Zeitungsverlag

Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil

Beim Zeitungsverlag ist es ebenso wie beim Zeitschriftenverlag. Es gibt wenige Zeitungsverlage, die ausschließlich Zeitungen vermarkten. Meistens liegt das Verlegen von Zeitschriften und Zeitungen in einem Unternehmen. Der Gründer muss lediglich das Gewerbe anmelden. Es bedarf keinerlei sonstiger Gewerbeerlaubnisse für einen Zeitungsverlag. Die Qualifikation des Gründers wird vorausgesetzt. Der Weg in die Selbstständigkeit erfolgt meistens nicht ohne die Erstellung eines Businessplans.

Der Businessplan für den geplanten Zeitungsverlag umfasst alle Angaben zur Gründerperson, zur Geschäftsidee und enthält alle voraussichtlichen Zahlen der ersten drei Geschäftsjahre. Durch die Rentabilitätsvorschau sieht der Gründer im Voraus, ob sich der Zeitungsverlag trägt oder die Kosten gegenüber den geschätzten Einnahmen zu groß sind. Dann sollte die Geschäftsidee noch einmal überdacht werden. Der Businessplan muss meistens noch durch eine fachkundige Stelle geprüft werden.

Die fachkundige Stelle ist nötig, wenn Zuschüsse beim Arbeitsamt für den Zeitungsverlag beantragt werden. Eine fachkundige Stellungnahme können Steuerberater, Unternehmensberater, Kreditinstitute und die Handelskammern ausstellen. Informationen gibt es ebenfalls für die Gründer in den genannten Institutionen. Wenn es mehrere Filialen und Standorte für den Zeitungsverlag geben soll, muss jede einzelne beim Gewerbeamt angemeldet werden. Es ist ratsam sich einen Steuerberater zur Unterstützung für die steuerlichen Fragen zu suchen.