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Kleinunternehmerregelung: Vereinfachte MwSt-Vorschriften

Ein aktueller Beschluss des Europäischen Rates will Kleinunternehmer ab 2025 mit vereinfachten Mehrwertsteuervorschriften entlasten. Alles, was du wissen musst.

Businessplan Kleinunternehmer

Vereinfachte Mehrwertsteuervorschriften für Kleinunternehmer kommen bald

Vereinfachte Mehrwertsteuer-Regeln ab 2025: Was gilt

Via Pressemitteilung hat der Europäische Rat in der vergangenen Woche seinen Beschluss über vereinfachte Mehrwertsteuervorschriften für Kleinunternehmen offiziell mitgeteilt. Diese sollen nach nationaler Ratifizierung in den Mitgliedstaaten zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. 

Die derzeitige MwSt-Regelung schreibt vor, dass die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen nur von inländischen Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Nach der nun beschlossenen Reform darf künftig Kleinunternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten eine ähnliche Mehrwertsteuerbefreiung gewährt werden. 

Der Rat begründet seine Entscheidung damit, dass Unternehmen Mehrwertsteuerpflichten haben und als Mehrwertsteuereinnehmer fungieren. Hierdurch entstünden Befolgungskosten, die für Kleinunternehmen proportional höher seien als für größere Unternehmen.

Die neuen Maßnahmen sollen außerdem dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Kleinunternehmen zu verringern. Die EU will so für bessere steuerliche Rahmenbedingungen sorgen, damit Kleinunternehmen zügiger expandieren und effizienter grenzüberschreitenden Handel treiben können.

Der Beschluss sieht vor, dass Kleinunternehmen für vereinfachte MwSt-Befolgungsvorschriften dann infrage kommen können, wenn ihr Jahresumsatz einen vom jeweils betroffenen Mitgliedstaat zuvor festgelegten Schwellenwert in Höhe von maximal 85.000 EUR nicht überschreitet. 

Profitieren können insbesondere Online-Händler bei grenzüberschreitendem Waren- und Zahlungsverkehr. Bislang müssen in Deutschland ansässige Online-Händler im Kleinunternehmerstatus für Umsätze in Deutschland keine Mehrwertsteuer abführen. Dies gilt jedoch nicht bei Umsätzen im Ausland. Hier musste den individuellen Steuervorschriften des Ziellandes bislang Folge geleistet werden und damit u.U. eine weitere steuerliche Registrierung.

Tritt die Regelung ab 2025 in Kraft profitieren E-Commerce Händler im Kleinunternehmerstatus von einer Steuerbefreiung für sowohl in Deutschland als auch im Ausland getätigte Verkäufe.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.