Vorlage Beratervertrag
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Ein Beratervertrag kann auf der Grundlagen von verschiedenen Verträgen bestehen. So können Beraterverträge sowohl in Form eines Dienst- als auch eines Werkvertrages vereinbart werden. Allgemein sollte in einem Beratervertrag das Beratungsverhältnis genau beschrieben sein und die Vergütung festgehalten werden. Zusätzlich kann das Aufgabengebiet beschrieben werden und eine Wettbewerbsverbotsklausel einbezogen werden.
In der Regel endet die Beratertätigkeit mit Erreichen des vereinbarten Ziels oder Erfolgs. Es kann jedoch im Beratervertrag auch eine anderweitige Beendigung des Vertragsverhältnisses festgelegt werden. Um rechtliche Klarheit auf beiden Seiten zu schaffen, sollte der Beratervertrag den Gerichtsstand des Beratungsunternehmens beinhalten.