Vorlage Rechnung

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Im Geschäftsverkehr gilt die Rechnung als detaillierte Aufstellung über eine bestimmte Geldforderung für gelieferte Waren oder für eine ausgeführte Dienstleistung. In der Regel bezeichnet die im Geschäftsverkehr geltende Rechnung die Zahlungsaufforderung an den Empfänger. Eine im Geschäftsverkehr erstellte Rechnung kann aber auch als Proformarechnung ausgestellt werden. Dies ist oft üblich bei kostenlosen Ersatzlieferungen in Kulanzfällen.

Eine Geschäftsverkehr Rechnung muss Angaben über die Leistung, wie Art, Menge, Preis und Datum, Angaben über den Aussteller, wie Name, Adresse und Steuernummer, sowie die Zahlungsbedingungen beinhalten. Für die steuerliche Anerkennung von Rechnungen müssen besondere Bedingungen beachtet werden.