Ämter und Behörden Berlin
Gewerbeamt Berlin
Ihr Gewerbe müssen Sie immer bei der am Standort des Unternehmens zuständigen Ordnungsbehörde anmelden (unterteilt nach den 12 Berliner Bezirken). Dies geht in Berlin ganz unkompliziert im Online-Verfahren über das Portal Einheitlicher Ansprechpartner.
Notwendig sind hierfür:
Personalausweis
- Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Handelsregisterauszug
- Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
- In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter ein.
Zustimmungserklärung Gesellschafter
- Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen
Beiblatt Vertretungsberechtigte
- Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten
- Die Dokumente stehen teilweise so notwendig zum Download zur Verfügung.
Finanzamt Berlin
Wenn Sie wissen möchten, welches der Berliner Finanzämter für Sie zuständig ist, müssen Sie die PLZ-Suche der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen bemühen. Diese regelt die Zuständigkeit natürlicher Personen oder von Personengesellschaften (GbR, OHG und KG) je nach Standortlage in Berlin.
Allen weiteren Rechtsformen empfiehlt der Berliner Senat die Online-Suche des Bundeszentralamtes für Steuern