Mittelstand Global: Exportinitiativen des BMWi zur Stärkung von KMU
In jährlich mehr als 100 Veranstaltungen und Projekten unterstützt das BMWi unter der Dachmarke „Mittelstand Global“ kleine und mittlere Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland. 1200 KMU nutzen jedes Jahr die Möglichkeit zur Teilnahme. 80 Prozent der Teilnehmer in Projekten zur Geschäftsanbahnung schätzten ihre Exportentwicklung in Folge des Projekts als gut bis sehr gut ein.
Das BMWi fördert konkret in folgenden Modulen
- Markterschließungsprogramm für KMU
- Exportinitiativen nach Branchen (Energie, Gesundheitswirtschaft, zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen, Umwelttechnologie)
- Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) und Investitionsgarantien
Zusätzliche Informationen und öffentliche Ausschreibungen stellt Germany Trade & Invest (GTAI), die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
Die Teilnahme an internationalen Leitmessen für deutsche Unternehmen fördert der Bund außerdem mit seinem Auslandsmesseprogramm.
Warum sollten kleine und mittlere Unternehmen an den Exportförderprogrammen des BMWi teilnehmen?
- Du erhältst Marktinformation aus erster Hand.
- Du kannst Exportstrategien beurteilen und Risiken besser vorbeugen.
- Du erkundest schnell und einfach neue Märkte.
- Du bildest Netzwerke und knüpfst nachhaltige Kontakte.
- Du triffst Geschäftspartner vor Ort und erhältst einen unverfälschten Eindruck.
- Du steigerst deine Erfolge im Auslandsgeschäft und deine Exporte.
- Du sparst Zeit und Kosten.
Das Markterschließungsprogramm für KMU steht allen exportierenden Unternehmen in Deutschland offen und soll diese darin unterstützen
- einen Zugang zu neuen Märkten zu erhalten,
- bestehende Märkte zu sichern und
- den Ausbau entscheidender Netzwerke voranzutreiben.
Seit das Programm 2012 gestartet ist, haben bereits über 6.000 KMU an den Projekten des MEP teilgenommen.
Was wird gefördert?
Das Markterschließungsprogramm für KMU unterstützt branchenübergreifend kleine und mittlere Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte.
Dabei unterscheidet das BMWi zwischen
- Potenzialmärkten (Länder und Regionen mit sehr dynamischer Wirtschaftsentwicklung und Zuwachsraten)
- Traditionellen Handelspartnern (Europäische Nachbarländer, die USA und andere westliche Industrieländer)
- Nischenmärkten (der Großteil der Zielländer Afrikas sowie regional in Asien und Lateinamerika)
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Firmensitz in Deutschland, die ihr Auslandsgeschäft auf- oder ausbauen möchten (auch Großunternehmen können sich für eine Projektteilnahme bewerben*)
- Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe
- Unternehmen aus traditionellen Industriezweigen, wie z.B. Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeug- und Zuliefererindustrie oder Chemie- und Elektroindustrie
- fachbezogene Freiberufler
- wirtschaftsnahe Dienstleister
(*Es gilt hier grundsätzlich: mindestens 50% der teilnehmenden Unternehmen müssen KMU sein und haben Vorrang vor Großunternehmen.)
Ausgenommen von einer Förderung im MEP sind die mit eigenen Förderangeboten versehenen folgenden Bereiche:
- Erneuerbare Energien,
- Energieeffizienztechnologien,
- Fischerei und Aquakultur,
- Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Wie wird gefördert?
- Informationsveranstaltungen (kontinuierlich veranstaltet zu neuen Märkten und Trends)
- Markterkundungs- und Geschäftsanbahnungsreisen ins Ausland
- Leistungspräsentationen im Ausland
- Einkäufer- und Informationsreisen nach Deutschland
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Der Eigenanteil bei der Teilnahme an den Auslandsformaten Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungsschau beträgt:
- 500 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als zehn Mitarbeitern
- 750 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern
- 1.000 Euro (netto) für Unternehmen ab 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitern
- Reise-, Unterbringungs- und sonstige Verpflegungskosten müssen vom Unternehmen selbst getragen werden
Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen des MEP in Deutschland ist kostenlos.
Ansprechpartner und Kontakt
Ausgerichtet wird das MEP vom BMWi. Für die Steuerung der operativen Umsetzung der Maßnahmen ist die Geschäftsstelle Markterschließung zuständig. Sie steht im ständigen Kontakt mit den Durchführern der einzelnen Projekte. Zu den Durchführern gehören AHK's, Ländervereine sowie erfahrene Beratungsunternehmen. Sie stehen auch im direkten Kontakt zu den teilnehmenden Unternehmen und unterstützen diese mit einem professionellen Partner-Netzwerk im Zielland und in Deutschland.
