Ämter und Behörden Berlin

Gewerbeamt Berlin

Ihr Gewerbe müssen Sie immer bei der am Standort des Unternehmens zuständigen Ordnungsbehörde anmelden (unterteilt nach den 12 Berliner Bezirken). Dies geht in Berlin ganz unkompliziert im Online-Verfahren über das Portal Einheitlicher Ansprechpartner.

Notwendig sind hierfür:

Personalausweis

  • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild

Handelsregisterauszug

  • Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
  • In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter ein.

Zustimmungserklärung Gesellschafter

  • Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen

Beiblatt Vertretungsberechtigte

  • Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten
  • Die Dokumente stehen teilweise so notwendig zum Download zur Verfügung.