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Fünf Risiken für Unternehmer in 2021

Wir wünschen dir für dieses Jahr Gesundheit und die richtigen Entscheidungen, um unternehmerisch wieder erfolgreich zu werden oder zu bleiben. Mit einer kleinen News-Serie möchten wir dir zum Jahresanfang Chancen und Risiken aufzeigen, welche das Jahr 2021 bringen kann. Den Auftakt machen die Risiken, denn wenn du dir dieser bewusst bist, kannst du dich auf die unternehmerischen Chancen konzentrieren.

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Fünf Risiken für Unternehmer im neuen Jahr

Das Jahr 2020 war für die meisten Unternehmer in Verlauf und Dimension nicht vorhersehbar. Komplette Branchen wurden mit politisch historischen Entscheidungen für mehrere Monate in den Lockdown verabschiedet. Andere Branchen wiederum erlebten ein überdurchschnittlich positives Wachstum aufgrund der beschleunigten Digitalisierung und dem damit verbundenen Bedarf an passenden Angeboten.

Für 2021 gilt ebenfalls, dass wir heute noch nicht vorhersehen können, was das Jahr bringt. Aus den Erfahrungen der letzten 9 Monate lassen sich aber ein paar grundsätzliche Risiken für kleine Unternehmen ableiten. Im ersten Krisenjahr 2020 hat sich dabei gezeigt, dass diese, als Solo-Selbstständige oder mit wenigen Mitarbeitern, nicht die notwendige Unterstützung und Aufmerksamkeit erhalten, obwohl sie 95 % aller Unternehmen in Deutschland stellen.

Risiko Nr. 1 - Dir geht das Geld aus

Was dir als Unternehmer an staatlichen Hilfen versprochen wird, ist meistens nur plakative Theorie. Wenn du zu den 95% Solo-Selbstständigen oder Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern gehörst, dann erhältst du entweder keine Hilfen, diese kommen viel zu spät bei dir an oder aber du kannst sie nicht für deine persönliche Existenzsicherung nutzen.

So zum Beispiel im Rahmen der Soforthilfe, welche i. d. R. nur für Betriebsmittel verwendet werden durfte, nicht aber für deine Lebenshaltungskosten. Ein weiteres Beispiel ist der KfW-Schnellkredit. Dieser wurde bereits im Zusammenhang mit dem ersten Lockdown eingeführt, stand aber die ersten 6 Monate nur Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zur Verfügung. Mehr als 10 Mitarbeiter haben in Deutschland jedoch maximal 5% aller Unternehmen.

Für die übrigen 95% wurde erst vor ein paar Wochen endlich nachgebessert. Jetzt könnten auch Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen den KfW-Schnellkredit beantragen. Zumindest in der Theorie, in der Praxis reduziert es sich erneut nur auf Unternehmen, welche mindestens 200.000 Euro Jahresumsatz haben. Welcher Solo-Selbstständige hat 200.000 Euro Jahresumsatz?

Ein weiteres Beispiel, sind die “Novemberhilfen” und “Dezemberhilfen”, die erst Monate später bezahlt werden. Bezuschusste Beratungen oder Förderprogramme zur Digitalisierung kämpften mit zu geringer Budgetierung und Softwareproblemen in der Antragstellung. Steuerstundungen wurden angekündigt, aber nicht bewilligt u. v. m.

Bei Unternehmenswelt erhalten wir aktuell täglich über 100 Finanzierungsanfragen von unseren Mitgliedern. Auch über die Feiertage hat dies nicht nachgelassen, denn welcher Unternehmer will schon feiern, wenn er nicht weiss, wie er seine Schulden bezahlen soll. Leider können wir bisher auch nur einem Teil unserer Mitglieder helfen, weil es für die große Mehrheit der Unternehmen immer noch keine Lösungen zur Verbesserung ihrer aktuellen Liquiditätslage gibt.

Risiko Nr. 2 - Du bist von der Insolvenz anderer Unternehmen betroffen

Die Insolvenzzahlen wären bereits 2020 auf einen Rekordstand gestiegen, hätte die Bundesregierung nicht die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt und zum Jahresende weiterhin verlängert. Natürlich verhindern auch alle Kredite und Zuschüsse, dass Unternehmen Insolvenz anmelden. Dies ist aber nicht über mehrere Jahre aufrecht zu erhalten, sondern wird maximal bis zur Bundestagswahl im dritten Quartal 2021 der Fall sein. Es ist zu erwarten, dass spätestens dann die aktuell noch gut versteckten Insolvenzzahlen sichtbar werden.

