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Die Eckpunkte der Gründungsberatung - Wie geht es 2016 weiter?

Das aus KfW-Mitteln finanzierte Förderprogramm Gründercoaching Deutschland läuft Ende 2015 aus. Zentraler Ansprechpartner für die Beratungsförderung ist dann das BAFA - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Auch wenn die letzten Details noch nicht bekannt sind, die Eckpunkte des neuen Programms stehen. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

Ende 2015 läuft das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland aus. Das aus KfW-Mitteln finanzierte Programm wird zukünftig mit den Programmen zur Förderung unternehmerischen Know-Hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch und Turn-Around-Beratung zu einem einheitlichen Förderungsprogramm zusammengelegt. Während das Programm bisher von der KfW-Bankengruppe verwaltet wurde, gilt ab 01. Januar 2016 das BAFA - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - als zentraler Ansprechpartner. Gefördert wird das Programm durch das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und den Europäischen Sozialfonds (ESF).

Auf der Website des BAFA werden rechtzeitig vor Start des neuen Beratungsförderungsprogramms alle Informationen veröffentlicht. Aktuell sind folgende Eckpunkte zu den Konditionen des Programms bereits bekannt:

Für neue Unternehmensgründungen bis zwei Jahre nach der Gründung

  • Entspricht dem bisherigen Gründercoaching Deutschland.
  • Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 4.000 Euro.
  • Für die neuen Bundesländer, ohne die Regionen Berlin und Leipzig, liegt der Fördersatz bei 80 Prozent.
  • Für die alten Bundesländer und die Regionen Berlin und Leipzig liegt der Fördersatz bei 50 Prozent, für die Region Lüneburg bei 60 Prozent.

Auch die Programme KMU-Beratung, Runder Tisch und Turn-Around-Beratung werden zu dem neuen Beratungsförderungsprogramm zusammengefasst. Für diese sind zukünftig folgende Konditionen festgelegt:

Für bestehende Unternehmen, die bereits mehr als zwei Jahre tätig sind

  • Entspricht der bisherigen KMU-Beratung.
  • Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 3.000 Euro.
  • Für die neuen Bundesländer, ohne die Regionen Berlin und Leipzig, liegt der Fördersatz bei 80 Prozent.
  • Für die alten Bundesländer und die Regionen Berlin und Leipzig liegt der Fördersatz bei 50 Prozent, für die Region Lüneburg bei 60 Prozent.

Für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

  • Entspricht den bisherigen Programmen Runder Tisch und Turn-Around-Beratung
  • Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 3.000 Euro.
  • Der Fördersatz liegt bundesweit bei 90 Prozent.

In Zusammenarbeit mit Leitstellen, die bei der Koordinierung des Programms helfen und zur Unterstützung der BAFA eingesetzt werden, übernehmen wie bisher, Regionalpartner die Funktion als örtliche Anlaufstelle.

Über den Autor
Janine Friebel

Janine Friebel

Janine Friebel wurde 1983 geboren und studierte in Magdeburg Internationales Management. Als Key Account Managerin einer Leipziger Online Marketing Agentur hat sie über mehrere Jahre zahlreiche Kunden im Online Marketing betreut und beraten. Jetzt verantwortet sie das Marketing für die Zandura GmbH und kümmert sich um die Vermarktung der Inhalte auf unternehmenswelt.de.