Vorlage Abmahnung private Telefongespräche

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Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen, wenn dieser ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers wiederholt das Firmentelefon für private Gespräche nutzt oder während der Arbeitszeit aus privaten Gründen telefoniert. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer dabei wiederholt beobachtet worden sein muss.

Wichtig ist, dass die Abmahnung wegen privater Telefongespräche deutlich macht, dass es sich bei dem Telefonat nicht um einen Notfall handelt, der ein solches Gespräch rechtfertigen würde. Neben dem Verweis auf die rechtlichen Konsequenzen der Abmahnung wegen privater Telefongespräche muss diese auch einen Hinweis enthalten, dass die Abmahnung in Kopie der Personalakte beigefügt wird.