Mini GmbH erweist sich als Erfolgsmodell
Wenn Unternehmensgründer vor einigen Jahren eine GmbH gründen wollten, dann brauchten sie ausreichend Kapital. Mindestens 25.000 Euro waren für die haftungsbeschränkte Unternehmensform notwendig. Diese Hürde erwies sich nicht selten als Gründungshemmnis. Die 2008 eingeführte Mini GmbH sollte dieses Problem beseitigen. Knapp zwei Jahre nach Einführung zeigt sich, dass diese Rechnung tatsächlich aufging.
Bei der Mini GmbH handelt es sich um eine Unterform der GmbH, die auch als Ein-Euro GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bezeichnet wird. Sie kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. In einer Erhebung zeigen Rechtswissenschaftler der Friedrich-Schiller-Universität Jena, dass zum Stichtag 1. November - dem zweiten Jahrestag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes - bundesweit 41.014 Mini-GmbH eingetragen waren. Rein rechnerisch komme im Bundesdurchschnitt auf je 2.000 Einwohner eine Mini GmbH, so der geschäftsführende Assistent des Instituts für Rechtstatsachenforschung, Thomas Hoffmann. Demnach hat sich der in den Handelsregistern eingetragene Bestand innerhalb der vergangenen 12 Monate mehr als verdoppelt.
Entscheiden sich Gründer für die Rechtsform der UG, so sind sie jedoch verpflichtet, mindestens ein Viertel ihres Jahresgewinns als Eigenkapital zurückzulegen. Wenn die Rücklagen mindestens 25.000 Euro betragen, kann die Mini GmbH auch in eine „normale“ GmbH umgewandelt werden. Die Erhebung der Rechtswissenschaftler zeigt, dass dies über 1.100 Unternehmen von den seit 2008 gegründeten Unternehmergesellschaften geschafft haben.