Vorlage Bewerberauswahl AGG

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Bei der Bewerberauswahl hat der Arbeitgeber neben dem Anforderungsprofil für die jeweils zu besetzende Stelle auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. Das AGG wird umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet. Die Bewerberauswahl nach dem AGG muss demnach geschlechtsneutral erfolgen. Die Stellenanzeige darf keine Mindest- oder Höchstaltersgrenze beinhalten und Menschen mit Behinderung dürfen nicht ausgeschlossen werden.

Zudem muss bei der Bewerberauswahl nach AGG darauf geachtet werden, dass auch keine ethnische oder religiöse Ausgrenzung stattfindet. Für den Arbeitgeber ist bei der Bewerberauswahl nach AGG wichtig, dass für jedes Vorstellungsgespräch ein Gesprächsprotokoll angefertigt wird, um die Einhaltung des AGG nachzuweisen.