Vorlage Mankovereinbarung

Zugang zu den kostenlosen Vorlagen

Soll der Arbeitnehmer für die Differenz zwischen dem Soll- und dem Istbestand in der Kasse haftbar gemacht werden, geschieht dies durch eine Mankovereinbarung. Ist also ein Manko entstanden, so haftet nach der Mankovereinbarung der Arbeitnehmer hierfür.

In der Regel stellt ein Fehlbetrag in der Kasse eine Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers dar. Dem Arbeitgeber ist es jedoch oft nicht möglich dem Arbeitnehmer positiv ein Verschulden nachzuweisen. Aus diesem Grund wird eine Mankovereinbarung geschlossen. Allerdings ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer vor Beginn seiner Tätigkeit die Möglichkeit hat, den Istbestand des Vorgängers in der Kasse selbst zu prüfen. Demnach muss eine angepasste Beweislastverteilung im Betrieb vorhanden sein.