Reiseleiter

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Ein Reiseleiter ist eine Person, die im Tourismus tätig ist und grundsätzlich die Verbindung von Reisenden und dem Reiseveranstalter darstellt. Da in vielen Fällen die Grenzen zu anderen im Tourismus angesiedelten Tätigkeiten verschwimmen, wurde vom Europäischen Komitee für Normung eine Definition des Begriffs Reiseleiter festgelegt.

Ein Reiseleiter ist demnach für die Leitung und Beaufsichtigung des Reiseverlaufs zuständig. Der Reiseleiter ist dafür verantwortlich, die Durchführung des Programms, welches vom Reiseveranstalter angeboten und vom Reisenden gebucht worden ist, zu gewährleisten und zu überwachen. Ist die berufliche Selbstständigkeit als Reiseleiter geplant, so sollte vom Unternehmensgründer also sichergestellt werden, dass das angebotene Leistungsangebot auch dem eines Reiseleiters entspricht.

Von der Tätigkeit als Reiseleiter sind zum Beispiel die Tätigkeiten Fremden- oder Reiseführer sowie Reisebegleiter deutlich abzugrenzen. Reisebegleiter verstehen sich als Repräsentanten des Reiseveranstalters. Fremdenführer oder Reiseführer dagegen, führen die Reisenden unter der Benutzung von Fremdsprachen durch das bereiste Gebiet, erläutern touristische und kulturelle Besonderheiten. Sie sind nicht für organisatorische Aufgaben zuständig. Auch in diesem Gebiet ist der Aufbau einer beruflichen Selbstständigkeit mittlerweile sehr gefragt.