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Energie-Härtefallhilfen entlasten deine Unternehmung

Energie-Härtefallhilfen senken den Kostendruck für kleine Unternehmen. Wir geben einen Überblick zu den wichtigsten Härtefallhilfen in der Energiekrise für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen, erklären Besonderheiten der Energie-Zuschüsse in den Bundesländern inklusive Tipps für deinen Antrag.

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Illustration dreier Personen, die jeweils einen Würfel anschieben, während eine Person mit einem rollenden Ball ihnen vorauseilt.
Weniger Belastungen in der Energiekrise mit Härtefallhilfen aus deinem Bundesland.

Die Härtefallhilfen sollen energieintensive Betriebe, die trotz Strom- und Gaspreisbremse unter existenzgefährdenden Preissteigerungen leiden, gezielt finanziell unterstützen. Hierfür hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein umfassendes Paket an Zuschüssen und Fördermitteln in der Energiekrise auf den Weg gebracht.

Folgende Energie-Härtefallhilfen vergeben Bund und Länder an unterschiedliche Zielgruppen:

Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Zielgruppe: Bund und Länder gehen davon aus, dass mit den Beschlüssen zur Gas- und Strompreisbremse eine umfassende Entlastung von stark steigenden Energiepreisen auch für KMU erreicht wird. Die Härtefallregelung ziele deshalb nurmehr auf einen kleinen Kreis von Unternehmen, dazu zählen:

  • Unternehmen, die schon vor der Laufzeit der Energiepreisbremsen mit starken Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum konfrontiert waren oder
  • Unternehmen, die trotz der Wirkung der Energiepreisbremsen aus besonderen Gründen nicht die ausreichende Kosten-Entlastung erfahren, die sie brauchen. 

Funktionsweise: Kleine und mittlere Unternehmen, die nachgewiesene Härtefälle sind, erhalten eine weitere Abschlagszahlung für Gas/Strom erstattet. Wann ein Unternehmen als „Härtefall“ einzustufen ist, regeln die Bundesländer teils unterschiedlich. 

Ein Unternehmen gilt als „Härtefall“ unter Berücksichtigung der folgenden drei Parameter:

  1. das Unternehmen hat im beantragten Förderzeitraum ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) erzielt
  2. die Energiekosten (netto) des Unternehmens haben sich im beantragten Förderzeitraum gegenüber dem Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht
  3. das Unternehmen weist im beantragten Förderzeitraum eine erhöhte Energieintensität auf (z.B. in Baden-Württemberg: mind. sechs Prozent)

Härtefallregelung Kultur: Energiefonds 

Zielgruppe: Der Kulturfonds Energie fördert private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind. Typisch hierfür sind z. B. Stadthallen oder Mehrzweckhallen, in denen neben Kultur- auch Sportveranstaltungen, Messen oder Kongresse stattfinden. Darüber hinaus sind Einrichtungen der kulturellen Bildung, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen oder auch soziokulturelle Zentren förderwürdig. Gleichfalls antragsberechtigt sind Kulturveranstaltende, die Festivals, Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur oder ähnliche kulturelle Aktivitäten veranstalten. 

Funktionsweise: Die Mittel aus dem speziellen Härtefallfonds für die Kulturbranche (insgesamt 1 Mrd. EUR) sollen Energiekosten, die nicht von den Energiepreisbremsen abgedeckt sind, gegebenenfalls anteilig wegen Sparanreizen ausgleichen.

Energie-Härtefallhilfen für Wohnungsunternehmen

Zielgruppe: Wohnungsunternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell, die trotz Strom- und Gaspreisbremse vorübergehende finanzielle Belastungen erfahren, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können

Funktionsweise: Wohnungsunternehmen können Härtefallhilfen in Form von durch den Bund abgesicherten (Sofort-)Krediten analog zu den Härtefallhilfen während der Corona-Pandemie, d.h. über die Länder beantragen. Die Verantwortung für die Gestaltung der Förderkonditionen obliegt den Landesregierungen und Landesförderbanken, die eine Prüfung der Förderwürdigkeit und der risikomäßigen Tragfähigkeit vornehmen. Im Härtefallfonds für Wohnungsunternehmen beträgt das vom Bund abzusichernde Kreditvolumen max. 1,1 Mrd. Euro (bis Ende 2023).

Hilfsfonds Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen 

Zielgruppe: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen 

Funktionsweise: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen erhalten Härtefallhilfen aus einem eigenen Härtefallfonds, der für die gesamte Laufzeit bis 2024 mit insgesamt acht Milliarden Euro ausgestattet ist. Die Umsetzung erfolgt über das Bundesamt für Soziale Sicherung, welches gemeinsam mit Unterstützung der Länder oder einer Krankenkasse (a, Zielgruppe: Krankenhäuser) sowie der Pflegekassen (b, Zielgruppe: Pflegeeinrichtungen) die vorhandenen Mittel ausgibt.

