Vorlage Außerordentliche Kündigung durch Handelsvertreter

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Auch ein Handelsvertreter hat das Recht, das Arbeitsverhältnis zwischen ihm und einem Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich zu kündigen. Das im §89a Absatz 1 des Handelsgesetzbuch festgelegte Recht zur außerordentlichen Kündigung steht sowohl dem Unternehmer als auch dem Handelsvertreter zu. Ist einer Vertragspartei nicht mehr zuzumuten am vereinbarten Vertrag festzuhalten, kann die außerordentliche Kündigung durch den Handelsvertreter oder durch den Unternehmer erklärt werden, unabhängig davon ob der Handelsvertretervertrag befristet oder unbefristet geschlossen wurde.

Die außerordentliche Kündigung des Handelsvertreters erfolgt in der Regel aufgrund dessen, dass der Unternehmer mehrfach keine Provisionszahlung geleistet hat. Der Handelsvertreter muss jedoch gut prüfen, ob vor dem Aussprechen einer außerordentlichen Kündigung durch den Handelsvertreter eine Abmahnung an den Unternehmer erfolgen muss.