Vorlage Nachträgliches Wettbewerbverbot

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Ein Unternehehmer kann einem Handelsverteter unter bestimmten Voraussetzungen ein nachträgliches Wettbewerbsverbot aussprechen. Wird ein Handelsvertretervertrag geschlossen, wird in der Regel auch vereinbart, dass der Handelsvertreter während der Zusammenarbeit mit dem Unternehmer für kein Konkurrenzunternehmen tätig sein darf. Das Wettbewerbsverbot ist meist Teil des Handelsvertretervertrages und wird als gesonderte Bestimmung in den Vertrag aufgenommen. Üblich ist in der Branche auch ein nachträgliches Wettbewerbverbot, welches dem Handelsvertreter untersagt für eine bestimmte Zeit nach Beendigung des Vertrages für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein.

Das Nachträgliche Wettbewerbsverbot gilt häufig für unbefristete Handelsvertreterverträge. Der Unternehmer will mit dem nachträglichen Wettbewerbsverbot verhindern, dass der Handelsvertreter nach der Beendigung der Zusammenarbeit Informationen anderen Unternehmen zukommen lässt, die im gleichen Tätigkeitsbereich wirtschaften, um denen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.