Private Bürgschaft bei der Gründung nutzen
Viele Gründer haben Probleme ausreichend Kapital für ihre Geschäftsidee zu bekommen. Oft reichen die Ersparnisse nicht aus und für ein Bankdarlehen braucht man ausreichende Sicherheiten. Hat man selbst keine Sicherheiten, kann eine private Bürgschaft bei der Gründung helfen.
Bei einer Bürgschaft übernimmt der Bürge (in häufigster Form gegenüber der Bank) die Verpflichtung für den Kredit einzustehen. Sollte man also als Gründer zahlungsunfähig werden, kann sich die Bank das Geld vom Bürgen holen.
Bürgschaft bei der Gründung - Auf das sollten Bürgen achten
Allerdings sollten Bürgen auf einige Punkte achten, bevor sie einen Bürgschaftsvertrag unterschreiben.
So sollte sich der Bürge sicher sein, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Gründers auch tatsächlich die Summe zahlen zu können. Ist das nicht der Fall sollte eine Bürgschaft auf keinen Fall eingegangen werden, da die Bank die Schuld im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Gründers vom Bürgen gerichtlich einfordern kann und wird.
Weiter können Bürgschaften begrenzt oder unbegrenzt vergeben werden. Es ist besonders Risikoreich unbegrenzte Bürgschaften einzugehen, da in diesem Falle der Bürgen auch für künftige Schulden des Gründers einstehen muss. Aus diesem Grund sollten private Bürgschaften bei einer Gründung immer nur mit einem Höchstbetrag vergeben werden.
So gewinnen Gründer private Bürgschaften
Möchte man als Gründer einen Bürgen gewinnen, lohn es sich, mit offenen Karten zu spielen. Ein guter vorgestellter Businessplan kann hier wirklich weiterhelfen.
Der Gründer sollte dabei aus der Sicht des Bürgen argumentieren. Dabei ist es wichtig den Bürgen nur für die kleinstmögliche Summe haften zu lassen.
Dafür sollte die Bürgschaft nur für den ungesicherten Kreditanteil abgeschlossen werden. Wenn man 100.000 Euro von der Bank braucht und selbst Sicherheiten von 60.000 Euro hat, muss der Bürge auch nur für 40.000 Euro eine Bürgschaft eingehen.
Weiter sollte eine Ausfallbürgschaft abgeschlossen werden. Mit dieser Bürgschaft haftet der Bürge im Falle eines Ausfalls erst, wenn die Bank alle Sicherheiten vom Gründer gepfändet hat.
Auch muss es nicht immer nur ein einziger Bürge sein. Oft lassen sich mehrere Bürgen mit kleinen Bürgschaftsbeträgen (sog. Teilbürgschaften) viel leichter gewinnen.
Im Allgemeinen sollte die Bürgschaft von allen Seiten gut überlegt sein.