Sparkassen
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Sparkassen sind Kreditinstitute und haben die Aufgabe örtliche Bedürfnisse nach Krediten zu befriedigen sowie der Bevölkerung Möglichkeiten für eine sichere, verzinsliche Geldanlage anzubieten. Die Geschäftsgebiete von Sparkassen sind im Normalfall auf eine Stadt oder einen Landkreis als Gebiete ihrer Träger beschränkt. In Deutschland gibt es hauptsächlich öffentlich-rechtliche Sparkassen, die ihre Bankgeschäfte nach dem jeweiligen Kreditwesengesetz, dem Sparkassengesetz und der Satzung durchführen.
Die Sparkassen unterscheiden sich von den privaten Banken durch den Hauptzweck des Geschäftsbetriebes, der sich bei den Banken auf die Erzielung von Gewinn erstreckt. Die Grundidee der Sparkassen liegt dagegen in der Orientierung am Gemeinwohl. Die Verwendung von entstandenen Gewinnen, ist in den Sparkassengesetzen verschieden geregelt. Viele Kreditinstitute haben dafür auch eine Stiftung gegründet, die oft karitative Zwecke fördert. Jede öffentlich-rechtliche Sparkasse ist Mitglied in einem der zwölf regionalen Sparkassenverbände.
Über diese sind die Sparkassen auch Mitglied im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., der als Dachverband fungiert. Der regionale Verband bietet seinen Mitgliedern zentrale Dienstleistungen, wie die Entwicklung gemeinsamer Geschäftskonzepte, ein gemeinsames Marketing sowie Beratungen. Für die Einlagen der Sparkassenkunden gibt es ein Sicherungssystem, welches sich aus der Sicherungsreserve der Landesbanken, dem Sicherungsfonds der Landesbausparkasse und dem regionalen Sparkassenstützungsfonds zusammensetzt. Ein gegründeter Haftungsverbund sichert im Krisenfall die Liquidität und Solvenz.