Vorlage Reisekostenabrechnung

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Geht ein Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers auf Dienst- bzw. Geschäftsreise kann er die ihm entstandenen Kosten hierfür beim Arbeitgeber geltend machen. Aus steuerlichen und verwaltungsinternen Gründen ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer die Reisekosten ordnungsgemäß abrechnet und Belege für die entstandenen Kosten vorlegt.

Die Reisekostenabrechnung erfolgt in der Regel schriftlich. Inhaltlich muss eine Reisekostenabrechnung Reisebeginn- und Ende, den Reisegrund, den Zielort und das Reisemittel. enthalten. In der Reisekostenabrechnung können Kosten für das genutzte Verkehrsmittel, für Verpflegung und Übernachtung, sowie sonstige Auslagen geltend gemacht werden.