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Das Solarpaket I des Bundestages vereinfacht den Ausbau und Betrieb von Photovoltaikanlagen wie folgt:
- Beschleunigung der Planung,
- Vereinfachung der Bürokratie,
- bundesweit einheitliche Anschlussbedingungen und
- erleichterte Direktvermarktung von Solarstrom.
Für Balkon-PV entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber, es reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister. Zusätzlich wird der Betrieb ausgeförderter Anlagen durch die Verlängerung der bestehenden Regelungen um fünf Jahre erleichtert.
Nach Zustimmung des Bundesrats können diese Änderungen nun umgesetzt werden.
Solarpaket II
Das ebenfalls geplante und noch ausstehende "Solarpaket II" bringt weitere Optimierungen:
- Bauliche und technische Anforderungen an Dach-Photovoltaikanlagen werden verbessert,
- Stromverbrauch von Wechselrichtern bei Volleinspeiseanlagen soll einfacher abgerechnet werden, und
- die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und PV-Ausbau auf Dächern wird künftig überprüft.
Das Solarpaket I ist eine Initiative im Rahmen des deutschen EEG 2023, das den Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030 auf 80 % des Stromverbrauchs steigern soll. Es fördert insbesondere die Photovoltaik (PV) und zielt darauf ab, den Anteil der Solarenergie auf 22 Gigawatt pro Jahr zu erhöhen, beginnend ab 2026.
Förderungen für PV-Anlagen auf Gewerbedächern
Um das Potenzial von Gewerbeimmobilien besser zu nutzen, wurde die Förderung für größere Dachanlagen ab 40 Kilowatt (kW) erhöht. Diese Maßnahme soll die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten abfedern und umfasst eine gesteigerte Ausschreibungsmenge von 2,3 GW pro Jahr ab 2026.
Nach einer Übergangszeit wird die Anlagengröße für verpflichtende Ausschreibungen auf 750 kW gesenkt.
Förderung gemeinschaftlicher Solarprojekte
Ein neues Modell zur bürokratiearmen Stromlieferung innerhalb von Gebäuden wird eingeführt. Dies ermöglicht es, PV-Strom an Mieter oder Eigentümer weiterzugeben, ohne zusätzliche Lieferantenpflichten. Überschusseinspeisungen werden nach EEG vergütet.
Erleichterungen für spezielle Anlagentypen
- Balkon-PV: Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen wird durch den Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber deutlich vereinfacht.
- Mieterstrom: Die Regeln für Mieterstrom werden auch auf gewerbliche Gebäude ausgedehnt, wobei technische Anforderungen vereinfacht werden.
Erweiterung und Flexibilisierung von Speicherlösungen
Das Paket umfasst Regelungen, die eine flexible Nutzung von Speichern für PV-Anlagen ermöglichen, und erweitert die Technischen Anschlussbedingungen, um eine einheitlichere Vorgehensweise für Netzbetreiber zu gewährleisten.
Kleinunternehmen können durch das Solarpaket von einer Vielzahl an Förderungen und bürokratischen Erleichterungen profitieren, die sowohl die Installation neuer Solarmodule erleichtern als auch den Betrieb bestehender Anlagen kostengünstiger machen.
Energiekosten senken!
Das verstärkte Engagement für Solarenergie kann dazu beitragen, die Betriebskosten zu senken und gleichzeitig umweltfreundlicher zu wirtschaften.
Vereinfachungen und Entbürokratisierung
Das Solarpaket bietet verschiedene Erleichterungen, um die Nutzung von Solarenergie in Unternehmen attraktiver zu machen:
- Direktvermarktung: Anlagen bis zu 200 kW, die bisher zur Direktvermarktung verpflichtet waren, können nun Überschussmengen kostenfrei an den Netzbetreiber weitergeben.
- Anlagenzertifikate: Die Anforderungen für Anlagenzertifikate werden vereinfacht, sodass kleinere Anlagen einfacher in Betrieb genommen werden können.
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