Vorlage Abmahnung Reisekostenabrechnung

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Reicht ein Arbeitnehmer wiederholt eine unrichtige Reisekostenabrechnung ein, ist der Arbeitgeber berechtigt, diesem eine Abmahnung zu erteilen. Mitarbeiter, die im Auftrag ihres Arbeitgebers viel reisen und sich oft an verschiedenen Orten aufhalten und dort auch nächtigen, rechnen ihre hierfür verwendeten Ausgaben über eine Reisekostenabrechnung ab. Die Reisekostenabrechnung beinhaltet die Verpflegungs- und Übernachtungskosten, sowie die Reisekosten selbst. Abgerechnet wird in der Regel in Tagessätzen.

Die Abmahnung wegen unrichtiger Reisekostenabrechnung muss dem Arbeitnehmer jedoch genau nachweisen, wann und in welcher Höhe zu hohe Kosten abgerechnet worden sind. Zudem ist es ratsam vor dem Aussprechen einer Abmahnung wegen unrichtiger Reisekostenabrechnung das Gespräch mit dem Arbeitnehmer zu suchen, um eventuelle Missverständnisse zu beseitigen.