Vorlage Prokura GmbH

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Die Prokura einer GmbH wird durch die Geschäftsführung ausgesprochen und ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die ausdrücklich und persönlich erteilt werden muss. Die vertretungsberechtigte Person ist der Prokurist, der alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung vornehmen darf.

Die Prokura der GmbH kann im Innenverhältnis durch einen Dienst- oder Arbeitsvertrag des Prokuristen beschränkt werden. Diese Beschränkung entfaltet jedoch Dritten gegenüber keine Wirkung, so dass abgeschlossene Geschäfte, die der Prokurist ohne Vertretungsmacht geschlossen hat für die GmbH verbindlich sind. Allerdings hat der Prokurist dann Schadensersatz zu leisten.