Vorlage Vertrag kurzfristige Beschäftigung

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Ein Minijiob gilt dann als kurzfristige Beschäftigung, wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein zeitlich auf maximal 2 Monate bzw. auf 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahrs begrenzt ist. Der 2 Monatszeitraum gilt für den Minijob als kurzfristige Beschäftigung, wenn regelmäßig an 5 Tagen pro Woche gearbeitet wird. Die 50 Arbeitstage Regelung beim Minijob gilt immer dann, wenn die wöchenliche Arbeitszeit weniger als 5 Tage beträgt.

Für den Minijob als kurzfristige Beschäftigung gilt zwingend, dass der Minijob nicht berufsmäßig ausgeübt werden darf, sofern das Entgelt für den Arbeitnehmer über 400 Euro liegt. Berufsmäßig bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt aus der Beschäftigung bestreitet.