Wettbewerbsbetrug anzeigen: Bundeskartellamt hilft
Digitale Neukundengewinnung stärken mit Zandura
Wettbewerbsbetrug anzeigen: David gegen Goliath noch unentschieden
Die Bevorzugung eigener Produktlinien oder illegitime Kontensperrungen, Vorwürfe der Wettbewerbsverzerrung gegen Plattformbetreiber Amazon reißen nicht ab. Wie erst kürzlich bekannt wurde soll Amazon eigene Produkte wie Echo, den Fire-TV und die Videotürklingel auf der eigenen Plattform bevorteilen, indem anderen Anbietern bestimmte Werbung für vergleichbare Produkte verwehrt wird. Konkret geht es um die Buchung von gesponserten Amazon-Suchergebnissen, also jenen, die etwas weiter oben in den Listen auftauchen oder bei bestimmten Suchbegriffen. Bei manchen Produktkategorien, in denen Amazon selbst der Hardware-Hersteller ist, soll dies nicht möglich sein. Dies berichtete zuerst das Wall Street Journal unter Berufung auf "Amazon employees and executives at rival companies and advertising firms." Heise online fasst die aktuellen Vorwürfe zusammen und rekapituliert weitere Verdachtsmomente bezüglich wettbewerbsbeschränkender Handlungen im Zuge mutmaßlicher Monopolbildung.
Viele Online-Händler, die auf Amazon ihre Produkte anbieten, wagen es häufig nicht, gegen den Betreiber vorzugehen, hegen sie den Verdacht marktverzerrenden Verhaltens, zu groß ist die Hemmschwelle und Befürchtungen dem Konzern zu unterliegen. Dabei stärkt der Gesetzgeber mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB Digitalisierungsgesetz) kleinen Unternehmen jetzt den Rücken und erweitert die Handlungsbefugnisse des Bundeskartellamts deutlich.
Das Bundeskartellamt agiert als Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Als solche gelten neben Unternehmensverbünden, die der Fusionskontrolle unterliegen, auch jene Big Player, die innerhalb einer Branche marktdominant sind (z.B. Google, Facebook, Amazon).
Wettbewerbsbetrug anzeigen: In 5 Schritten Recht erhalten
Wenn du den begründeten Verdacht wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens marktdominanter Unternehmen erfolgreich zur Anzeige bringen willst, musst du dich gut vorbereiten:
- Überregionales Verdachtsmoment liegt vor: Das Bundeskartellamt ist immer dann zuständig, wenn kartellrechtliche und wettbewerbsbeschränkende Verdachtsfälle über das Bundesland des Betroffenen hinausreichen. Diese Voraussetzung erfüllen anzeigende Online-Händler in der Regel. Solltest du ein marktbeherrschendes Unternehmen des Marktmissbrauchs in deiner Region bezichtigen, musst du dich an die Landeskartellbehörden wenden.
- Relevanter kartellrechtlicher Sachverhalt liegt vor: Als Beschwerdeführer bist du immer in der Beweispflicht. Bevor du also eine solche bei den Kartellbehörden einreichst, solltest du dich juristisch beraten lassen. Nur so kannst du sicher sein, dass deine Vorwürfe in den Zuständigkeitsbereich der Missbrauchsaufsicht fallen oder ob du eine Anzeige bei den Polizeibehörden vornehmen musst, die dann ebenfalls in einem Strafverfahren münden können.
- Wirkmacht und Auswirkungsprinzip kennen: Die Chance wirksamer Verfolgung deiner Anzeige gegen häufig international operierende Unternehmen mit ausländischem Geschäftssitz ist gegeben. Die Kartellrechtsbehörden dürfen Wettbewerbsbehinderungen, die im deutschen Raum Auswirkungen haben, auch hierzulande verfolgen, unabhängig davon, wo der Verursacher seinen Sitz hat (sogenanntes Auswirkungsprinzip).
- Anonymisiertes Hinweisgebersystem nutzen: Händler befürchten häufig Repressalien (Auslieferungsstopps; Ende der Geschäftsbeziehung), zeigen sie sich wehrhaft. Dem beugt das anonyme Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts vor, über das du deine Beschwerde einreichen kannst. Bedenke jedoch die legitime Preisgabe deiner Identität, sollte es zu einem Verfahren gegen den Beschuldigten kommen.
- Stellungnahme, Unterlassungserklärung & Bußgelder abwarten: Noch bevor ein Verfahren gegen Beschuldigte angestrengt wird, kann das Bundeskartellamt nach wohlwollender Prüfung deiner Eingaben einen Hinweis an den Beschuldigten formulieren, das beanstandete wettbewerbsbeschränkende Verhalten zu unterlassen. Zeigt sich dieser uneinsichtig, folgt eine formelle Eingabe an den Beschuldigten mit der Bitte um Stellungnahme. Erkennt das Bundeskartellamt in Folge dessen den Tatbestand wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens weiterhin als erfüllt, kann der Rechtsweg eingeschlagen werden. Die Verwaltungsgerichte können dann rechtsverbindliche Unterlassungsanordnungen aussprechen sowie u.U. empfindliche Bußgelder verhängen.
Bundeskartellamt: Weiterführende Informationen und Anonymes Hinweisgebersystem
Informationen zum anonymen Hinweisgebersystem und Zuständigkeitsbereichen stellt das Bundeskartellamt online bereit. Im anonymisierten Hinweisgeberportal des Bundeskartellamts kannst du begründete Verdachtsfälle wettbewerbsbeschränkender Absprachen anzeigen.
Bild-Urheber:
iStock.com/JIRMoronta