Vorlage Betriebsbedingte Kündigung Abfindungsangebot

Zugang zu den kostenlosen Vorlagen

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei einer rechtmäßig ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung nicht verpflichtet dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Im Fall einer betriebsbedingten Kündigung kann ein Abfindungsangebot an den Arbeitnehmer jedoch nützlich sein. In der betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber lediglich darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer nach Verstreichenlassen der Klagefrist von 3 Wochen eine Abfindung beanspruchen kann.

Die Höhe der Abfindung bestimmt sich nach dem Kündigungsschutzgesetz, wonach die Abfindung mindestens ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen muss. Das Abfindungsangebot kann der Arbeitnehmer jedoch nur in Anspruch nehmen, sofern er nicht innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutzklage erhebt. Diese Frist kann durch einen Verzicht seitens des Arbeitnehmers verkürzt werden.