Selbsteinschätzung Einkommen Hartz IV

Beantragt ein Unternehmer Arbeitslosengeld II, so ist die gesamte Bedarfsgemeinschaft verpflichtet, das Einkommen der Arbeitsagentur gegenüber offen zu legen. Um Selbständige richtig beurteilen zu können, müssen diese eine Selbsteinschätzung abgeben.

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Mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld II ist der Unternehmer sowie alle mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verpflichtet, das Einkommen der Arbeitsagentur gegenüber offen zu legen. Dieses variiert bei Selbständigen innerhalb des Bewilligungszeitraums teilweise erheblich. Die sogenannte Selbsteinschätzung des Einkommens ist dem Hauptantrag auf ALG II beizufügen und soll eine realistische Prognose über die Zukunft des Unternehmens ermöglichen.

Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit wird ermittelt, indem vor Abzug der Steuern und Aufwendungen zur sozialen Absicherung und vor Berücksichtigung der Freibeträge innerhalb eines begrenzten Zeitraums die voraussichtlichen Betriebseinnahmen den erwarteten Betriebsausgaben gegenüber gestellt werden. Der Zeitraum kann ein oder mehrere Geschäfts- bzw. Kalenderjahre betragen. Diese Prognosen sind mit Einkommensteuerbescheiden und anderen geeigneten Nachweisen zu belegen.

Sollte die geschäftliche Lage hinter den Erwartungen zurückbleiben, muss detailliert geschildert werden, aus welchen Gründen sich fortan eine positive Entwicklung einstellen wird. Dies kann in Verbindung mit den Maßnahmen genannt werden, die zur Gewinnsteigerung eingeleitet wurden. Zuwendungen Dritter, etwa in Form von Darlehen, sind anzugeben. Auch solche Mittel, die von anderen erwirtschaftet wurden, stehen der individuellen Hilfebedürftigkeit entgegen.

Angerechnet werden dagegen alle privaten Vermögensgegenstände wie die Altersabsicherung und ungenutzte Immobilien. Es ist somit notwendig, persönliche Rücklagen aufzubrauchen. Kann hingegen nachgewiesen werden, dass gerade ein Darlehen zum erfolgreichen Betrieb verhilft, ist dahingehend eine Förderung von der Agentur für Arbeit möglich. Nach Ermessen werden Zuschüsse für Sachmittel und Darlehen erteilt, wenn es sich um unabweisbaren Bedarf handelt.

Somit muss dem Sachbearbeiter verdeutlicht werden, dass es sich durchweg um angemessene und notwendige Ausgaben handelt. Die hierfür zu verwendende Vorlage für die Selbsteinschätzung des Einkommen für ALG II ist ebenso bei der Arbeitsagentur erhältlich. Alle relevanten Einkommensarten sind hierin festgehalten und müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.