· Unternehmenswelt News

Unternehmernews der Woche 49/2018

Diese Woche werfen wir einen Blick auf den Branchenreport Onlinehandel, der für Deutschland Wachstum anzeigt. Erfahren Sie außerdem, wie der Rundfunkbeitrag für Ihr Unternehmen festgelegt wird und wann sie ihn gar nicht zahlen müssen. Welche Themen aus der Online-Welt und rund um Gründung & Unternehmertum Sie nicht verpassen sollten, lesen Sie hier.

Umsatzprognose im deutschen Onlinehandel 2018: 63 Milliarden Euro

Der Onlinehandel in Deutschland wächst weiter, um etwa 5 Milliarden Euro im Jahr 2018. Neue Angebote, bessere Services und stärkere Nachfrage bei höheren Altersgruppen sind der Grund. Ein weiterer deutlicher Trend: Amazon dominiert das Onlinegeschäft, nur 25 Prozent der Umsätze sind unabhängig vom Branchenriesen. Erfahren Sie hier mehr zum Branchenreport Onlinehandel.

Der Rundfunkbeitrag für Ihr Unternehmen – so wird er berechnet

Der bei vielen unbeliebte Rundfunkbeitrag – früher auch GEZ-Beitrag genannt – gilt nach wie vor für Unternehmen. Allerdings zahlen Unternehmer je nach Größe ihres Betriebs und nach Anzahl der Betriebsstätten. Für Kleinstbetriebe gelten reduzierte Beitragssätze ab 5,83 Euro. Wie Soloselbständige mit Betriebssitz in der eigenen Wohnung sogar ganz um den Beitrag herum kommen lesen Sie hier in unserem Artikel zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen.

Online-News

In der Youtube-App laufen Videos im Home Tab zukünftig auf Autoplay, Microsoft verabschiedet sich offenbar vom Browser Edge, in 4.200 Netto-Supermärkten kann man nun mit Paypal bezahlen und das Übersetzungs-Startup DeepL nimmt es mit den Diensten der Internet-Riesen auf. Lesen Sie mehr dazu in unseren Online News der Woche.

Gründer- und Unternehmernews kurz & knapp

Midijobs künftig bis zur 1.300-Euro-Grenze möglich

Wer bisher Midijobs vergab, konnte Mitarbeitern damit einen Verdienst von 450 bis 850 Euro bieten. Der Vorteil für Beschäftigte: Sie zahlen verminderte Beiträge für die Sozialversicherung. Ab 2019 erhöht sich die Verdienstgrenze in Midijobs auf 1.300 Euro. Arbeitgeber zahlen dann weiterhin ihren vollen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitnehmer weiterhin einen reduzierten Satz. Gleichzeitig haben Midijobber aber den vollen Rentenanspruch, berichtet Handwerk.com.

Gutscheine verkaufen – neue steuerliche Regelungen ab 2019

Wenn Sie Gutscheine verkaufen, erwartet sie ab 2019 eine steuerliche Neuerung. Ab Januar werden in der EU Einzweck- und Mehrzweckgutscheine unterschieden. Bei Einzweckgutscheinen steht die Höhe der Umsatzsteuer fest und wird beim Verkauf gleich mit berücksichtigt. Bei Mehrzweckgutscheinen ist erst bei Lieferung oder Ausführung einer Leistung klar, welcher Mehrwertsteuersatz gilt. Deshalb fällt die Steuer hier erst an, wenn der Gutschein eingelöst wird, nicht schon beim Verkauf. Diesen und weiter Steuertipps für 2019 gibt das Handwerksblatt.

Weihnachtspost in Zeiten der DSGVO

Unter welchen Bedingungen dürfen Unternehmer ihren Kunden unter den Bedingungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Weihnachtskarten per Post senden? Grundsätzlich dürfen sie, sagen Experten, denn es liegt wie in Artikel 6 der DSGVO beschrieben ein überwiegend berechtigtes Interesse des Unternehmens vor. Voraussetzung ist, dass jemand schon Kunde ist oder dem Unternehmen die eigene Adresse mitgeteilt hat. Auf ein Widerspruchsrecht müssen die Empfänger dennoch aufmerksam gemacht werden, erklärt Anwalt Martin Steiger in der Netzwoche aus der Schweiz.

Über den Autor
Ulrike Schult

Ulrike Schult

Die Autorin ist als Redakteurin im Team von unternehmenswelt.de tätig. Zuvor beriet Ulrike Schult in Leipzig Studierende zum Einstieg ins Berufsleben und organisiert momentan unter anderem an der Fachhochschule ein überfachliches Qualifizierungsprogramm für Doktoranden aus den Ingenieurswissenschaften und anderen Bereichen.