Vorlage Erste Mahnung

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Unter einer Mahnung oder einer Zahlungserinnerung wird eine Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner zur Erbringung der geschuldeten Leistung verstanden. Die 1. Mahnung erfolgt in der Regel in einem sehr freundlichen Ton und wird lediglich als Erinnerung angesehen. In der 1. Mahnung wird der Schuldner auf sein Versehen hingewiesen und zur baldigen Zahlung aufgefordert.

Grundsätzlich fallen für die 1. Mahnung keine Mahngebühren an und wenn in nur sehr geringer Höhe. Einige Ämter und Behörden, wie das Finanzamt erheben bereits mit der 1. Mahnung eine Mahngebühr, jedoch ist diese meist nicht höher als 1 Euro. In der Regel kommt der Schuldner erst mit der 1. Mahnung in Verzug, so dass die Verzugszinsen in der 1. Mahnung nicht mit berechnet werden.