Vorlage Nachlieferung

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Nach Abschluss eines Kaufvertrages kann es unter bestimmten Umständen dazu kommen, dass der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben muss. Wird nicht gerade von den Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, muss der gekaufte Gegenstand frei von Sachmängeln und Rechtsmängeln übergeben werden. Ist er das dann nicht, hat der Käufer das Recht vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Bevor der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann, muss er dem Verkäufer die Möglichkeit der Nacherfüllung einräumen.

Die Nacherfüllung kann per Nachlieferung oder Nachbesserung erfüllt werden. Bei der Nachlieferung wird dem Käufer ein Ersatzgegenstand geliefert. Der Käufer erhält bei der Nachlieferung im Gegensatz zur Nachbesserung ein ganz neues Gerät. Bei der Nachbesserung hingegen wird der ursprünglich gekaufte Gegenstand repariert.