Mit Weiterbildung Steuern sparen
2016 haben sich laut statistischem Bundesamt über 800.000 Selbständige in Deutschland beruflich weitergebildet. Damit haben etwa 19 Prozent der Unternehmer erkannt, dass es unerlässlich ist, aktuelle Entwicklungen im eigenen Fachgebiet zu verfolgen oder sich Kenntnisse anzueignen, mit dem sie ihr Unternehmen erfolgreicher führen können. Ein Weg, um nicht alle Kosten für Lehrgänge selbst zahlen zu müssen, ist staatliche Förderung. Wir haben Ihnen bereits Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung vorgestellt.
Falls für Ihre Weiter- oder Fortbildung keine Förderung verfügbar ist, können Sie die Kosten dafür alternativ als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Damit reduzieren Sie den Gewinn Ihres Unternehmens und somit die Höhe der Steuern, die Sie ans Finanzamt abführen müssen. Die Bedingung dafür ist allerdings, dass die Bildungsmaßnahme beruflich veranlasst ist. Kurse, die lediglich der Allgemeinbildung oder privatem Interesse gelten, müssen Sie privat tragen.
Kostenarten für Fort- und Weiterbildung
Als Kosten für Fort- und Weiterbildung gelten unter anderem Gebühren für Lehrgänge, Kurse und Prüfungen. Sie können unter Betriebsausgaben verbucht werden. Auch wenn Sie Fachbücher anschaffen oder Fachzeitschriften abonnieren, können Sie diese Ausgaben geltend machen. Wenn Sie an Kongressen oder Tagungen teilnehmen, zählen die Gebühren dafür ebenfalls als Kosten für Ihre berufliche Weiterentwicklung. Natürlich nur, wenn das Thema der Veranstaltung erkennbar mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängt.
Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Wenn Ihre Weiterbildung nicht im Lesen von Fachliteratur oder dem Besuch eines Online-Kurses besteht, sondern Sie dazu an einen anderen Ort fahren, können Sie auch die Kosten für Reise, Übernachtung und Verpflegung als Betriebsausgaben verbuchen. Sie müssen jedoch klar auf die Fortbildungsveranstaltung zurückführbar sein.
Reisekosten können entweder als tatsächliche Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem privaten Pkw geltend gemacht werden oder als Kilometerpauschalen bei der Fahrt mit einem eigenen Fahrzeug. Übernachtungskosten werden in ihrer tatsächlichen Höhe als Betriebsausgaben angerechnet, allerdings exklusive der Mahlzeiten, denn für die Verpflegung auf Reisen gelten pauschale Tagessätze.
Das Angenehme und das Nützliche
Wenn Sie eine Reise zu einem Kongress oder einem Seminar mit einem privaten Aufenthalt verbinden möchten, ist das grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass der berufliche Teil für das Finanzamt klar als Anlass der Reise erkennbar ist. Die Kosten können Sie dann anteilig als beruflich und privat ausweisen, hier sind die Zeitanteile entscheidend. Mit dem Programm der Fortbildung und eigenen Aufzeichnungen können Sie den Finanzbehörden nachweisen, welche Teile der Reise Ihrer Weiterbildung dienen und Sie als Betriebsausgabe absetzen.