Das eigentlich spannende Vorhaben rund um die bevorstehenden Insolvenzen ist das neue Gesetz über die geplante “Restrukturierung vor Insolvenz”. Mit dieser für Schuldner positiven Novelle kann die Insolvenzwelle von insolventen Unternehmen aber auch auf die gesunden Unternehmen durchschlagen. Geplant ist u.a., die Schulden der insolventen Unternehmen auf die gesunden Unternehmen zu verteilen. Im Grunde eine riesige Umverteilung innerhalb der privaten Wirtschaft.

Du erinnerst dich bestimmt an die Situation im Frühjahr 2020, als es auf einmal aus der Politik verlautete “Mieten müssen nicht bezahlt werden” und viele private aber auch gewerbliche Mietschuldner auf diesen Zug aufgesprungen sind. Dieses Prinzip der Abfederung von Schuldnern durch vermeintlich solvente Gläubiger ist auch bzgl. “Restrukturierung vor Insolvenz” geplant. Nur eben nicht mehr begrenzt auf die gewerbliche Miete, sondern praktisch auf alle Schuldpositionen. Dein Schuldner kann mit einem Restrukturierungsplan zum Gericht gehen und das Restrukturierungsgericht kann dann entscheiden, dass der Schuldner nicht mehr an dich bezahlen muss, wenn er damit seine Insolvenz abwenden kann.

Solch ein Restrukturierungsplan bringt im Vergleich zu einem Insolvenzantrag natürlich auch Mitnahmeeffekte mit sich. Das heisst jedes Unternehmen, welches seine Schulden deutlich reduzieren möchte, könnte diese Option nutzen.

Risiko Nr. 3 - Dein Business wird verstaatlicht

Bist du als Solo-Selbstständiger unterwegs, als gewerblicher oder freiberuflicher Einzelunternehmer, gehörst du zur großen Mehrheit der Unternehmen, denn 90% aller Unternehmen haben keine Mitarbeiter. Gleichzeitig bist du als Einzelunternehmer aufgrund deiner Marktstellung verstärkt auf externe Dienstleister angewiesen, um bspw. deine Kunden zu gewinnen oder deine Logistik und Abrechnung zu organisieren.

Als Designer erhältst du vlt. Aufträge von einer Designplattform, als Kleintransportfahrer bist du für eine Pizzabestellplattform unterwegs, als Reinigungsfirma für eine Reinigungsplattform, als Handwerker für eine Handwerkerplattform usw. Dieser arbeitsteilige Prozess macht für dich auch Sinn und wäre grundsätzlich zukunftsfähig. Er nennt sich Plattformökonomie und wird sich zumindest in anderen Ländern die nächsten 10 Jahre durchsetzen.

Der deutsche Staat hat diese Entwicklung aber als Chance erkannt, den Begriff der Scheinselbstständigkeit weiter zu fassen und diese Unternehmer zu Beitragszahlern im seinen Sozialsystemen zu machen. So wird es wohl schon in 2021 passieren, dass man aus freien Selbstständigen sogenannte “Plattformbeschäftigte” macht, dabei die Plattformen als Arbeitgeber definiert und die Selbstständigen als deren Arbeitnehmer. Daraus wiederum resultieren u. a. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherungen, zu Berufsgenossenschaften usw.

Die Plattformökonomie ist nur ein Beispiel für die Verstaatlichung des Unternehmertums. Zuletzt unterm Radar der täglichen Corona-News gab es die Ankündigung, dass die DIHK (und damit indirekt alle IHKs in Deutschland) eine staatliche Organisation werden sollen. Oder ein staatlicher “Deal” mit Google wird seitens Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingegangen, bei welchem das Gesundheitsministerium für Suchbegriffe relevanter Krankheiten ab sofort immer prominent vor privaten Gesundheitsmedien gelistet wird.

