Nicht selten passiert es, dass sich Arbeitnehmer aus ihrem Arbeitsverhältnis lösen und den Weg in die Selbstständigkeit wählen. Ist die neue Existenz auch in der gleichen Branche angesiedelt, dann scheint es praktisch, einstige Kundenkontakte aus dem alten Arbeitsverhältnis zur Kundenakquise zu nutzen. Ein Gerichtsurteil des BGH zeigt, dass diese Art der Kundengewinnung zulässig und nicht wettbewerbswidrig ist.