· Corona News

Was kommt nach dem Corona-Krisenjahr 2020?

"Rätselhafte Lungenkrankheit beunruhigt die Chinesen": Die erste Meldung zum Corona-Virus vom 12. Januar und dein Auftakt zum Dauerliveticker 2020. Unternehmerische Leitlinien, das waren in diesem Jahr nicht dein Geschäftsplan oder die Wünsche deiner Kunden, sondern die Hinweise des RKI mit 7-Tage-Inzidenzen, R-Werten und AHA-L-Regeln. Was kommt nach dem Lockdown?

KfW-Schnellkredit für kleine Unternehmen beantragen

Corona-Rückblick 2020

Corona-Jahreswechsel 2020/21: Normalität im Ausnahmezustand unter neuen Vorzeichen

Eilmeldungen der Deutschen Presse-Agentur bestehen aus maximal drei Sätzen und gelten als die "kompakteste Form der Kurzinformation" zu einem Thema. 615 Corona-Eilmeldungen der dpa erreichten bis Mitte Dezember die Redaktionen. Die Dimension einer solchen Zahl wird deutlich, vergleicht man die häufigste Eilmeldung nur ein Jahr zuvor, als es der "Brexit" auf insgesamt 80 Eilmeldungen brachte.

Die Corona-Eilmeldungen-Dauerschleife konnte 2020 nur noch von einem anderen Großereignis getoppt werden. Die US-Präsidentschaftswahl war das Event, welches die einzige "Blitzmeldung" des Jahres generierte. Die dpa verschickte die Nachricht mit der "allerhöchsten Priorität" am 7. November 2020. 

Seit spätestens März weiß nun jeder Unternehmer, was ein Lockdown bedeutet, was Inzidenzen und R-Werte sind und kennt das Infektionsschutzgesetz fast genauso gut wie die Handelsregisterordnung. Deine Kunden lotst du mit AHA-Regeln durch den Laden, wenn sie denn überhaupt eintreten dürfen.

Dies war kein einfaches Jahr für Unternehmer, Arbeitgeber und ihre Beschäftigten, die sich in Kreativität, Durchhaltevermögen und Kampfgeist üben mussten, um Umsatzausfälle abzufedern und in neue Arbeitsweisen zu wachsen.

Licht am Ende des Tunnels mit Impfstart am 27. Dezember 2020

Licht am Ende des Tunnels verspricht der Corona-Impfstart, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab dem 27. Dezember dem Virus in Deutschland nachhaltig beikommen will.

Sind der Jahresabschluss und das Fest an Weihnachten 2020 für viele Unternehmen eher stille, nachdenkliche oder entbehrungsreiche Ereignisse, die Hoffnung auf echte Normalität im kommenden Jahr rückt in greifbare Nähe.

Wirtschaftsausblick: Was gilt und was ändert sich 2021?

Die Leistungen und Maßnahmen aus Corona-Schutzschirm und Konjunkturpaket, welche die Bundesregierung im Frühjahr und Sommer 2020 zum Beginn der Pandemie verabschiedet hatten, bleiben weiterhin bestehen bzw. wurden im Jahresverlauf angepasst.

Auch nach dem 10. Januar ist eine baldige Rückkehr zu einem deutschlandweiten Inzidenzwert von 50 und einer Lockerung der geltenden Beschränkungen aktuell unwahrscheinlich. Die Bundesregierung hat deshalb noch vor der Weihnachtspause Hilfen verlängert und neue Gesetze auf den Weg gebracht.

Überbrückungshilfe II und III spannt Corona-Schutzschirm bis Juni 2021

Noch bis zum 31. Januar 2021 können Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen für den Zeitraum September bis Dezember 2020 einen Antrag auf Überbrückungshilfe II stellen. 

In den Startlöchern steht bereits der Nachfolger, die Überbückungshilfe III einschließlich der Neustarthilfe für Soloselbstständige, die bis zum Sommerbeginn für Entlastung sorgen soll.

Neustarthilfe mit bis zu 5000 Euro Zuschuss für Soloselbstständige

Die Neustarthilfe ist eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Du kannst sie als steuerbaren Zuschuss im Zeitraum Dezember bis Ende Juni 2021 nutzen. Sie soll insbesondere Kultur- und Kreativschaffenden, Freiberuflern und Soloselbstständigen den Weg durch die Pandemie erleichtern.