Risiko Nr. 4 - Gegen dich wird ermittelt

Hier geht es um die Beantragung und Verwendung staatlicher Hilfen, vor allem Coronahilfen. Gleichzeitig aber auch alle Strafverfahren gegen Unternehmer, welche im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen an Bedeutung gewinnen, also bspw. im Zuge von Insolvenzen, Kurzarbeit usw.

Nachdem die Hilfsprogramme im Corona-Krisenjahr vielfach genutzt wurden, arbeiten nun verstärkt die Ermittlungsbehörden und überprüfen mutmaßliches Fehlverhalten bei Beantragung und Verwendung der Gelder. In 2020 wurden bereits über 10.000 Verfahren eingeleitet, in 2021 wird es aber erst richtig losgehen.

So ein Ermittlungsverfahren kostet dich Zeit und ggf. Reputation, vor allem aber Geld, egal wie dieses ausgeht. Wenn dir bei der Beantragung und Verwendung von Soforthilfen, Überbrückungsgeldern, Kurzarbeitergeld oder auch im Zusammenhang mit Steuerstundungen und Insolvenzantragspflichten Fehler passiert sind oder dir solche unterstellt werden, kann das schnell zu einer zeitlichen und finanziellen Herausforderung für dich werden.

Risiko Nr. 5 - Fehlende Arbeitszeit durch Lockdown

Als Solo-Selbstständiger oder Unternehmen mit wenig Mitarbeitern bist du von harten Lockdowns meist unmittelbar betroffen, selbst wenn du keiner Branche angehörst, welche von Schliessungen betroffen ist. Umso mehr, wenn du Kinder hast und diese nicht in Kita und Schule gehen können. Dann musst du sowohl dein Auftragsvolumen bewältigen, als auch die Kinderbetreuung sicherstellen. Ein Spagat, der wenige Tage bis Wochen möglich ist, nicht aber über mehrere Monate.

Ein staatliches Verdienstausfallgeld erhältst du als Unternehmer nicht und somit reduzieren sich deine Einnahmen in diesem Zeitraum in Relation zur fehlenden Arbeitszeit. Mit staatlichen Krediten und Zuschüssen kannst du diesen Verdienstausfall auch nicht kompensieren, weil du diese i. d. R. nicht für deine Lebenshaltungskosten verwenden darfst. Eine schwierige Situation, je länger der Lockdown anhält.

Wo es Risiken gibt, warten immer auch Chancen

Eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Krise, wie wir sie seit letztem Jahr erleben, bringt viele Risiken mit sich, aber auch neue unternehmerische Chancen. Vielleicht wirst du in der aktuellen Krise viel verlieren oder mehrere Jahre benötigen, um wieder auf den Stand von 2019 zu kommen.

Gleichzeitig kannst du die Situation nutzen und dich unternehmerisch neu erfinden, mit einem komplett neuen Unternehmen oder zumindest mit einem zweiten Standbein. Welche Chancen wir für 2021 sehen, berichten wir hier in Kürze.

Neue Regeln und Herausforderungen für Unternehmer ab 2021

Gesetze und Steuern ab 2021: Das ändert sich

Jahressteuergesetz, Homeoffice-Pauschale, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht u.v.m. Diese Gesetze und Steueränderungen gelten ab 1. Januar 2021. Steuerliche Erleichterungen für Unternehmer, Änderungen im Insolvenzrecht oder die Verlängerung des Kurzarbeitergelds sollen auch im neuen Jahr die Folgen der Corona-Krise abfedern.

So sanierst du dein Unternehmen ohne Insolvenzverfahren

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Januar 2021, neue Regeln im Insolvenzrecht: Das müssen Unternehmen in Schwierigkeiten beachten. Unternehmen, die pandemiebedingt in eine Schieflage geraten sind, erhalten neue Unterstützung. Nutze die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Sanierungsmaßnahmen ohne Insolvenzverfahren und eine verkürzte Restschuldbefreiung.

Plattformökonomie: Digitales Unternehmertum oder Scheinselbstständigkeit 2.0?

Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil zur Plattformökonomie gefällt: Wann ist ein Crowdworker Arbeitnehmer und soll er das überhaupt sein? Ob als kreativer Freiberufler, Kurierfahrer, Putzkraft oder Handwerker, immer mehr Soloselbstständige sind als Gig-Worker in der Plattformökonomie tätig. Die Grenzen zum digitalen Prekariat sind fließend.

Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.