So beantragst du den Gründungszuschuss
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Gründungszuschuss zu erhalten?
Die Bundesagentur für Arbeit stellt einige grundlegende Bedingungen an eine Förderung durch den Gründungszuschuss:
- Hauptberuflich selbstständig machen: Du befindest dich in unabsehbarer Kurzarbeit oder siehst dich einer drohenden Arbeitslosigkeit ausgesetzt? Als ALG-I-Leistungsempfänger, der eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstrebt, bist du für den Gründungszuschuss antragsberechtigt.
- Noch mindestens 150 Tage Anspruch: Wichtig ist außerdem, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
- Gründerpersönlichkeit Check: Eine fachkundige Stelle muss dir bescheinigen, dass dein Geschäftsmodell und deine persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen. Als Fachkundige Stellen gelten u.a. die IHK, die HWK oder deine Hausbank.
- Sachbearbeiter Check: Ebenfalls Einfluss auf deine Förderfähigkeit hat deine zuständige Vermittlungsfachkraft, die prüft, ob du die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse besitzt, um erfolgreich zu gründen. Auf Anfage teilt dir die Behörde mit, welche Nachweise hierüber anerkannt werden. Ob du eine Unternehmerpersönlichkeit bist, kannst du auch testen. In unserem Unternehmer-Test stellen wir dir 12 ausgesuchte Fragen, die du innerhalb von nur zwei Minuten auswerten kannst. Du erfährst, wie du als Unternehmer in drei wichtigen Bereichen aufgestellt bist. Der Test ist für dich vollkommen kostenfrei.
- Businessplan prüfen: Sowohl für die fachkundige Stellungnahme, als auch für die Beurteilung durch deinen Sachbearbeiter benötigst du einen Businessplan, der die Inhalte deiner Geschäftsidee auf wenigen Seiten in klar definiertem Format entlang der wichtigsten Punkte von Geschäftsidee bis Finanzierung aufschlüsselt. Mit unserem kostenfreien Tool stehen wir dir auch hier zur Seite. In wenigen leicht verständlichen Schritten beantwortest du Fragen zu dir und deinem Gründungsvorhaben. Am Ende erhältst du einen 10-seitigen Geschäftsplan, der die wichtigsten Kapitel eines Businessplans abdeckt - inklusive deiner Finanzplanung. Hier gehts zum kostenfreien Businessplan-Tool.
Wie lang und in welcher Höhe wird der Gründungszuschuss bewilligt?
Die Förderung durch einen Gründungszuschuss erfolgt gestaffelt. Du erhältst zunächst für 6 Monate einen Zuschuss in Abhängigkeit von der Höhe deines Arbeitslosengeldes zuzüglich eines Zuschusses in Höhe von 300 Euro für deine soziale Absicherung. Es gilt: Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds + 300 Euro für 6 Monate.
Nach diesen ersten sechs Monaten kannst du weitere 9 Monate lang einen Zuschuss in Höhe von jeweils 300 Euro monatlich erhalten, wenn du nachweisen kannst, dass du hauptberuflich selbstständig tätig bist.
Wie stelle ich meinen Antrag auf einen Gründungszuschuss?
Wenn du bereits arbeitslos gemeldet bist, aber auch bei drohendem Arbeitsplatzverlust durch eine anstehende Kündigung bzw. bei unabsehbarer Kurzarbeit kannst du eine kostenfreie Gründungsberatung buchen, die dich bei einer Beantragung des Gründungszuschusses im Vorfeld unterstützen soll. Hierfür musst du dich zunächst um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur bemühen. Den Antrag auf einen AVGS kannst du formlos per Mail an die Arbeitsagentur richten. Die Bewilligung erfolgt schriftlich durch die Agentur für Arbeit.
Den Gründungszuschuss selbst musst du bei deiner Agentur für Arbeit persönlich beantragen. Wende dich hierzu via Mail oder telefonisch an deinen Sachbearbeiter bzw. eine Vermittlungsfachkraft für eine entsprechende Terminvergabe. Die kostenfreie Service-Nummer für dein Erstgespräch ist Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr unter 0800 4 555500 erreichbar.
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