ausreichende Prüfung der vermittelten Informationen gestatten. In der Regel sind dies zwei bis vier Wochen.
Die wichtigen Inhalte einer vorvertraglichen Aufklärung im Rahmen von Franchise-Verhandlungen sind folgende:
- Aufzählung aller relevanten Geschäftszahlen
- Einsicht in Leistungskataloge und das Preissystem
- Rentabilitätsvorschau auf Basis konkreter Vergleichszahlen
Dabei hat die Rechtssprechung Franchisegeber dazu verpflichtet, Interessenten vor Abschluss einer Partnerschaft genau diese Kennzahlen offenzulegen.
Wichtige Inhalte des Franchise-Vertrag
Ein Franchise-Vertrag unterliegt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle und darf den Franchisenehmer nicht unangemessen benachteiligen. Alle im Vertrag formulierten Sachverhalte müssen demnach immer klar und verständlich formuliert sein.
Als essentielle im Franchisevertrag zu benennende Punkte gelten:
- Die Vertragsdauer beträgt meistens fünf bis zehn Jahre. Im Vorfeld zu beachten ist deshalb, ob die eingesetzte Investitionssumme sich in dieser Zeit amortisieren kann.
- Ein Rücktrittsrecht bzw. Regelungen zur Beendigung des Vertrags und die Grundlage für eine eventuelle Verlängerung.
- Der Gerichtsstand.
- Die Höhe und Zahlmodus der Franchisegebühr, in der Regel 1 bis 15 Prozent des Netto-Umsatzes.
- Rechte und Pflichten des Nehmers und des Gebers, wie etwa tatsächliche Eigenverantwortung des Franchisenehmers in den Daily Operations; Know-how-Transfer mittels Handbuch und Schulungen.
- Klar definiertes Vertragsgebiet inklusive Standortschutz muss aufgeführt werden.
- Gewerbliche Schutzrechte der Marke sind im Vertrag aufzuführen.
- Veräußerungsmöglichkeit sollte vereinbart werden, insbesondere für den Fall eines Generationenwechsels in der Geschäftsführung. Der Franchisegeber muss mit der vorgeschlagenen Nachfolge einverstanden sein!
Darüberhinaus solltest du die 10 wichtigsten Punkte eines Franchisevertrages vor Vertragsunterzeichnung genauestens prüfen.
Wann du eine Partnerschaft lieber überdenkst
Eine genaue Prüfung des Franchise ist für dich ein Muss und das wissen gute Franchisegeber auch. Deshalb geben diese dir bereitwillig wichtige Informationen für deine Entscheidung, ob du ein Franchisepartner werden wirst und haben dafür vorsorglich interne Routinen entwickelt.
Sollte sich ein Franchisegeber in folgenden Punkten störrisch haben, gilt es eine angestrebte Partnerschaft stark zu hinterfragen:
- Dein Franchisegeber verweigert dir die Kontaktmöglichkeit zu bestehenden Franchisepartnern. Du solltest mindestens einen aktiven Franchisepartner befragen können. Ausgeschiedene Partner können ebenfalls wertvolle Erfahrungswerte vermitteln.
- Dein Vertragspartner drängt dich förmlich zu einem Vertragsabschluss. Lass dir Zeit dabei, gegebenenfalls veranlasse eine externe Prüfung.
- Der Franchisegeber legt keine verifizierbaren Aussagen zu Gewinnchancen, durchschnittlicher Rentabilität der bestehenden Franchisenehmerpartnerschaften oder zu finanziellen Risiken und Belastungen vor.
- Du findest das Franchisesystem mit einer ausführlichen Beschreibung nicht auf den klassischen Branchen-Portalen im Internet.
Seriöse Franchise-Geber sind zudem in ihrer Kommunikation differenziert und integer. Sie vermeiden in der Aussendarstellung Formulierungen wie „risikolos“ oder „enorme Verdienstmöglichkeiten“. Sollte man dich mit derlei Aussagen überzeugen wollen, gilt es genauer hinzuschauen.
Es kommt zum Streitfragen: Was ist zu tun?
Kommt es trotz genauer Auswahl deines Franchisepartners zu strittigen Fragen bei den Rechten und Pflichten in einer Franchisepartnerschaft, solltest du nicht zögern und erfahrene Juristen und Berater hinzuziehen. Diese sollten jedoch eine ausgewiesene Expertise im Bereich Franchising haben.
Durch die externe Prüfung des Vertragskonstruktes vorab, ersparst du dir viel Ärger und finanzielle Verluste. Schliesslich möchtest du sicher gründen und einen nachhaltigen, wirtschaftlichen Erfolg mit dem Franchise erwirtschaften.
Die Kostennote für Erstgespräche bei einem deutschen Rechtsanwalt ist laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf eine Gebühr von maximal netto 190 Euro festgesetzt, also brutto 226,10 Euro. Diese kannst du entsprechend bei Gründung unter Umständen dann auch als Betriebsausgabe geltend machen.
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