Härtefallhilfen für Mieter/-innen und selbstgenutztes Wohnungseigentum

Zielgruppe: Mieter/-innen sowie selbstnutzende Wohneigentümer/-innen, die infolge hoher Nachzahlungs-Forderungen aus Heiz- und Warmwasserrechnungen oder durch Kosten für die Bevorratung anderer Heizmittel (bspw. Öl, Holzpellets) im Monat der Zahlungsfälligkeit ihre Rechnungen nicht zahlen können, erhalten Unterstützung durch die Jobcenter/Sozialämter. Der Härtefall-Fonds für Mieter/-innen und selbstgenutztes Wohnungseigentum verfügt über diesbezügliche Mittel in Höhe von max. 500 Millionen Euro.

Funktionsweise: Betroffene werden durch Sonderregelungen im Bürgergeld für bestimmte Fallkonstellationen geschützt, z.B.: 

  • Ausnahme von den hohen Vermögensfreibeträgen in der Karenzzeit für einmonatige Leistungsansprüche, 
  • Befristete Antragsrückwirkung auf drei Monate bei Vorliegen von Nachzahlungsforderungen oder angemessene Heizmittel-Bevorratung 
  • Folgeänderungen zur Schuldenübernahme im SGB XII, um abweichende Vermögensfreigrenzen zu vermeiden.

Härtefallregelungen soziale Dienstleister

Zielgruppe: Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Werkstätten für behinderte Menschen

Funktionsweise: Betroffene Institutionen erhalten einen einmaligen Energiekosten-Zuschuss auf Basis der Energiekosten der sozialen Dienstleister im Jahr 2022. Der Zuschuss beträgt 95 Prozent der Kostendifferenz der entstandenen Energiekosten zwischen 2022 und 2021. Bei Werkstätten für behinderte Menschen beträgt der Zuschuss 95 Prozent eines Fünftels der Differenz. Die Härtefallhilfen für soziale Dienstleister können auf ein Finanzvolumen von insgesamt einer Milliarde Euro zugreifen.

Härtefallhilfen soziale Träger

Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Organisationen und Einrichtungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken, soweit sie aus Bundesmitteln in Form von Zuwendungen förderbar sind und in Bereichen der Bundeszuständigkeit tätig sind. 

Funktionsweise: Ausgleich auch von indirekten Kostensteigerungen (Wasser, Verpflegung, etc.); eine Bedarfsermittlung erfolgt z. B. über den Vergleich der Betriebskosten 2022/2023 mit zurückliegenden Referenzjahren, bei Abzug wg. Sparanreiz. Alternativ können ab März 2023 auch Zuschüsse auf die nicht subventionierten 20 Prozent des Energieverbrauchs erfolgen; insgesamt steht ein Finanzvolumen von einer Milliarde Euro bereit

Härtefallregelung außeruniversitäre Forschung

Zielgruppe: Antragsberechtig sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit hohem Energieverbrauch; nationale Hoch- und Höchstleistungsrechenzentren; durch den Bund im Rahmen völkerrechtlicher Verträge eingegangene Verpflichtungen an energieintensiven internationalen Forschungsinfrastrukturen sowie Forschungsschiffe.

Funktionsweise und Abwicklung: Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Fachreferat inklusive Überprüfung von Kriterien zur Energieintensität und zur Kostensteigerung. Die Bestimmung der Höhe der Unterstützung erfolgt durch das Fachreferat in Höhe von: bis zu 90 Prozent der Mehrkosten für Energie gegenüber 2021 (Einsparanreiz). 0,5 Mrd. Euro stehen im Härtefallfonds für die außeruniversitäre Forschung bereit. Unterstützungen im Rahmen der Gas- und Strompreisbremse sowie andere, vorrangig zu verwendende Eigen- oder Deckungsmittel werden in der Kalkulation der Hilfen berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel als institutionelle Förderung des Bundes einschließlich Prüfung der Nachweise der tatsächlichen Energiekosten im Jahresabschluss (ggf. Rückzahlung!) 

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Entlastungen für Unternehmen in der Energiekrise

Dezember-Soforthilfe für kleine Unternehmen, Strompreisbremse ab Januar 2023, rückwirkender Gaspreisdeckel und Härtefallhilfen aus dem Abwehrschirm – diese Zuschüsse und Fördermaßnahmen haben Bund und Länder beschlossen.

Die Details der Härtefallhilfen für Energie variieren von Bundesland zu Bundesland mit unterschiedlichen Antragsbedingungen, Ansprechpartnern und Konditionen. Um mehr über die Härtefallhilfen für Energie in deinem Bundesland zu erfahren, wende dich zunächst an deine zuständige Kommune.

Von Bayern bis Berlin große Unterschiede

Bayern

Die Energie-Härtefallhilfe Bayern z.B. gewährt Unternehmen einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von nicht-leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas sowie leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023. Dies gilt vorausgesetzt, dass die im aktuellen Beschaffungszeitraum gezahlten Preise über 200 Prozent des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.

