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Maximal 600 Euro: Homeoffice Pauschale kommt

Du arbeitest corona-bedingt am Küchentisch, ein eigenes Arbeitszimmer hast du nicht? 5 EUR am Tag, maximal 600 EUR: Das kann die Homeoffice Pauschale. Die Bundesregierung vereinfacht steuerrechtliche Regelungen für Digital Nomads, Remote Worker und Arbeitnehmer in der Corona-Krise. Mehrbelastungen für dein fliegendes Laptop werden endlich anerkannt.

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Homeoffice soll steuerlich günstiger werden

Vereinfachte Steuererklärung 2020: Homeoffice steuerlich absetzen

Damit das Finanzamt ein Arbeitszimmer als abzugsfähig anerkennt, musst du einen harten Faktenkatalog erfüllen:

  1. Der Raum muss ein von 4 Wänden umgebener und vom übrigen Wohnraum abgetrennter Raum sein. Sollte der Raum nicht abschließbar sein und/oder vom Arbeitszimmer ein Balkon abgehen, spricht das Finanzamt von einem Durchgangszimmer und erkennt den Steuerabzug nicht an!
  2. Das Arbeitszimmer muss nahezu ausschließlich für berufliche bzw. betriebliche Zwecke genutzt werden (mehr als 90%). Gegenstände wie Fernseher oder eine ausklappbare Couch, die eine private Nutzung zu 10% und mehr suggerieren, solltest du vermeiden.
  3. Zuzüglich zum Arbeitszimmer muss ein weiterer Privatraum zur Verfügung stehen (Ein-Raum-Wohnungen mit abgetrenntem Arbeitsbereich können nicht anerkannt werden. Auch Maisonette-Wohnungen mit offener Fläche sind schwierig geltend zu machen.)

Wer sein Homeoffice steuerlich absetzen und Mehrbelastungen ausgleichen will, scheitert oft. Damit soll jetzt Schluss sein.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (nicht barrierefrei) zuerst berichtete, hat sich die Koalition auf eine Vereinfachung steuerlicher Regelungen im Homeoffice verständigt.

5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro unbürokratisch und leicht nachvollziehbar

Die Homeoffice-Pauschale ist die flexible Antwort auf die verkrustete Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer – unbürokratisch und leicht nachvollziehbar. Wir wollen als CSU diejenigen entlasten, die während der Pandemie von zu Hause aus Enormes geleistet haben.

- CSU-Finanzpolitiker und Steuerberater Sebastian Brehm gegenüber der FAZ

Die Anerkennung einer Steuerpauschale von 5 Euro je Tag, höchstens jedoch von 600 Euro im Jahr soll all diejenigen entlasten, die während der Corona-Pandemie verstärkt zu Hause arbeiten müssen. 

Nicht zu früh freuen: Die Alimentierten bauen Falle ein

Noch unklar ist, ob die Homeoffice-Pauschale solitär oder in Abhängigkeit der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer gewährt wird. Laut einem der FAZ vorliegenden aktualisierten Konzept präferiert das Bundesfinanzministerium die zweite Option, um keine "übermäßige (und damit verfassungsmäßig zweifelhafte) Begünstigung" vorzunehmen.

Setzt sich das Ministerium von Olaf Scholz (SPD) mit dieser Einschätzung durch, profitieren nur diejenigen Heimarbeiter, die mehr als 1000 Euro Werbungskosten geltend machen können.

Update: Koalition einigt sich auf Homeoffice-Pauschale als Teil der Werbungskosten

Der Bundestag hat am 16.12.2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Der Bundesrat billigte dieses am 18. Dezember und damit auch die Rechtskräftigkeit der hier formulierten Homeoffice-Pauschale. 

Jeder Steuerpflichtige, der eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt, darf demnach für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 EUR pro Tag steuerlich geltend machen, höchstens jedoch 600 EUR im Wirtschafts- oder Kalenderjahr. Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet.

Die Regel gilt für alle nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 in der heimischen Wohnung ausgeübten Tätigkeiten und kann in der Steuererklärung 2020 und 2021 angewendet werden. 

Ein warmer Corona-Winter ist teuer: Mehrkosten von bis zu 45 Euro

Unterschätze nicht den Mehrbedarf, den der Corona-Winter für Heimarbeiter bedeutet.

Ab 2021 steigen die Gaspreise. Für Flexworker und Arbeitnehmer, die während der Corona-Pandemie auf das Homeoffice angewiesen sind, erhöht sich laut Vergleichsportal Verivox der Heizbedarf um rund 4 Prozent. Je nach Heizsystem bedeutet das Mehrkosten von bis zu 45 Euro. 

Rechenbeispiel: Arbeitest du von Oktober bis einschließlich März durchgehend im Homeoffice, musst du an rund 120 Tagen mehr heizen als üblich. Während der Heizbedarf in den Abend- und Nachtstunden unverändert bleibt, steigt dieser in den acht Stunden eines typischen Arbeitstages über die Grundheizlast hinaus um circa 18 Prozent an. Unter Berücksichtigung der Wochenenden ergibt sich so der eingangs bezifferte Mehrbedarf von 4 Prozent.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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