Energiekostenzuschüsse für Unternehmen jetzt startklar
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Härtefallhilfen in der Energiekrise jetzt beantragen
Mit den Härtefallhilfen hat die Bundesregierung ein zusätzliches Förderinstrument geschaffen, um Unternehmen in der Energiekrise zu entlasten. Kleine und mittlere Unternehmen, die nachgewiesene Härtefälle sind, erhalten demnach eine weitere Abschlagzahlung für Gas/Strom erstattet.
Auch Öl und Pellet-Heizungen in der Förderung enthalten
Die Härtefallhilfen Energie umfassen sowohl leitungsgebundene als auch nicht leitungsgebundene Energieträger (also auch Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Holz und Pellets).
Wann liegt ein Härtefall vor?
Ein Unternehmen gilt als „Härtefall“ unter Berücksichtigung der folgenden drei Parameter:
- das Unternehmen hat im beantragten Förderzeitraum ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) erzielt
- die Energiekosten (netto) des Unternehmens haben sich im beantragten Förderzeitraum gegenüber dem Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht
- das Unternehmen weist im beantragten Förderzeitraum eine erhöhte Energieintensität auf (z.B. in Baden-Württemberg: mind. sechs Prozent)
Wichtig: Beachte die genauen Rahmenbedingungen zur Definition eines „Härtefalls“ in deinem Bundesland, welche teils abweichend formuliert sind.
Energiekostenhilfen jetzt startklar
Für die Umsetzung der Härtefallhilfen haben Bund und Länder jetzt eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, welche die Durchführung der Förderung, die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen regelt. Damit steht einer zügigen Abwicklung eingehender Anträge auf Energiekostenzuschüsse nichts mehr im Wege.
In sieben Ländern können die Härtefallhilfen bereits beantragt werden, in den übrigen gehen sie in den nächsten Wochen an den Start. Dies hat das BMWK jetzt in einer Pressemeldung erklärt.
Bewilligungsstellen der Länder
Die Antragstellung und Abwicklung der Härtefallhilfen erfolgt über die Bewilligungsstellen der Länder. Einzelne Bundesländer haben in diesem Zusammenhang eine sogenannte Härtefallkommission eingerichtet (z.B. Nordrhein-Westfalen), manche Länder regeln die Abwicklung über die jeweilige Landesbank (Berlin) oder das Energieministerium in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern (Sachsen-Anhalt).
Erkundige dich bei deiner örtlichen Wirtschaftsförderung, wie das Verfahren an deinem Standort geregelt ist.
Finde Fördermittel und Zuschüsse als Puffer bei Engpässen
Du leidest unter gestiegenen Energiekosten, Preissteigerungen und Inflation? Auch wenn Unternehmen keine Härtefallhilfen in Anspruch nehmen können, gibt es Fördermittel und Zuschüsse, die gezielt Soloselbständige und Kleinstunternehmen unterstützen.
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