Mietminderung wegen "Störung der Geschäftsgrundlage" rückwirkend ab April 2020

Zum Jahresende gibt es für schwer von der Pandemie getroffene Unternehmer eine neue Rechtsgrundlage für Mietverhandlungen. Demnach dürfen sich Gewerbetreibende in Zukunft auf eine Corona-bedingte Schließung durch den Staat berufen, wenn sie ihren Vertrag neu verhandeln wollen. Konkret definiert der Gesetzgeber in einem neuen Gesetz derartige Schließungen (z.B. Lockdown) jetzt als „Störung der Geschäftsgrundlage“ und liefert damit die Grundlage zur Anwendung von § 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Demnach kannst du in Absprache mit deinem Vermieter deine Miete mindern oder eine Stundung vereinbaren oder aber den Vertrag sogar vorzeitig auflösen. Voraussetzung zur Anwendung ist immer ein "erheblicher und Corona-bedingter Umsatzrückgang" sowie Betroffenheit von Betriebsschließungen / Lockdown. Berücksichtigt wird außerdem, ob du staatliche Hilfen erhalten hast, um eine "Überkompensation" zu verhindern. Das Gesetz gilt rückwirkend ab April 2020. 

Anstieg der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2021 für Mehrheit der Unternehmen

Um die Konjunktur in der Krise zu beleben, hat die Bundesregierung 2020 außerdem eine befristete Mehrwertsteuersenkung eingeführt. Diese für Unternehmer mit erheblichem Mehraufwand bei nur geringer Kompensation versehene Steueränderung läuft zum Jahreswechsel in den meisten Branchen aus. Ab 1. Januar 2021 gilt dann wieder der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sowie der ermäßigte Satz von 7 Prozent.

Ausnahmen gelten ab Januar 2021 nur noch in Restaurants und Gaststätten. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie wird vorerst noch bis zum 30. Juni 2021 erhoben.

Wegfall des Solidaritätszuschlags für 88 Prozent der KMU 

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden zum Jahresbeginn 2021 außerdem rund 88 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit, sofern sie ausschließlich Gewerbeeinkünfte erzielen. 

EU-Brexit-Abkommen regelt Im- und Export zum 1. Januar 2021

Sind es nicht Nachrichten über eine Mutation des Corona-Virus jenseits des Ärmelkanals, dominierten zuletzt Meldungen über nicht enden wollende Brexit-Verhandlungen die Schlagzeilen.

Unternehmer, die Waren nach Großbritannien exportieren oder umgekehrt nach Deutschland einführen, müssen ab 2021 mit zusätzlicher Bürokratie, Grenzformalitäten und einem teureren Handelsverkehr rechnen. Zum Jahresbeginn gilt deshalb besondere Sorgfalt für Händler, um nicht versehentlich Regelverstöße zu riskieren.

Zwar sollen laut Brexit-Abkommen keine Einfuhrzölle auf Waren im beiderseitigen Handel erhoben werden und es gelten auch keine mengenmäßigen Beschränkungen für den Import. Der tatsächliche Mehraufwand des noch kurz vor Weihnachten vereinbarten Handelsabkommens zwischen EU und Johnson-Regierung wird sich aber erst nach sorgfältiger Prüfung des 2000 Seiten umfassenden Regelwerks und dessen Anwendung in der Praxis erweisen.

Finde Finanz- und Rechtshilfen zur Krisenbewältigung

Überbrückungshilfe III: Alles, was du wissen musst

Der harte Lockdown ist da. Du bist direkt oder indirekt von den Schließungen betroffen? Beantrage jetzt die verbesserte Überbrückungshilfe III. Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe können bis zu 500.000 Euro Überbrückungshilfe erhalten. Alles, was du für deine Antragstellung wissen musst, erfährst du hier.

KfW-Schnellkredit für kleine Unternehmen gestartet

Ab 9. November können Soloselbstständige und Kleinstunternehmen den KfW-Schnellkredit beantragen. Sichere dir bis zu 300.000 Euro Corona-Krisenhilfe. Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können den Kredit ab sofort unkompliziert über ihre Hausbank stellen. Der Bund übernimmt zu 100 Prozent das Haftungsrisiko. Alle Infos und dein Link zur Antragstellung.

So sanierst du dein Unternehmen ohne Insolvenzverfahren

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Januar 2021, neue Regeln im Insolvenzrecht: Das müssen Unternehmen in Schwierigkeiten beachten. Unternehmen, die pandemiebedingt in eine Schieflage geraten sind, erhalten neue Unterstützung. Nutze die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Sanierungsmaßnahmen ohne Insolvenzverfahren und eine verkürzte Restschuldbefreiung.

Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.