Die KfW bietet neue Fördermöglichkeiten an
Seit dem 1.04.2011 bietet die KfW Bankengruppe den sogenannten KfW-Gründerkredit an, der die bisherigen Förderprogramme für Existenzgründer und Unternehmer ersetzt. Der KfW-Gründerkredit kann zum einen von Gründungswilligen in Anspruch genommen werden und zum anderen von mittelständischen Unternehmen oder Freiberuflern. Diese dürfen allerdings nicht länger als drei Jahre ihrer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sein.
Der Gründerkredit der staatlichen Förderbank besteht aus dem KfW-Gründerkredit – StartGeld sowie dem KfW-Gründerkredit – Universell. Das StartGeld richtet sich an Existenzgründer aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie an Freiberufler und Unternehmensnachfolger. Mit dem StartGeld werden mehr Finanzmittel zur Verfügung gestellt als bisher: Das mögliche Darlehen wird von maximal 50.000 Euro des bisherigen Förderprogramms, auf maximal 100.000 Euro kräftig erhöht. Zudem besteht die Möglichkeit bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel zu beantragen. Bei Investitionen bis zu 25.000 Euro wird kein Liquiditätsplan mehr benötigt.
Des Weiteren können mit dem KfW-Gründerkredit - Universell bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Zinsen werden dabei von der Hausbank festgelegt, die auch das Kreditausfallrisiko trägt. Die Kriterien für die Kreditvergabe sind nicht anders als bei der regulären Beantragung von Krediten; so werden die wirtschaftlichen Verhältnisse, die verfügbaren Sicherheit sowie die Bonität des Antragsstellers geprüft. Die KfW-Förderbank informiert interessierte Gründer sowie Jungunternehmer auf ihre Hompage über das neue Förderprogramm.