NRW

Die Länder können zur Prüfung und Feststellung besonderer Härte zudem jeweils eigene Härtefallkommissionen einrichten. Dies ist z.B. in Nordrhein-Westfalen der Fall.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt ist das Energieministerium unter Einbindung der Wirtschaftskammern für die Umsetzung des vom Bund beschlossenen Preisdeckels für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets zuständig. Die Auszahlung der Härtefallhilfen in Sachsen-Anhalt soll über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgen.

Berlin

Kleine Unternehmen in Berlin erhalten Unterstützung vom Berliner Senat in Zusammenarbeit mit Investitionsbank und IHK, welche im gemeinsamen Schulterschluss, betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch und schnell durch den Antragsprozess begleiten wollen.

Unternehmen, die mit Öl oder Pellets heizen, sollen Härtefallhilfen erhalten 

Die langwierige Diskussion, ob kleine und mittlere Unternehmen, die mit Öl oder Pellets heizen, ebenfalls Härtefallhilfen aus Bundesmitteln erhalten sollen, scheint sich für die Betroffenen positiv zu entscheiden. Laut Bericht des SPIEGEL unter Berufung auf Informationen von dpa und Handelsblatt werden die Mittel für die Härtefallregelung deshalb noch einmal um 25 Millionen Euro erhöht, um dadurch auch finanzielle Hilfen für Heizöl und Pellets-Nutzer/-innen bereitzustellen. 

Weitere Hilfen und finanzielle Unterstützung bei hohen Energiekosten

Nicht nur Strom- und Gaspreisbremse oder Härtefallfonds unterstützen bei finanziellen Notlagen infolge gestiegener Energiekosten. Je nach Standort und persönlicher Vorsituation existieren einige weitere staatliche und private Organisationen, die dich in der Energiekrise unterstützen. Erkundige dich z.B. nach der Verfügbarkeit folgender Hilfsangebote:

  • Sozialtarife für Strom und Gas: Viele Energieversorger bieten Sozialtarife für Kunden an, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Diese Tarife sind in der Regel günstiger als die regulären Tarife und können dir helfen, deine Energiekosten zu reduzieren.
  • Fonds für Energieeffizienz: Einige Bundesländer haben Fonds eingerichtet, um Menschen zu unterstützen, die Wohnimmobillien energetisch sanieren möchten und stellen hierfür Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite bereit. 
  • Überbrückungshilfen: Hast du z.B. als Solo-Selbständige/-r kurzfristig Probleme, deine Energierechnung zu bezahlen, scheue dich nicht bei einer Beratungsstelle oder Sozialeinrichtung, u.a. Schuldnerberatung mögliche Überbrückungshilfen zu erfragen. Die Mitarbeitenden unterstützen in der Verhandlung mit Energieversorgern und Hausverwaltungen je nach Bedarf und Situation.

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Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Härtefallhilfen. Die Entscheidung hängt immer von den spezifischen Umständen und Regeln an deinem Unternehmensstandort bzw. im jeweiligen Bundesland ab.

Den Antrag auf Härtefallhilfen stellst du in der Regel in wenigen Schritten:

  • Informieren & Recherchieren: Informiere dich zuerst über die Antragsbedingungen der Energie-Härtefallhilfen in deinem Bundesland. Kontaktiere deine Kommune und örtliche Energie-Beratungsstellen, um den richtigen Ansprechpartner für dein Unternehmen zu finden.
  • Voraussetzungen prüfen: Antragstellende müssen nachweisen, dass sie berechtigt sind, Leistungen aus den Energie-Härtefallhilfen zu erhalten. Dazu zählen Informationen zum Unternehmen, zum Energieverbrauch, zur Kosteneinsparung u.v.m.
  • Antragsformular ausfüllen & abschicken: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Informationen und Dokumente an die richtigen Ansprechpartner fristgemäß zukommen lässt. Dies sind je nach Bundesland die zuständigen Härtefallkommissionen, Energieministerien, Wirtschaftskammern, Verbände und Landesbanken.
  • Härtefallhilfen erhalten: Nach Einreichung deines Antrags auf Härtefallhilfen werden die zuständigen Stellen alle Unterlagen prüfen und dir anschließend ihre Entscheidung mitteilen. Bei erhöhtem Antragsaufkommen kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen, sollte dem Hilfsanspruch der Bundesregierung zufolge jedoch »schnell und unbürokratisch« geschehen.

Wir drücken dir die Daumen, dass du schnell die Hilfe erhältst, die dein Unternehmen braucht, um in diesen schwierigen Zeiten entlastet zu werden. Zusätzlich unterstützt dich unser kostenfreier Fördermittelcheck mit passgenauen Zuschüssen und Fördermitteln für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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