Vorlage Zweite Mahnung

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Zahlt der Schuldner auch nach Erhalt einer ersten Mahnung nicht, folgt eine zweite Mahnung. Die 2. Mahnung ist nicht mehr so freundlich und setzt eine letzte Frist zur Zahlung. Reagiert der Schuldner auf die erste Mahnung nicht, so befindet er sich bereits im Verzug und der Gläubiger könnte bereits- auch ohne weitere Mahnung- einen Verzugsschaden geltend machen.

Oft werden in der 2. Mahnung auch Mahngebühren geltend gemacht, die bei privaten Unternehmen bis zu 10 Euro und mehr betragen können. In der 2. Mahnung können auch Verzugszinsen eingerechnet werden. Eine Mahnung entspricht keiner bestimmten Form, allerdings ist es aus Gründen der Beweiskraft sinnvoll, die Mahnung schriftlich zu erklären.