Antrag Arbeitslosengeld II

Neben einer selbständigen Tätigkeit kann es für die Bedarfssicherung oder zur Überbrückung von unvermeidlichen Wartezeiten sinnvoll sein, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Neben dem Regelbedarf können Eingliederungshilfen und nicht zuletzt das Einstiegsgeld bewilligt werden.

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Das Arbeitslosengeld II wird nach dem Sozialgesetzbuch II erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gewährt. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, wie Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

Das ALG II wird daher nicht nur Personen gewährt, die arbeitslos sind, sondern es kann auch zusätzlich zu einer Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit gezahlt werden. Läuft demnach das Geschäft eines Gewerbetreibenden nicht so umsatzreich, hat dieser die Möglichkeit zusätzlich zu seinem Einkommen aus einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit den Antrag auf ALG II bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Damit können neben dem Regelbedarf auch das Einstiegsgeld und Trainingsmaßnahmen bewilligt werden.

Auch Angehörige im Haushalt können Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur haben. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht zunächst mit dem Ehe- oder Lebenspartner bzw. einer Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Weiterhin kommen nichtverheiratete eigene Kinder unter 25 Jahren sowie deren Kinder in Betracht.

Die Höhe der Leistung bestimmt sich einmal aus dem jährlich festgesetzten Regelbedarf nach Paragraph 20 des SGB II, welcher derzeit in der Regel 391 Euro beträgt. Außerdem gibt es etwa für Schwangere und Kranke einen festgesetzten Mehrbedarf, die Beiträge der gesetzlichen und ein Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden übernommen sowie im Einzelfall Darlehen für unabweisbaren einmaligen Regelbedarf ausgegeben. Dazu kommt die jeweilige Kommune für die Kosten von Wohnung und Heizung auf.

Das Formular für den Antrag auf ALG II gibt dem Gründer oder Unternehmer eine Hilfe an die Hand, wie ein solcher Antrag aussehen sollte. Er wirkt im Zeitpunkt der Antragstellung auf den ersten Tag des Monats zurück. Die Vorlage und alle ergänzenden Anlagen sind ebenso bei der Agentur für Arbeit erhältlich.