Detaillierte Informationen zum Programm erteilt dir die
Geschäftsstelle Markterschließung für KMU
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
c/o Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Telefon:
+49 (0)228 99615 2541
E-Mail:
markterschliessung@bmwi.bund.de
Eine Übersicht der aktuellen Projekte im laufenden Programmjahr 2019 hat das BMWi ins Netz gestellt.
Die Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften durch Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien beruht auf bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträgen zwischen der Bundesregierung und Entwicklungs- und Schwellenländern, die als Wirtschaftspartner auftreten.
Dadurch schafft die Bundesregierung
- stabile Rahmenbedingungen für deutsche Direktinvestitionen im Ausland
- einen umfassenden, völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz getätigter Investitionen deutscher Unternehmer auf Basis der Verträge
- einen erleichterten Zugang für insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte
Die Förderinstrumente im Überblick
Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“)
Was wird gefördert?
- staatliche Exportkreditgarantien sollen wirtschaftlich und politisch bedingte Forderungsausfälle im Zielland absichern
- seit Juli 2018 können Exporteure auch kleinvolumige Geschäfte („Small Tickets“ bis 5 Millionen Euro Auftragswert) mit der digitalen Lieferantenkreditdeckung „Hermesdeckungen click&cover EXPORT“ absichern.
Wer wird gefördert?
- staatliche Exportkreditgarantien stehen allen deutschen exportierenden Unternehmen mit Sitz in Deutschland zur Verfügung
- das zur Deckung beantragte Geschäft muss als förderungswürdig und risikomäßig vertretbar eingestuft werden
- als besonders förderungswürdig gelten Geschäfte von KMU
- die Exportkreditgarantien des Bundes sollen das Angebot privater Versicherungsdienstleister ergänzen und konzentrieren sich auf die Absicherung von Lieferungen und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer
Wie wird gefördert?
Gegen Zahlung risikobasierter Prämien übernimmt der Bund das Risiko eines Zahlungsausfalls. Die Durchführung des Exportgeschäfts und dessen Finanzierung wird dadurch oft erst möglich gemacht.
Die Exportkreditgarantien des Bundes ergänzen das Angebot privater Kreditversicherer. Sie kommen vor allem dort zum Zuge, wo die private Wirtschaft kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt. Folglich konzentriert sich das Geschäft des Bundes auf die Absicherung von Lieferungen und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer. Exportkreditgarantien helfen vor allem KMU schwer zugängliche Märkte zu erschließen und Geschäftsbeziehungen in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.
Investitionsgarantien
Was wird gefördert?
Investitionsgarantien des Bundes sollen deutsche Unternehmen und ihre Investitionen im Ausland gegen politische Risiken absichern. Bei drohenden Schadensfällen kann die Bundesregierung im Wege des Krisenmanagements im Anlageland intervenieren. Investitionsgarantien schützen vor folgenden Risiken:
- Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Maßnahmen
- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr oder terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen
- Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen
- Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- oder Transferbeschränkungen
Wer wird gefördert?
Kleinere und mittlere Unternehmen der Exportwirtschaft mit Sitz in Deutschland sind förderfähig.
Wie wird gefördert?
Die Investitionsgarantien des Bundes decken folgende Investitionen:
- Beteiligungen
- Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
- beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank
- andere vermögenswerte Rechte (zum Beispiel aus Service Contracts im Rohstoffbereich oder aus Schuldverschreibungen)
Als Voraussetzungen der Förderwürdigkeit hat das BMWi folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Investitionsgarantien können nur für "förderungswürdige Projekte" übernommen werden.
Dazu muss das Projekt/die Investition
- Arbeitsplätze in Deutschland sichern oder schaffen
- die Entwicklung des Anlagelands fördern
- in ihren Umwelt-, Sozial - und menschenrechtlichen Auswirkungen unbedenklich sein
Deutsche Unternehmen sind weiterhin explizit aufgefordert, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu beachten und ihrer "menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht" nachzukommen. Diese ist im deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formuliert.
Außerdem muss für die Investition im Anlageland ein ausreichender Rechtsschutz bestehen, damit der Bund eine Investitionsgarantie übernehmen kann. (Dies trifft regelmäßig zu, wenn zwischen Deutschland und dem Anlageland ein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag geschlossen wurde.)
Ansprechpartner und Kontakt
Exportgarantien
Euler Hermes Aktiengesellschaft
Postanschrift
Postfach 50 03 99
22703 Hamburg
Hausanschrift
Gasstraße 27
22761 Hamburg
Telefon
+49 (0) 40 / 88 34 - 90 00
info@exportkreditgarantien.de
Investitionsgarantien
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift
Postfach 30 17 50
20306 Hamburg
Hausanschrift
Gasstraße 27
22761 Hamburg
Telefon
+49 (0) 40 / 63 78 - 20 66
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