Vorlage Aufwendungsersatz Selbstvornahme

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Ein Käufer kann von einem Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungsersatz für Selbstvornahme verlangen. Hierzu muss zunächst ein gekaufter Gegenstand mangelhaft sein. Hier ist der Käufer als erstes dazu verpflichtet, vom Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen. Dazu stellt der Käufer an den Verkäufer eine Aufforderung zur Nacherfüllung, die eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung beinhaltet. Kommt der Verkäufer dieser Aufforderung nicht bis zur gesetzten Frist nach, so kann der Käufer den Mangel selbst beseitigen und einen Aufwendungsersatz für die Selbstvornahme verlangen.

Dem Aufwendungsersatz für die Selbstvornahme sollte die Rechnung der Drittfirma beigefügt werden, die den Mangel behoben hat. In der Regel kann der Käufer neben dem Aufwendungsersatz für die Selbstvornahme auch einen Pauschalbetrag für die entstanden Aufwendungen für Telefonkosten und Briefmarken einfordern.