Änderungen zum Verbraucherschutz im Wettbewerbs und Gewerberecht beachten

Das neue Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht ist Ende Mai 2022 in Kraft getreten. Influencer, Blogger, Onlineshops, Plattformen und Eventunternehmen müssen nun klarere oder schärfere Regelungen entsprechend ihres Angebotes beachten. Was im speziellen neu zu beachten ist, haben wir dir kurz zusammengefasst.

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Änderungen des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht

EU Recht für Verbraucher im deutschen Wettbewerbs- und Gewerberecht umgesetzt

Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht ist Ende Mai 2022 in Kraft getreten. Dieses soll besonders die Transparenz auf Online-Marktplätzen und in sozialen Medien verbessern sowie die Rechtssicherheit beim sogenannten Influencer-Marketing stärken und vor unlauteren Geschäftspraktiken bei Kaffeefahrten schützen.

Mit dem Gesetz werden in erster Linie die lauterkeitsrechtlichen Regelungen der Ende 2019 beschlossenene EU Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften im Rahmen des „New Deal for Consumers“ umgesetzt. Diese Umsetzung erfolgte durch entsprechende Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und auch in den Vorschriften der Gewerbeordnung, welche nun in Kraft sind.

Kennzeichenpflicht kommerzieller Kommunikation auch für Influencer

Die neuen Gesetzregelungen stellen klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden muss. Insbesondere Influencer oder Blogger können demnach jetzt im Gesetz nachschauen, wann sie die von ihnen abgegebenen Empfehlungsposts als Werbung kennzeichnen müssen.

Rankings und Verbraucherbewertungen auf Online-Marktplätzen

Betreiber von Online-Marktplätzen müssen ab sofort kennzeichnen, wenn Anbieter, die über ihre Plattform Waren und Dienstleistungen vertreiben, Unternehmen sind.

Vergleichs- und Vermittlungsplattformen müssen Verbrauchern nach deren Suche von Waren oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter die Hauptparameter ihres Rankings und die Gewichtung dieser Parameter offenlegen.

Machen Plattformen, Webshops oder andere Unternehmer Verbraucherbewertungen öffentlich, müssen sie informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen.

Individuelle Rechtsbehelfe für Verbraucher

Verbraucher, die durch schuldhafte unlautere geschäftliche Handlungen geschädigt worden sind, erhalten ab sofort einen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei stellen bestimmte grenzüberschreitende Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften in der Europäischen Union künftig auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Damit sollen die Verstösse einheitlicher sanktioniert werden.

Verbot der Vermarktung wesentlich unterschiedlicher Waren „Dual Quality“ als identisch

Identisch gekennzeichnete und vermarktete Waren können in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten eine unterschiedliche Beschaffenheit oder Rezeptur, sprich eine „Dual Quality“ haben. Ab Ende Mai gilt, dass die Vermarktung einer Ware als identisch zu einer in anderen Mitgliedstaaten auf dem Markt bereitgestellten Ware unzulässig ist, wenn sich die Waren im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und andere Merkmale wesentlich unterscheiden.

Erweiterte Anzeigepflichten und Verbote bei Kaffeefahrten

Das Gesetz erweitert zudem die Anzeigepflicht von Veranstaltern sogenannter Kaffeefahrten gegenüber der zuständigen Behörde, auch bei ins Ausland führenden Kaffeefahrten. Gleichtzeitig verschärft es die Informationspflichten bei der Bewerbung solcher Fahrten. Der Vertrieb von Finanzanlagen, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln auf solchen Kaffeefahrten ist ab sofort verboten. Auch ist der Bussgeldrahmen im Zusammenhang mit Kaffefahrten nun von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.

Weiteres zum Wettbewerbsrecht:

Wettbewerbsrecht in Deutschland ein zahnloser Tiger?

Vor dem Hintergrund steigender Verbraucherpreise, will das Bundeswirtschaftsministerium die Novelierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf dieses Jahr vorziehen. Dabei soll das Kartellamt mehr Macht bekommen. Insbesondere eine missbrauchsunabhängige Entflechtung von Märkten und eine kartellrechtliche Gewinnabschöpfung irritieren nun die Wirtschaft.

Unternehmen müssen bei ihrer vertraglichen Zusammenarbeit EU-Recht beachten

Die Vertragsfreiheit unter Unternehmen hat Grenzen und muss geltendes EU Recht beachten, was durch die Vertikal Gruppenfreistellungsverordnung und Vertikal Leitlinien spezifiziert wird. Diese regeln etwa den Umgang von Herstellern mit Händlern und wurden jetzt überarbeitet. Wer von dem ab 1. Juni 2022 geltendem Recht profitiert, haben wir zusammengefasst.

Digitalisierung: Online Angebote und Vertriebswege im Fokus

Kleine und mittlere Unternehmen sehen künftig eine dauerhafte Nachfrage nach digitalen Angeboten sowie Möglichkeiten Waren und Dienstleistungen online zu kaufen. Deshalb haben sie laut dem aktuellen KfW Digitalisierungsbericht trotz aller Schwierigkeiten der Krise die Aktivitäten ihrer Digitalisierung erhöht. International liegen sie jedoch nur im Mittelfeld.

Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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